{"id":20083999,"updated":"2023-07-28T11:58:40Z","additionalIndexing":"28;Familienzulage;Familienbudget;Ausgaben der privaten Haushalte","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4806"},"descriptors":[{"key":"L04K01040108","name":"Familienzulage","type":1},{"key":"L05K0701060102","name":"Ausgaben der privaten Haushalte","type":1},{"key":"L05K0704050207","name":"Familienbudget","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1229641200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236553200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.3999","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den letzten Jahren hat die finanzielle Belastung der Familien mit Kindern stark zugenommen. Hohe Lebenshaltungskosten, teure Familienwohnungen und stark steigende Krankenkassenprämien sind nur drei der Faktoren. Selbst für Familien des Mittelstandes bedeutet das Kinderhaben eine enorme finanzielle Belastung. Viele Alleinerziehende und Familien leben bereits unter dem Existenzminimum. Kinderhaben ist also in der Schweiz zum Armutsrisiko geworden. Diese Situation wird sich in der anbahnenden Rezession noch verschärfen.<\/p><p>Angemessene Kinderzulagen sind ein wichtiges Mittel, damit Kinder nicht zum Luxus oder gar zur Armutsfalle werden. Trotz der Einführung der einheitlichen Kinderzulagen besteht aber nach wie vor dringender Handlungsbedarf, sind doch die Zulagen weit davon entfernt, kostendeckend zu sein. Dazu stellt das BFS in seinem Statistischen Bericht 2008 fest, dass Eltern pro Kind 500 bis 1100 Franken monatlich ausgeben. Und die \"Städteinitiative\", der Zusammenschluss der Sozialvorsteherinnen und -vorsteher der grössten Schweizer Städte, hält zwar fest, dass Kinderzulagen ein gerechtes und effizientes Instrument zur Familienförderung sind, aber nur, wenn sie, wie im Vorstoss vorgeschlagen, auf mindestens 250 Franken pro Monat festgesetzt werden. Die dafür benötigte Investition von etwa 600 Millionen Franken würde zu einer spürbaren Entlastung der mittleren und unteren Einkommensklassen führen, die damit mehr Kaufkraft erhielten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei den parlamentarischen Debatten gab die Frage, ob das Familienzulagengesetz (FamZG) Mindestansätze festhalten soll oder nicht, Anlass zu zahlreichen Diskussionen. Das Gesetz schreibt schliesslich eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Monat für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die Kantone können höhere Beträge vorsehen und diese nach Anzahl der Kinder oder nach dem Alter abstufen. 11 Kantone (BE, LU, NW, ZG, FR, GR, VD, VS, NE, GE und JU) wenden per 1. Januar 2009 vorteilhaftere Regelungen an. Die übrigen 15 Kantone (ZH, UR, SZ, OW, GL, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TG und TI) halten sich an die bundesrechtlichen Mindestvorgaben. Im Vergleich zu den bis dahin geltenden kantonalen Regelungen entspricht dies allerdings bereits einer Erhöhung der Zulagen.<\/p><p>Das neue Gesetz ist auf den 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Alle Kantone mussten auf diesen Zeitpunkt hin ihre Gesetze anpassen. Jetzt geht es darum, erste Erfahrungen zu sammeln und abzuwarten, wie sich das neue System bewährt. Für den Bundesrat ist es deshalb verfrüht, Änderungen in Betracht zu ziehen. Er lehnt die Motion somit ab. Was die steigenden Lebenshaltungskosten anbelangt, sieht das FamZG vor, die \"Mindestansätze auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Teuerung anzupassen, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Punkte gestiegen ist\" (Art. 5 Abs. 3). Die AHV-Renten sind auf den 1. Januar 2009 angepasst worden. In der Regel erfolgt eine solche Anpassung alle zwei Jahre. Folglich dürften die Mindestansätze der Familienzulagen voraussichtlich per 1. Januar 2011 angepasst werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die Familienpolitik nicht ausschliesslich auf die materielle Unterstützung der Familien beschränkt. Die Familienzulagen sollen die finanzielle Belastung durch Kinder nur teilweise ausgleichen. Sie sind Teil eines gesamten Massnahmenpakets zugunsten der Familien in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Paar- und Familienbesteuerung, Erziehung und Sozialpolitik. Die Umsetzung der Massnahmen ist indes Sache der Kantone.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gesetz über die Kinderzulagen so schnell wie möglich anzupassen, sodass für Kinder in Ausbildung bis 16 Jahre pro Kind mindestens 250 bzw. 300 Franken pro Monat ausbezahlt werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung der Kinderzulagen"}],"title":"Erhöhung der Kinderzulagen"}