{"id":20083950,"updated":"2023-07-27T19:18:11Z","additionalIndexing":"10;15;Europakompatibilität;Wiederausfuhr;Bewilligung;Wettbewerbsbeschränkung;Harmonisierung des Zollwesens;chemische Industrie;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L06K070102030102","name":"Wiederausfuhr","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L05K0701040105","name":"Harmonisierung des Zollwesens","type":1},{"key":"L04K07050103","name":"chemische Industrie","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":2},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2676,"gender":"f","id":3874,"name":"Egger-Wyss Esther","officialDenomination":"Egger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"08.3950","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Innerhalb der EU bzw. des Geltungsbereichs von Reach dürfen chemische Stoffe nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie vorher registriert wurden. Reach ist an sich ein sinnvolles System, das eine hohe Sicherheit mit - wegen des grossen Geltungsraumes - vertretbaren Kosten ermöglicht. Für schweizerische Unternehmen wirkt sich Reach deshalb ungünstig aus, weil bereits in der EU registrierte Stoffe, die in die Schweiz importiert wurden, erneut registriert werden müssen, wenn sie als Bestandteil eines Produkts wieder in die EU exportiert werden sollen. Dies zwingt zum Offenlegen von Rezepturen, was den Know-how-Schutz der schweizerischen Unternehmen gefährdet. Umgekehrt sind die Lieferanten in der EU nicht unbedingt bereit, ihre Rezepturen offenzulegen, da sie die gleichen Bedenken haben. Jede Registrierung bzw. das Bereitstellen der notwendigen Dokumentation ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Diese Kosten fallen umso stärker ins Gewicht, je kleiner der entsprechende Umsatz im Re-Export ist. Somit sind exportorientierte KMU besonders stark betroffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung Reach in der EU am 1. Juni 2007 bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem schweizerischen Chemikalienrecht und den neuen Regelungen für Chemikalien in der EU. Daraus ergeben sich neben gewissen Standortvorteilen erhebliche Handelshemmnisse. Insbesondere exportorientierte Schweizer KMU und Handelsfirmen sehen sich mit komplexen Nachweis- und (Vor-) Registrierungspflichten konfrontiert, die schwierig zu bewältigen sind. Zudem wird das Schutzniveau für Mensch und Umwelt in der Schweiz mittel- bis längerfristig hinter demjenigen der EU zurückbleiben. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf für die Schweiz erkannt. Er hat deshalb mit Beschluss vom 29. Oktober 2008 das EDI beauftragt, bei der gemeinsamen Anmeldestelle für Chemikalien des BAG, Bafu und Seco unverzüglich einen nationalen Reach-Helpdesk einzurichten und zunächst bis Ende 2010 zu betreiben. Weiter sind das EDI, das UVEK sowie das EDA und das EVD beauftragt worden, mit der EG exploratorische Gespräche aufzunehmen und die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit mit der EG, namentlich mit der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) in Helsinki, zu evaluieren und darüber in der zweiten Jahreshälfte 2009 Bericht zu erstatten. Zu den konkreten Fragen ist festzuhalten:<\/p><p>1. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hat mit Unterstützung von verwaltungsexternen Experten die Auswirkungen von Reach auf die Schweiz im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) untersucht. Dabei wurden die Kosten für den Fall einer Nichtanpassung des Schweizer Chemikalienrechts an Reach sowie für drei Optionen einer Übernahme von Reach (teilweise bis vollständige Übernahme) analysiert. Die Ergebnisse dieser Studie sind im November 2007 vom Bafu veröffentlicht worden. <\/p><p>Im Falle einer Nichtanpassung an Reach wurden die direkten Kosten (Prüfkosten, Kosten für Sicherheitsdatenblätter und Sicherheitsberichte, Gebühren) für die chemische Industrie über elf Jahre auf 196 bis 949 Millionen Franken geschätzt.<\/p><p>Bei einer vollständigen Übernahme von Reach müsste die chemische Industrie mit zusätzlichen direkten Kosten von 89 bis 167 Millionen Franken über elf Jahre rechnen. Diese Kosten könnten reduziert werden, wenn bestimmte Reach-Elemente nicht übernommen würden (Vorschriften für Zwischenprodukte oder für Exporte in Nicht-EU\/EWR-Staaten). Für Hersteller von Formulierungen aus chemischen Stoffen und Anwender von Chemikalien konnten die Kosten nicht ermittelt werden, weil die kostenrelevanten Auswirkungen von Reach in der Lieferkette noch nicht genügend bekannt sind. Auch lassen sich die Ersparnisse für die administrativen Erleichterungen aufgrund der zentralen Registrierung in Helsinki nicht beziffern. <\/p><p>Wenn die Schweiz ihr Recht nicht an Reach anpassen würde, könnten sich für die Schweizer Industrie gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU gewisse Standortvorteile für Exporte in Drittländer ergeben. Hingegen hätte dies wegen technischer Handelshemmnisse auch Wettbewerbsnachteile für Schweizer Exporte in den EU-Raum zur Folge.