﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20083959</id><updated>2023-07-27T20:24:03Z</updated><additionalIndexing>28;Angestellte/r;Verwaltungsverfahren;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung;Menschenwürde;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2669</code><gender>m</gender><id>3865</id><name>Steiert 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Die für die Umsetzung des IVG zuständigen Mitarbeitenden haben die Ausbildung absolviert, die für die Ausübung ihres Berufs (Jurist/Juristin, Psychologe/Psychologin, Arzt/Ärztin usw.) verlangt wird. Das Bildungszentrum IV bietet viele Weiterbildungskurse an und gewährleistet deren methodische Grundlage. 2008 fanden 245 Kurssessionen statt, an denen 3638 Mitarbeitende von IV-Stellen teilnahmen. Die Kurse werden von Gelegenheitsausbildnern, die selbst in den Lehrmethoden ausgebildet wurden, oder von externen Fachleuten erteilt. Im Rahmen der Einführung der 5. IV-Revision absolvierten über 800 Mitarbeitende, welche die neuen Instrumente zu dieser Revision anwenden müssen, Ausbildungskurse im Bereich Früherfassung und Frühintervention.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat erwartet von den Mitarbeitenden der IV-Stellen, dass die Versicherten respektvoll behandelt werden. Bis zum heutigen Tag hat der Bundesrat keine Kenntnis von erniedrigenden oder sogar einschüchternden Verhaltensweisen von Mitarbeitenden der IV-Stellen. Er bat das BSV jedoch zu prüfen, ob dies auch wirklich zutrifft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist richtig, dass die Mitarbeitenden der IV-Stellen die Versicherten auf die Möglichkeit hinweisen, Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht gemäss dem Subsidiaritätsprinzip, wenn die IV (noch) nicht in der Lage ist, die Versicherten zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aus dem Wesen der IV als Sozialversicherung lassen sich zwei grundlegende Schlussfolgerungen ableiten: Einerseits ist genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für IV-Leistungen erfüllt sind, bevor solche Leistungen gewährt werden, und andererseits muss man die Finanzierung dieser gesetzlichen Leistungen sicherstellen. Die Politik des Bundesrates im Bereich der Invalidenversicherung beruht auf diesen beiden Grundprinzipien, denn die Missachtung des einen oder des anderen Grundsatzes würde zu einer Schwächung der Versicherung führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Einbezug von verschiedenen Personen, beispielsweise Vertretern der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, soll nicht den Druck auf die Versicherten erhöhen, sondern, dank besserer Koordination, deren Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbessern. Die Menschen zu respektieren gehört zur Berufsethik jedes Berufskreises, der an einem bestimmten Fall beteiligt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Arzt des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) prüft, ob aus der Sicht der sogenannten evidenzbasierten Medizin (auf wissenschaftlichen "Beweisen" beruhend, jedoch unter Berücksichtigung der Vorlieben der Patienten) alle zumutbaren Therapien von der versicherten Person auf Empfehlung ihres behandelnden Arztes durchgeführt worden sind. Nur wenn die betroffene Person sich diesen Therapien unterzogen hat, kann eine verlässliche Prognose gestellt werden. Ausserdem ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, indem sie alles unternimmt, was man vernünftigerweise von ihr verlangen kann. Die IV kann jedoch nur dann von einer versicherten Person verlangen, dass sie sich einer Behandlung unterzieht, wenn diese Behandlung in Artikel 25 KVG vorgesehen ist, vernünftigerweise verlangt werden kann und wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Der Pflicht zu einer medizinischen Behandlung untersteht direkt nur die versicherte Person, nicht aber ihr behandelnder Arzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Eine versicherte Person hat bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen der IV, wenn diese direkt für ihre berufliche Eingliederung erforderlich sind oder wenn sie an einem Geburtsgebrechen im Sinne des IVG leidet. Ab dem 20. Lebensjahr werden die medizinischen Massnahmen von der Krankenversicherung übernommen, und