﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083944</id><updated>2023-07-27T22:04:52Z</updated><additionalIndexing>15;28;Bewilligung;wirtschaftliche Stützung;Vereinfachung von Verfahren;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030405</key><name>Kurzarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040101</key><name>wirtschaftliche Stützung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.3944</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kurzarbeit im Sinne des Avig erweist sich heute als wertvolles Instrument, um die Auswirkungen der plötzlichen und massiven Verlangsamung des Wirtschaftswachstums abzufedern; sie hat in zahlreichen Unternehmen bereits zu einem Rückgang der Auftragseingänge geführt. Die Kurzarbeit hat nicht nur einen offensichtlichen sozialen Wert (sie verhindert Entlassungen), sondern ist auch aus unternehmerischer Perspektive sinnvoll (sie verhindert, dass das betriebsinterne Fachwissen verlorengeht und beim nächsten Konjunkturaufschwung fehlt) und hat Vorteile aus gemeinwirtschaftlicher Sicht (das Vertrauen der Bevölkerung und die Konsumbereitschaft werden weniger stark beeinträchtigt). Die Anwendung der Kurzarbeit wird aber teilweise durch zu starre Vollzugsregeln behindert. Diese sind möglicherweise auch dadurch bedingt, dass gewisse akademische Kreise in den letzten Jahren unnötigerweise Zweifel an der Wirksamkeit der Kurzarbeit geäussert haben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wie vom Motionär richtigerweise hervorgehoben, hat die Kurzarbeitsentschädigung nicht nur zum Ziel, qualifizierte Arbeitskräfte im Unternehmen zu halten und Entlassungen zu verhindern, sondern sie dient vor allem auch dazu, wirtschaftlich bedingte, unvermeidbare, vorübergehende und unübliche Arbeitsausfälle zu entschädigen. Die Kurzarbeitsentschädigung hat sich in früheren Krisen bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage seit der Auslösung einer ersten Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen am 12.November 2008 machte der Bundesrat deshalb am 11. Februar 2009 von seiner Kompetenz Gebrauch, die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung bis 31. März 2011 auf 18 Monate auszudehnen. Weiter haben die Unternehmen nur noch einen Karenztag einzuhalten. Zudem soll befristet die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase ohne Auflagen erlaubt sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Antrag des Motionärs bezieht sich einerseits auf die Begriffsdefinitionen der Rechtsprechung, andererseits auf eine Bestimmung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Gesetz schreibt im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung nicht vor, den Umsatz eines Unternehmens für die Feststellung des Arbeitsausfalls zu berücksichtigen. Jedoch hat das Bundesgericht die Praxis des Tessiner Kantonsgerichts übernommen, wonach eine durchschnittliche, auf die letzten vier Jahre bezogene Umsatzschwankung von über 25 Prozent nicht zum normalen Betriebsrisiko gezählt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was den Begriff des normalen Betriebsrisikos anbelangt, so ist zu unterstreichen, dass jeder Antrag einzeln geprüft wird. Kurzarbeit wird nur bewilligt, wenn ein effektiver Arbeitsausfall vorliegt (der wirtschaftlich bedingt, unvermeidbar, vorübergehend und unüblich ist). Die gesetzlichen Bestimmungen für nichtanrechenbare Arbeitsausfälle werden ebenfalls geprüft (normales Betriebsrisiko, Verlust der normalen oder saisonalen Beschäftigung bezogen auf Temporärbeschäftigte oder Arbeitnehmende, die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind, Verlust der Arbeitsstelle durch kollektive Arbeitsstreitigkeit im Betrieb). Es ist also durchaus möglich, einem Unternehmen, das besonders von der Krise betroffenen ist, Entschädigungen auszurichten, obwohl die Auswirkungen auf den Umsatz noch nicht feststehen. Mit dieser Prüfung wird verhindert, dass ein Unternehmen ohne Not normale Umsatzschwankungen auf Kosten der Arbeitslosenversicherung auffängt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Bestimmungen zur Berechnung der verkürzten Arbeitszeit unter Anrechnung der effektiven Mehrstunden beziehen sich nur auf die sechs der Anmeldung vorangehenden Monate. Wie die Karenzzeit (Art. 50 Aviv) geht auch diese Praxis in die vom Gesetzgeber gewollte Richtung, nämlich die Mithaftung des Arbeitgebers am entstandenen Schaden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den kantonalen Behörden stehen einschlägige Weisungen zur Verfügung (Kreisschreiben über die Kurzarbeitsentschädigung, Ausgabe Januar 2005), welche die Umsetzung einer schweizweit einheitlichen Praxis ermöglichen. Für eine einheitliche Praxis sorgt das Seco als Aufsichtsorgan über die Arbeitslosenversicherung.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erleichterung der Kurzarbeit zu treffen. Er soll die Anwendung der Kurzarbeit fördern und die starren Regeln, die ihr hinderlich sind, lockern, damit sie zum hauptsächlichen und wirksamsten Instrument gegen den Auftragseinbruch bei den Unternehmen wird. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf die folgenden Punkte zu richten: auf den heute relativ hoch angesetzten Schwellenwert für den Umsatzrückgang, auf die Auslegung des Kriteriums des "Betriebsrisikos" und auf die Modalitäten der Verrechnung von Mehrstunden vor Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig). Es wäre dafür zu sorgen, dass die kantonalen Arbeitsämter die nötigen Weisungen erhalten, damit die Umsetzung in den Kantonen mit der erforderlichen Flexibilität erfolgt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Kurzarbeit erleichtern</value></text></texts><title>Die Kurzarbeit erleichtern</title></affair>