{"id":20083962,"updated":"2023-07-27T20:33:52Z","additionalIndexing":"28;24;Corporate Governance;Aktionär\/in;Pensionskasse;Gesellschafterschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":1},{"key":"L06K070304010101","name":"Aktionär\/in","type":1},{"key":"L06K070304010102","name":"Gesellschafterschutz","type":1},{"key":"L06K070305010301","name":"Corporate Governance","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-02T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Fässler.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-03-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1292540400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"assuming"}],"shortId":"08.3962","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Pensionskassen und institutionelle Anleger gehören zu den gewichtigsten Eigentümern des Volksvermögens, üben ihre Aktionärsrechte aber nur selten aus. Dies hat zu höchst fragwürdigen Entwicklungen geführt, die es in Zukunft zu vermeiden gilt. Im Vordergrund soll das langfristige Gedeihen der Unternehmensbeteiligungen stehen, inklusive der Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite. Die Durchsetzung von Lohnempfehlungen und eine Begrenzung des Unterschieds zwischen höchsten und tiefsten Löhnen innerhalb eines Betriebs sollen von Pensionskassen via Aktienstimmrecht möglich werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Bericht, welcher konkrete Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte im Sinne der Motion aufzeigen soll, nicht zweckmässig ist. Die Durchsetzung von Lohnempfehlungen, Bandbreiten zwischen höchsten und tiefsten Löhnen, Regelungen betreffend Boni oder Spesen sollte nicht über zwingende Vorgaben an Pensionskassen erfolgen, sondern ist über das Aktienrecht zu regeln. Die Pensionskassen sollen frei entscheiden können, wie sie ihre Aktionärsrechte ausüben. Eine gesetzliche Regelung wäre ein unzweckmässiger Eingriff in die Geschäftsführung und die Eigenverantwortung des obersten Organs.<\/p><p>Artikel 49a Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sieht vor, dass das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung die Regeln zur Ausübung der Aktionärsstimmrechte definieren muss. Das oberste Organ ist dadurch gezwungen, gewisse strategische Eckpunkte im Umgang mit der Verantwortung als Eigner des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks zu diskutieren und festzulegen. Inwieweit dabei auf Leistungen von professionellen Aktionärsdiensten zurückgegriffen wird, die Stimmrechtslinien vertreten, Generalversammlungs-Traktanden analysieren und Stimmempfehlungen abgeben, ist Angelegenheit des paritätischen Organs. Der Meinungspluralismus sollte dabei erhalten bleiben.<\/p><p>Eine Bündelung der Aktionärsstimmen kann angesichts der Transaktionskosten bzw. der Corporate Governance durchaus sinnvoll sein. Das gilt grundsätzlich für jeden Investor, unabhängig von seiner institutionellen Form. Einen Zwang zur Bündelung von Aktionärsstimmen von Vorsorgeeinrichtungen erachtet der Bundesrat jedoch nicht als angezeigt. Sollte eine entsprechende Bündelung tatsächlich zu einer Senkung der Transaktionskosten führen, so gehört dies zur Aufgabe der paritätischen obersten Organe der Pensionskassen. Eine gesetzliche Regelung wäre auch hier wiederum eine unzweckmässige Lösung und ein Eingriff in die eigenverantwortliche Führung der Pensionskasse durch das oberste Organ.<\/p><p>Dass die Vermögensanlage mit einer sorgfältigen Risikoanalyse einhergehen muss, ist unbestritten. Artikel 71 Absatz 1 BVG bzw. Artikel 50 Absatz 1 BVV 2 verlangen eine sorgfältige Auswahl, Bewirtschaftung und Überwachung der Vermögensanlagen. Durch die per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlagebestimmungen wird die Eigenverantwortung zusätzlich gestärkt. Durch den Ausschluss von Hebelwirkungen auf das Gesamtvermögen von Vorsorgeeinrichtungen, das Erfordernis des Einsatzes gut diversifizierter Produkte und das Verbot von Produkten mit Nachschusspflichten sind Anlagen \"mit überwiegend spekulativem Charakter\" ausgeschlossen. Aufgrund der Langfristigkeit der beruflichen Vorsorge und angesichts einer durchschnittlichen Sollrendite, die über der risikolosen Verzinsung liegt, sollte die Risikovermeidung nicht oberstes Gebot der Vorsorgeeinrichtungen sein; vielmehr sollten Sicherheit und angemessener Ertrag in Einklang miteinander stehen. Es gilt, sich zu vergegenwärtigen, dass in der beruflichen Vorsorge die Leistungen zu einem grossen Teil durch die Erträge auf den Anlagen finanziert werden. Ohne ein gewisses Risiko kann keine genügende Rendite erwirtschaftet werden. Ein grundsätzlicher Verzicht auf risikoreichere Anlagen würde bedeuten, dass sowohl Mindestzins, technischer Zins als auch Umwandlungssatz reduziert werden müssten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Ausführungen zur Motion Sommaruga Simonetta 08.4045, \"Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten\".<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Stärkung der Aktionärsrechte der Pensionskassen und ihrer Destinatäre vorzulegen. Der Bericht soll darlegen, wie die langfristig orientierten Pensionskassen ihren Unternehmensbesitz wirksam vor der Plünderung durch das eigene Management, vor Raidern mit kurzfristigem Gewinnziel und vor Lohn- und Bonusexzessen besser schützen können. Der Bericht soll konkrete Vorschläge machen:<\/p><p>- zur Durchsetzung von Benchmarks durch beteiligte Pensionskassen (Spielregeln für Löhne und Boni, Reserven);<\/p><p>- zur Verbesserung der Bündelung von Aktienstimmen angesichts des oft sehr zersplitterten Aktienbesitzes von Pensionskassen;<\/p><p>- zur Verbesserung der Meinungsbildung von Pensionskassenverantwortlichen und institutionellen Investoren;<\/p><p>- zur Risikoanalyse und Risikovermeidung bei Anlagen mit überwiegend spekulativem Charakter.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aktionärsrechte der Pensionskassen"}],"title":"Aktionärsrechte der Pensionskassen"}