{"id":20085001,"updated":"2023-07-28T10:58:28Z","additionalIndexing":"28;48;Euro 2008;Gewalt;Nachtflugverbot","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. 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Dabei geht es nicht nur um bereits betrunkene und randalierende Hooligans; diese werden in aller Regel vorzeitig in Gewahrsam genommen. Es geht auch um die rechtzeitige Trennung von rivalisierenden, gewaltbereiten Fangruppen. Gewaltbereite Fangruppen haben vor allem dann hohes Gefährdungspotenzial, wenn sich diese in der Nähe von Stadtzentren befinden. Diese Erfahrungen wurden bei der Fussball-WM 2006 in Deutschland wie auch bei der Fussball-EM 2004 in Portugal gemacht. Die zuständigen Sicherheitsorgane haben deshalb solche Fangruppen rechtzeitig aus den Stadien entfernt und nach Spielende u. a. auch mit dem Flugzeug in ihre Heimatländer ausfliegen lassen. Dies war in Deutschland wie auch in Portugal der Fall.<\/p><p>Im Hinblick auf die Durchführung der Euro 2008 in der Schweiz stellte sich das Problem, dass das in der Vergangenheit gezeigte legitime Interesse der Sicherheitsorgane, rivalisierende und gewaltbereite Fangruppen nach Spielende auszufliegen, an der sehr strengen schweizerischen Nachtflugregelung scheitert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, unter sehr restriktiven Bedingungen Ausnahmen von der Nachtflugsperre zu gewähren. So sollen Flüge während der Nachtflugsperre bewilligt werden können, wenn:<\/p><p>- ein begründeter Antrag der für die Sicherheit des Anlasses zuständigen Organe oder Behörden vorliegt; sowie<\/p><p>- die betroffenen Kantone und Flughäfen angehört worden sind.<\/p><p>Nur in diesem sehr engen Rahmen sollen Ausnahmen möglich sein. Es muss somit in jedem Einzelfall nicht nur ein begründeter Antrag vorliegen, und die betroffenen Kantone und Flughäfen müssen angehört werden; es ist darüber hinaus stets eine Güterabwägung zwischen dem unbestrittenen und vom Bundesrat als sehr hoch gewichteten Bedürfnis der betroffenen Bevölkerung nach einer ungestörten Nachtruhe und dem Interesse der Sicherheitsbehörden, die Innenstädte vor rivalisierenden Fangruppen und somit vor grösserem Schaden zu bewahren. Dabei ist ganz klar, dass keine Ausnahmen vom Nachtflugverbot genehmigt werden, nur um irgendwelche Personengruppen nach einem Spiel möglichst rasch in ihre Heimat zurückzubringen. Hierzu bietet diese Verordnungsbestimmung keine Grundlage. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass während der Euro 2008 keine oder nur ganz vereinzelte Ausnahmebewilligungen aus Sicherheitsgründen erteilt werden müssen.<\/p><p>Hingegen stellt sich für die Veranstalter der Euro 2008 das Problem, dass die teilnehmenden Mannschaften nach ihren Spielen - und somit teilweise während der Nachtflugsperre - wieder in ihre Mannschaftshotels zurückreisen wollen. Entsprechende Anfragen liegen der Verwaltung bereits vor. Dem Bundesrat erscheint dieses Anliegen grundsätzlich berechtigt, zumal es sich um eine sehr beschränkte Anzahl (etwa ein bis zwei Flüge pro Tag) handelt. Er prüft deshalb, ob für diese Gesuche in einer auf die Dauer der Euro 2008 befristeten Spezialverordnung die nötige Rechtsgrundlage geschaffen werden soll.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit dem 1. März 2008 ist die überarbeitete Fassung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in Kraft.<\/p><p>Neu kann die Nachtflugsperre aus Gründen polizeilicher Sicherheit gelockert werden.<\/p><p>Randalierende, betrunkene oder latent gewaltbereite Menschen werden gemäss Aussage der Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen nicht transportiert.<\/p><p>An welche anderen Sicherheitsrisiken hat der Bundesrat gedacht, als er die VIL - namentlich auch im Hinblick auf die Euro 2008 - entsprechend überarbeitet und die Möglichkeit zur Lockerung der Nachtflugsperre festgeschrieben hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lockerung der Nachtflugsperre (1)"}],"title":"Lockerung der Nachtflugsperre (1)"}