﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083945</id><updated>2025-06-25T00:10:37Z</updated><additionalIndexing>66;energetische Sanierung von Gebäuden;Koordination;Subvention;Energieeinsparung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0705030207</key><name>energetische Sanierung von Gebäuden</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010107</key><name>Energieeinsparung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1102030202</key><name>Subvention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-03-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-09T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2012-06-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2711</code><gender>m</gender><id>3908</id><name>von Graffenried Alec</name><officialDenomination>von Graffenried</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>08.3945</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Heute bestehen unterschiedlichste Grundlagen, um für energetische Gebäudesanierungen finanzielle Beiträge auszurichten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der Gesetzgebung sind die Kantone für die Förderung im Gebäudebereich zuständig. Der Bund unterstützt keine Programme zur energetischen Gebäudesanierung, zur vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien und von Abwärme. Er leistet jedoch Globalbeiträge an Kantone, welche eigene Förderprogramme haben. Es stehen jedoch Forderungen im Raum, energetische Gebäudesanierungen aus der CO2-Abgabe zu finanzieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf der Basis einer "privaten" Initiative unterstützt zudem die Stiftung Klimarappen mit ihrem Gebäudeprogramm energetische Gebäudesanierungen. Neben diesen genannten Initiativen gibt es noch weitere ähnliche Programme. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Ansätze sind sehr begrüssenswert. Mit einer Koordination der Ausschüttung finanzieller Beiträge für energetische Gebäudesanierungen auf nationaler Ebene beim Bundesamt für Energie könnten diese jedoch gezielter und effizienter angegangen und Doppelspurigkeiten abgebaut werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Energie (BFE) nimmt im Rahmen des Energie- und des CO2-Gesetzes bereits heute eine wichtige Koordinationsfunktion ein. Folgende Tätigkeiten unterstreichen dies:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das BFE ist verantwortlich für die Wirkungsanalyse und Vergabe der Globalbeiträge an die kantonalen Förderprogramme nach Energiegesetz. Verfügten im Jahr 2000 erst 16 Kantone über ein Förderprogramm mit Krediten von insgesamt 21,1 Millionen Franken, sind es 2009 24 Kantone mit voraussichtlich rund 65 Millionen Franken (beantragte Budgets gemäss Globalbeitragsgesuchen). Diese Entwicklung zeigt, dass das Instrument der Globalbeiträge zu einer Verstärkung der kantonalen Förderprogramme geführt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das BFE begleitet und koordiniert seit 2002 die Arbeiten für ein harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM). Auf den 1. Januar 2010 wird dieses zum zweiten Mal revidiert (HFM 2009). Das harmonisierte Fördermodell zielt darauf ab, den Kantonen eine Vorlage zur Verfügung zu stellen, welche ihnen bei der Ausarbeitung ihrer kantonalen Fördermodelle wichtige Grundlagen liefert. Gleichzeitig soll damit eine für alle Kantone geltende Harmonisierung der Förderkriterien und Formulare erreicht werden, wobei bei der Wahl der Fördergegenstände jeder Kanton frei bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Zusammenhang mit dem geplanten Aufbau eines nationalen Gebäudesanierungsprogramms nimmt das BFE eine wichtige Koordinationsfunktion ein (Festlegung Vollzugsorganisation, Ausgestaltung Förderprogramm usw.). Die Federführung für die inhaltliche und vollzugstechnische Ausgestaltung eines zukünftigen Gebäudeprogramms soll bei den Kantonen liegen, aufgrund ihrer Kernkompetenzen im Gebäudebereich gemäss Bundesverfassung (Förderung, Beratung, Gesetzgebung, Baubewilligungsverfahren, Information).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das BFE ist verantwortlich für die Methodik der Wirkungsanalyse des Förderprogramms der Stiftung Klimarappen im Rahmen des CO2-Gesetzes. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen läuft Ende 2009 aus. Der Klimarappen ist eine freiwillige Massnahme der Erdölwirtschaft im Rahmen des CO2-Gesetzes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht der bereits existierenden Koordinationsfunktion des BFE, der fest verankerten Förderprogramme in den Kantonen, der Beendigung des Gebäudeprogramms der Stiftung Klimarappen auf Ende 2009 und der laufenden Arbeiten für ein nationales Gebäudeprogramm ab 2010 erachtet der Bundesrat die Forderung des Postulats bereits heute weitgehend als erfüllt. Eine eigentliche Kompetenzänderung würde einer Verfassungsrevision und damit einer obligatorischen Volksabstimmung bedürfen. Die Koordination der Ausschüttung finanzieller Beiträge für energetische Gebäudesanierungen ist deshalb bei den Kantonen zu belassen, da sie über die notwendigen Strukturen (Baubewilligungsbehörde, Energieberatung, Minergie-Zertifizierungsstelle usw.) verfügen und über nationale, kantonale sowie kommunale Förderprogramme am besten informiert sind.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Koordination der Ausschüttung finanzieller Beiträge für energetische Gebäudesanierungen bei einer einzigen Stelle (z. B. Bundesamt für Energie) nicht effizienter wäre als die heutige Situation, in der solche Beiträge unter verschiedensten Titeln vergeben werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Koordination der finanziellen Beiträge für energetische Gebäudesanierungen</value></text></texts><title>Koordination der finanziellen Beiträge für energetische Gebäudesanierungen</title></affair>