{"id":20083948,"updated":"2023-07-28T10:30:04Z","additionalIndexing":"2841;ärztliche Versorgung;Rechtsschutz;Krankenversicherung;Arzt\/Ärztin;Patient\/in","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":1},{"key":"L05K0105051104","name":"ärztliche Versorgung","type":1},{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1292540400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3948","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Trotz des hohen Qualitätsstandards des schweizerischen Gesundheitssystems sind Behandlungsfehler weiterhin an der Tagesordnung. Die Zahl solcher Kunstfehler bewegt sich derzeitig im vierstelligen Bereich, und die Opfer haben die Folgen zu tragen. Zudem erweist es sich für die geschädigten Patientinnen und Patienten oft als sehr schwierig, ihren Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung durchzusetzen. Das beruht darauf, dass die Ärzteschaft über eine enorme Macht verfügt und faktisch ein ungleiches Kräfteverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise medizinischen Einrichtungen und Patientinnen und Patienten besteht. Betroffenen Patientinnen und Patienten gibt dies deshalb regelmässig das Gefühl, vor einer unüberwindbaren Hürde zu stehen: Sie haben die schwächere Position, weil sie keinen Zugang zu medizinischen Informationen haben, weil das ärztliche Schweigen hochgehalten wird und weil die Verfahren langwierig und deren Kosten hoch sind. Einen ärztlichen Kunstfehler nachzuweisen ist ein schwieriges, aufwendiges und unsicheres Unternehmen! <\/p><p>Die bestehenden Patientenorganisationen verfolgen nicht das Ziel, und\/oder es stehen ihnen keine wirksamen Mittel zur Verfügung, tatsächlich die Durchsetzung der Interessen von Patientinnen und Patienten zu unterstützen, die geschädigt wurden oder die sich geschädigt glauben. Es ist ganz klar, dass eine Anlaufstelle gebraucht wird, die dieses Bedürfnis abdecken kann. Diese Funktion könnte beispielsweise von den Krankenversicherern übernommen werden: einerseits, weil sie für die Kosten der Behandlung (und damit auch für die Folgen von Kunstfehlern) aufkommen, und andererseits, weil sie ohnehin bereits eine anerkannte Ansprechstelle für die Versicherten sind. <\/p><p>Eine künftige Anlaufstelle sollte auf folgenden Grundsätzen und Zielen beruhen: Zugang und Unterstützung von Patientinnen und Patienten im Rahmen von rechtlichen Schritten gegen Behandlungsfehler; Kostenfreiheit der Verfahren und Finanzierung eines in der Versicherungsprämie inbegriffenen obligatorischen Rechtsschutzes; Auskunftsrecht.<\/p><p>Wirksame Massnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern könnten die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz stärken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zielsetzung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Sicherstellung des Zugangs der gesamten Bevölkerung zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung, indem die finanziellen Folgen einer Krankheit durch die Übernahme der Behandlungskosten gedeckt werden. Die Vermeidung von Behandlungsfehlern und die damit verbundene Patientensicherheit ist ein wichtiges Element dieser Versorgung, umso mehr als diese möglichst kostengünstig sein soll. In diesem Sinne hat der Bund einerseits die Gründung der vom Bund unabhängigen Stiftung für Patientensicherheit unterstützt, welche Projekte zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und zur Erhöhung der Patientensicherheit auf verschiedenster Ebene vorantreibt. Andererseits ist der Bund derzeit auch daran, im Anschluss an den Bericht der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission zur Rolle des Bundes in der Qualitätssicherung eine Qualitätsstrategie auszuarbeiten und zu klären, welche Massnahmen zur Erhöhung der Qualität und damit nicht zuletzt auch der Patientensicherheit voranzutreiben sind. Ferner können Leistungserbringer, die gesetzliche und vertragliche Qualitätsvorschriften verletzten, sanktioniert und dabei gar von der Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. <\/p><p>Zielsetzung der Motion ist der Schutz der einzelnen versicherten Person vor einem Fehlverhalten eines Leistungserbringers im Sinne der Schaffung einer allgemein zugänglichen Anlaufstelle sowie der Einführung einer Rechtsschutzversicherung im KVG. Der Bundesrat sieht hier jedoch keinen Platz für die Einführung eines derartigen Systems. Er lehnt deshalb die Motion ab. Ein individueller Anspruch der versicherten Person, bei möglichen Behandlungsfehlern einen kostenlosen Rechtsweg in Anspruch zu nehmen, würde den Rahmen einer Sozialversicherung sprengen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) so zu ergänzen, dass Patientinnen und Patienten wirkungsvoll ihre Interessen gegenüber Verursacherinnen und Verursachern von Behandlungsfehlern durchsetzen können. Vorzusehen sind insbesondere eine zentrale Anlaufstelle, ein erleichterter Zugang für Patientinnen und Patienten zu einer sachverständigen Hilfe sowie kostenlose Verfahren durch einen in der obligatorischen Krankenversicherung inbegriffenen Rechtsschutz. 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