zwar unabhängig davon, ob diese für die berufliche Eingliederung erforderlich oder auf ein Geburtsgebrechen zurückzuführen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen, die auch Qualitätsanforderungen genügen müssen, sind die Grundsätze, welche die Übernahme der Pflegeleistungen durch die Krankenversicherung und die IV bestimmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Funktionen und Aufgaben der RAD-Ärzte unterscheiden sich von jenen der behandelnden Ärzte. Der RAD-Arzt hat die Aufgabe, zu prüfen, inwiefern der Gesundheitszustand die (verbleibende) Arbeitsfähigkeit der versicherten Person bei ihrer derzeitigen oder künftigen Tätigkeit beeinflusst. Der behandelnde Arzt ist für die Diagnose und die Behandlung der Krankheit zuständig. Es besteht somit kein Anlass, die Ärztinnen und Ärzte in zwei Kategorien einzuteilen. Die Praxis der RAD beruht auf Artikel 59 IVG.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit der Einführung der 5. IV-Revision haben verschiedene Akteure des Gesundheits- und Sozialwesens (darunter Pro Mente Sana) und zahlreiche Versicherte festgestellt oder erleben müssen, dass sich die Praxis der IV verschärft hat. Die Anwendung des Gesetzes stellt Probleme. Sie darf nicht ohne Weiteres hingenommen werden! &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Konstatiert wurden polizeimässige Vorgehensweisen, verkürzte und teilweise übereilte Verfahren, respektloses oder sogar erniedrigendes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ferner wurden auch Unternehmen mit der Jagd nach Missbrauchsfällen im Ausland beauftragt, behandelnde Ärzte ins Abseits gedrängt oder bezüglich der medizinischen Behandlung beeinflusst sowie Personen in prekärer Lage unter Druck gesetzt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat folgende Fragen beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Aus- und Weiterbildung müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolviert haben, die für die Umsetzung des IVG zuständig sind? Werden spezifische Ausbildungen angeboten und, wenn ja, auf welchen methodischen Grundlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Heisst das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erniedrigende oder sogar einschüchternde Verhaltensweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Invalidenversicherung gut, durch die von der Sozialversicherung eine symbolische Gewalt und eine unverhältnismässig starke Macht ausgeht? Kann es hingenommen werden, dass Druck auf Personen ausgeübt wird, indem diese dazu angehalten werden, ein Gesuch um Fürsorge zu stellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Will das EDI mit der IV das Grundprinzip der Versicherung zugunsten des Fürsorgeprinzips schwächen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Dadurch, dass immer mehr Personen ein bestimmtes Dossier behandeln, kommt es zu Druck, zu polizeimässiger Überwachung und zu unverhältnismässigen Eingriffen in die Privatsphäre. Ist es sinnvoll, die Zahl der Personen zu vergrössern, die für denselben Fall zuständig sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Widerspricht es nicht den Regeln der therapeutischen Freiheit von Ärztinnen und Ärzten, wenn - unter Androhung des Nichteintretens auf Leistungsbegehren oder der Einstellung der Taggelder - von der IV Therapieauflagen gemacht werden oder Weisungen bestimmte medizinische Behandlungen festlegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist nicht zu befürchten, dass die jeweils kostengünstigste Behandlung auferlegt wird? Welche Gesichtspunkte spielen eine Rolle, damit schädliche Folgen für die Patientinnen und Patienten vermieden werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Kann es hingenommen werden, dass man die IV-Medizinerinnen und Mediziner in zwei Kategorien einteilt: die "guten und kompetenten", die den regionalen ärztlichen Diensten der IV-Stellen unterstehen, und die "anderen", "privaten" Ärztinnen und Ärzte? Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese Praxis?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>IVG. Von einer Sozialversicherung zu einem erniedrigenden Überwachungssystem?</value></text></texts><title>IVG. Von einer Sozialversicherung zu einem erniedrigenden Überwachungssystem?</title></affair>