{"id":20083949,"updated":"2023-07-27T20:26:29Z","additionalIndexing":"2811;Ausschaffung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Vollzug von Beschlüssen;Ethik;Asylverfahren","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020103","name":"Zuständigkeit für Asylgesuch","type":1},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K16030104","name":"Ethik","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1267570800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.3949","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das am 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzte Assoziierungsabkommen Dublin regelt die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staates für das Asyl- und Wegweisungsverfahren. Im Dublin-Raum soll nur noch ein Staat, gestützt auf festgeschriebene Anknüpfungspunkte, für die Bearbeitung eines Asylgesuches zuständig sein. Bei der Durchführung des Verfahrens findet das nationale Recht des zuständigen Dublin-Staates Anwendung. Dieses ist in den einzelnen Dublin-Staaten unterschiedlich ausgestaltet. Die Europäische Union hat aber verschiedene Anstrengungen unternommen, um eine Angleichung zu erreichen, und Standards festgelegt, unter anderem für das Asylverfahren. Zu den Dublin-Staaten gehören neben der Schweiz die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen und Island. Alle Dublin-Staaten haben sowohl die Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.<\/p><p>Das vorgeschlagene System mit Ausnahmeregelungen nimmt den Gedanken auf, wonach die Schweiz eine asylsuchende Person nicht in einen Drittstaat überstellen soll, wenn sie offensichtlich die Flüchtlingseigenschaft nach Artikel 3 des Asylgesetzes erfüllt. Eine entsprechende Regelung ist in Artikel  34 Absatz 3 Buchstabe b des Asylgesetzes enthalten. In der Frühjahrssession 2008 wurde diese Bestimmung jedoch angepasst: Die Ausnahmeregelung findet keine Anwendung mehr, wenn es sich beim Drittstaat um einen Dublin-Staat handelt und eine Wegweisung dorthin gestützt auf das Assoziierungsabkommen Dublin erfolgt.<\/p><p>Das Assoziierungsabkommen Dublin erlaubt es der Schweiz aber weiterhin, im Einzelfall das Asyl- und Wegweisungsverfahren selbst durchzuführen (sogenannter Selbsteintritt oder Souveränitätsklausel), unter anderem wenn der zuständige Dublin-Staat keine Gewähr für die Einhaltung der erwähnten Konventionen bietet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ein irakischer Staatsangehöriger war in Irak von islamischen Milizionären bedroht worden, weil er als Übersetzer mit der amerikanischen Armee zusammenarbeitete. In der Folge verliess er sein Land und reiste auf der Suche nach Asyl in die Schweiz ein. Die Schweiz zog die Aussagen des Mannes zwar nicht in Zweifel, schickte ihn aber gemäss der Logik der Dublin-Abkommen nach Schweden zurück. Schweden seinerseits will ihn nach Griechenland zurückschicken, wo er Gefahr läuft, nach Irak ausgeschafft zu werden. Der Fall fand übrigens auch Aufnahme in den Film \"La forteresse\" (\"Die Festung\").<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass dieses Vorgehen moralisch und ethisch zutiefst fragwürdig ist?<\/p><p>2. Kann er sich nicht die Einführung einer Ausnahmeregelung vorstellen, die von der gnadenlosen Logik der Rückschaffung in das jeweils vorhergehende Land abweicht, nachdem die materielle Prüfung des Asylgesuchs ja nicht in jedem Land identisch ist?<\/p><p>3. Befürchtet er nicht, dass die Schweiz von der Bevölkerung in den Ländern des Südens immer weniger als Hort der Menschenrechte wahrgenommen wird, insbesondere in Ländern, wo Diktatoren oder Potentaten am Ruder sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Dublin-Abkommen. Unerträgliche Auswirkungen"}],"title":"Dublin-Abkommen. Unerträgliche Auswirkungen"}