<\/p><p>2. Die Kontakte mit der EG sind aufgenommen worden. Die exploratorischen Gespräche befinden sich aber noch in der Anfangsphase. Der Bundesrat wird erst über ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit der EG im Bereich Chemikalien entscheiden, wenn die Ergebnisse dieser Gespräche bekannt sind und der entsprechende Bericht vorliegt.<\/p><p>3. Mit der soeben beschlossenen zweiten Revision der Chemikalienverordnung (ChemV) hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe bereits erste für den Abbau von Handelshemmnissen relevante Anpassungen an Reach vorgenommen und auf den 1. Februar 2009 in Kraft gesetzt. Beispielsweise wurden die Anforderungen für die Anmeldung von Neustoffen reduziert und für die Inhalte des Sicherheitsdatenblattes an diejenigen der EU angeglichen. <\/p><p>Für die Übernahme der zentralen Elemente von Reach wären allerdings wesentliche Änderungen auf Gesetzesstufe (Chemikaliengesetz, ChemG; Umweltschutzgesetz, USG) notwendig. Der Bundesrat hat das EDI und das UVEK beauftragt aufzuzeigen, welche Änderungen des ChemG und des USG notwendig sind, um die Anforderungen an die Beurteilung und Prüfung von Chemikalien sowie die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette mit Reach in Einklang zu bringen. Die konkreten Arbeiten zur Gesetzesrevision können erst in Angriff genommen werden, wenn die Ergebnisse der Exploration mit der EG bekannt sind. Die vom Bafu im November 2007 publizierte Regulierungsfolgenabschätzung hat gezeigt, dass der autonome Nachvollzug von Reach in der Schweiz ohne vertragliche Zusammenarbeit mit der EU einen grossen Mehraufwand für die Industrie und die Vollzugsbehörden ergeben würde. Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2009 aufgrund der Abklärungen des EDI und UVEK und der Ergebnisse der exploratorischen Gespräche über das weitere Vorgehen entscheiden.<\/p><p>Der Interessenverband SGCI Chemie Pharma Schweiz hat sich bisher dafür ausgesprochen, mit der vollständigen Übernahme von Reach vorerst zuzuwarten, die Umsetzung in der EG aber aktiv zu verfolgen. <\/p><p>4. Der Bundesrat wird die Vorbereitungsarbeiten vorantreiben. <\/p><p>5. Der vom Bundesrat beschlossene und bereits eingesetzte Helpdesk wird insbesondere den in die EU exportierenden KMU bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach Reach dienlich sein. Zudem hat das EVD mehrmals bei der EG-Kommission zur Vermeidung von neuen Handelshemmnissen interveniert und sich für eine pragmatische Auslegung und einen ebensolchen Vollzug der Bestimmungen über die Vorregistrierung und den Reimport in die EG eingesetzt. Der zielführendste Weg zur Realisierung administrativer Erleichterungen für Schweizer Unternehmen wäre der Abschluss eines bilateralen Vertrags mit der EG.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat beschlossen, mit der EU Vorgespräche darüber aufzunehmen, wie die Schweiz im Reach-System gleich wie ein EU-Land behandelt werden kann. Da diese Frage für die schweizerische Wirtschaft von grosser Bedeutung ist, frage ich den Bundesrat: <\/p><p>1. Können die Kosten und Wettbewerbsnachteile, welche durch die heutige Situation der schweizerischen Wirtschaft entstehen, abgeschätzt werden? Wie lauten gegebenenfalls diese Schätzungen? <\/p><p>2. Wie weit sind diese Vorgespräche gediehen? Kann bereits ein Termin für die Aufnahme der eigentlichen Verhandlungen genannt werden? <\/p><p>3. Wie weit sind die Vorarbeiten für die Gesetzgebung in der Schweiz gediehen? Stossen diese Anpassungen in irgendwelchen Branchen auf Widerstand? <\/p><p>4. Ist er bereit, die Verhandlungen und die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung mit der nötigen Energie voranzutreiben? <\/p><p>5. Sieht er eine Möglichkeit, schweizerische Unternehmungen und insbesondere KMU, die durch ein ungünstiges Verhältnis von Registrierungskosten und Umsatz besonders belastet werden, bei der Registrierung zu unterstützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Re-Exporte unter Reach aus der Schweiz in die EU"}],"title":"Re-Exporte unter Reach aus der Schweiz in die EU"}