﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20084041</id><updated>2023-07-28T09:26:05Z</updated><additionalIndexing>24;Bankgeheimnis;Grossbank;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4806</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-02-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2643</code><gender>f</gender><id>1163</id><name>Ory Gisèle</name><officialDenomination>Ory</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2405</code><gender>f</gender><id>341</id><name>Maury Pasquier Liliane</name><officialDenomination>Maury Pasquier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.4041</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Aus den USA verdichten sich die Informationen, dass dort gegen die UBS wegen systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechtlich vorgegangen wird. Namentlich die Anklage der US-Justizbehörden gegen den obersten UBS-Vermögensverwalter, kann UBS-Kunden verunsichern. Dadurch kann die UBS auch im Vermögensverwaltungsgeschäft in Schieflage geraten. Daran kann weder die UBS noch die Schweiz ein Interesse haben. Auch politisch dürften die USA, welche einen enormen Finanzierungsbedarf haben, den Kampf gegen die Steuerflucht verstärken. Barack Obama, gewählter US-Präsident, ist Ko-Sponsor des Gesetzentwurfes "Stop Tax Heaven Abuse Act" von Senator Carl Levin. Liechtenstein sicherte den USA kürzlich zu, ab 2010 bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu gewähren, um den wichtigen Qualified Intermediary Status (QI) nicht zu verlieren. Seit 2001 sind die Schweizer Banken durch das QI-Abkommen gezwungen, den amerikanischen Behörden die Namen aller US-Bürger zu melden, die US-Wertschriften halten. Ohne QI-Status wird es nichtamerikanischen Banken faktisch verunmöglicht, für ihre Kunden US-Wertschriften zu kaufen. Die Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft - wie das die UBS offenbar ihren amerikanischen Kunden angeboten hat - ermöglicht aber einem US-Kunden das Halten von US-Wertschriften, ohne dass die UBS den US-Behörden den Namen des Kunden offenlegen muss. Das QI-Abkommen der Schweiz mit den USA läuft 2012 aus. Es ist schwer vorstellbar, dass die USA nicht versuchen werden, bei den QI-Verhandlungen zusätzliche Konzessionen zu erhalten analog zu Lichtenstein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Sollte es in den USA zu einer Anklage der UBS kommen, hätte dies negative Auswirkungen sowohl auf die Bank als auch auf den gesamten Finanzplatz Schweiz. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung dieser Angelegenheit mit grosser Aufmerksamkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die US-Behörden haben die Schweiz um Mithilfe bei diesen Ermittlungen ersucht. Die Schweiz hat sich für eine Zusammenarbeit bereiterklärt. So bearbeitet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurzeit ein Amtshilfegesuch der US-Behörden, mit welchem um Übermittlung von Bankkundeninformationen ersucht wird. Grundlage dafür bildet das zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches in Fällen von Steuerbetrug oder ähnlichen Delikten den Austausch von Bankinformationen ermöglicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Bundesrat ist es zentral, dass die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer und den US-Behörden im Rahmen der dafür vorgesehenen Kanäle der Amts- und Rechtshilfe sowie im Einklang mit der schweizerischen Rechtsordnung erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einer offiziellen Bestätigung einer in den Medien thematisierten Ausweitung der Untersuchungen der US-Behörden auf die Credit Suisse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und damit eine Beurteilung der Notwendigkeit eines zweiten Stützungspaketes zugunsten der UBS ist spekulativ. Zurzeit sieht der Bundesrat keine Veranlassung für weitere Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 erwähnt, verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen der zuständigen US-Behörden gegen die UBS. Die Gespräche und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen US-Behörden und den involvierten Schweizer Behörden werden seit Beginn an vom Eidgenössischen Finanzdepartement koordiniert. Diese Koordinationsarbeit ermöglicht insbesondere auch die Erkennung möglicher Auswirkungen der Angelegenheit auf den Finanzplatz Schweiz. Ebenfalls ist eine regelmässige Information des Bundesrates sichergestellt. Aufgrund dessen erachtet der Bundesrat den Einsatz einer speziellen Task-Force UBS-USA als nicht notwendig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Situation Liechtensteins ist nicht mit derjenigen der Schweiz vergleichbar. Im Gegensatz zu Liechtenstein hat die Schweiz den Informationsaustausch in Steuerfragen in zahlreichen DBA mit anderen Staaten - auch mit den USA - bilateral geregelt. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 erwähnt, gewährt die Schweiz den USA Amtshilfe bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug und ähnliche Delikte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Im Einklang mit seiner bisherigen Haltung beabsichtigt der Bundesrat auch weiterhin, am Dispositiv des schweizerischen Bankgeheimnisses festzuhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich ausgeweitet und sich im Rahmen ihrer internen Gesetzgebung, internationalen Entwicklungen angepasst. So leistet die Schweiz auf der Grundlage einer Reihe internationaler Verträge eine weitgehende Zusammenarbeit. In mehreren der über 70 DBA verpflichtet sich die Schweiz zu internationaler Amtshilfe bei Steuerbetrug und ähnlichen Delikten - insbesondere gegenüber wichtigen Partner-Staaten wie z. B. die USA, aber auch diverse EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz verfolgt diese Politik konsequent weiter und wird weitere DBA in diesem Sinne abschliessen bzw. revidieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Verpflichtungen ist die Schweiz gegenüber den EU-Staaten mit den bilateralen Verträgen eingegangen: Das Betrugsbekämpfungsabkommen erlaubt Amtshilfe bei den indirekten Steuern (Mehrwertsteuer und Zollabgaben) auch für Hinterziehungsdelikte und auch unter Anwendung von Zwangsmassnahmen. Im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens erheben die schweizerischen Banken einen Steuerrückbehalt auf Zinserträgen, die an natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU gezahlt werden - zugunsten der EU-Staaten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Folgen kann die UBS-Steueraffäre in den USA und die offenbar geplante Ausweitung der Untersuchungen der US-Behörden auf die CS aus der Sicht des Bundesrates kurz- und mittelfristig für den Finanzplatz Schweiz haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen plant er für den Fall, dass die rechtlichen Probleme in den USA die UBS erneut in wirtschaftliche Probleme bringen und damit ein zweites Rettungspaket zugunsten der Grossbank nötig werden würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die aktuelle Entwicklung weist verschiedene Parallelen zum Fall der nachrichtenlosen Vermögen auf. Erwägt der Bundesrat wie damals die Einsetzung einer Task-Force UBS-USA? Inwieweit bestehen bezüglich des Falls UBS/Steuerhinterziehung bereits Gespräche mit den US-Behörden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Fürstentum Liechtenstein macht weitgehende Konzessionen bei seinem Bankgeheimnis, weil seine Banken eine Verlängerung des QI-Abkommens mit den USA benötigen: "Auf Anfrage werden bei Steuerdelikten, und zwar auch bei Steuerhinterziehung, Informationen zur Verfügung gestellt, sofern die Anfrage auf einem begründeten Verdacht basiert", sagte Frau Manz-Christ, die Regierungssprecherin des Fürstentums. Was bedeutet das für den Schweizer Finanzplatz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Prüft er grundsätzlich auch die Frage der Zukunft des Bankgeheimnisses und insbesondere die Frage der umfassenden Amtshilfe auch im Fall von Steuerhinterziehung (und nicht nur des Steuerbetruges), gegebenenfalls nicht nur den USA gegenüber?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Auswirkungen der Probleme von UBS und CS in den USA auf das Bankgeheimnis</value></text></texts><title>Auswirkungen der Probleme von UBS und CS in den USA auf das Bankgeheimnis</title></affair>