{"id":20090415,"updated":"2024-04-10T18:14:32Z","additionalIndexing":"04;Interessenvertretung;Kandidat\/in;Parteienfinanzierung;Transparenz;Wahlkampfkosten;Abstimmungskampf-Kosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Die Mehrzahl der westlichen Demokratien hat seit den 1960er Jahren sukzessive Transparenz geschaffen. Im Unterschied zu den meisten EU-Staaten müssen die politischen Parteien in der Schweiz - ausser in den Kantonen Genf und Tessin - niemandem Rechenschaft darüber ablegen, wie sie zu ihrem Geld kommen. Dass die Unterschiede zwischen den Parteien enorm sind, haben die Wahlen 2007 erneut gezeigt - 2011 wird diese Tendenz noch zunehmen. Demokratiepolitisch ist dies von höchster Brisanz, weil der Umfang der einsetzbaren Finanzen einen direkten Einfluss auf den politischen Erfolg hat. Es ist von daher wenig erstaunlich - und nicht weniger peinlich -, dass die OSZE bei den Wahlen 2007 diesbezüglich starke Defizite festgestellt hat.<\/p><p>Wie gerechtfertigt die Forderung nach Transparenz ist, hat sich auch gezeigt, als im Herbst 2008 publik wurde, dass die Grossbanken einzelne Parteien mit namhaften Beträgen unterstützen, die zusammen in die Millionen gingen. Dabei wurde von den Grossbanken zugegeben, dass sich das Ausmass der Zahlungen am richtigen Stimmverhalten im Parlament orientiert. Für einzelne Parteien machen diese Zahlungen einen so grossen Teil ihres Gesamtbudgets aus, dass sie ohne diese nur schlecht zurechtkämen. Welchen verheerenden Einfluss dies hat, hat sich gezeigt, als es beim Massnahmenpaket mit 6 Milliarden Franken Subvention für die UBS-Pflichtwandelanleihe darum ging, griffige Bedingungen daran zu knüpfen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: <\/p><p>Es soll eine gesetzliche Grundlage, wenn nötig auf Verfassungsebene, geschaffen werden, welche die politischen Parteien, die Kandidierenden, Unterstützungs- und Abstimmungskomitees und ähnliche Organisationen verpflichtet, bezüglich ihrer Finanzierungsquellen Transparenz zu schaffen. Der Verpflichtung sollen alle jene natürlichen und juristischen Personen unterstehen, welche auf einen Wahl- oder Abstimmungskampf direkt Einfluss nehmen (Kampagnenführung, Inserateschaltung, Werbespots, Mailings usw.) und hierfür Geld und bezahlte Arbeitskraft einsetzen. Das Gesetz soll griffig formuliert werden, damit Umgehungsmöglichkeiten (indirekte Finanzierungen) möglichst von Beginn weg ausgeschaltet werden. Zu diskutieren ist, ob die Verpflichteten auch ausgabenseitig zur Transparenz verpflichtet werden sollen, damit ersichtlich wird, wie viele Mittel und mit welcher Verteilung zwischen den politischen Lagern in konkrete Wahlen oder Abstimmungen investiert wurde.<\/p><p>Die gesetzliche Grundlage soll folgende Eckpfeiler beinhalten:<\/p><p>- die Veröffentlichung einer Aufstellung der wichtigsten Finanzierungsquellen im laufenden und im letzten Geschäftsjahr;<\/p><p>- die Veröffentlichung der Namen der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, unter Angabe des jeweiligen Betrages;<\/p><p>- die Veröffentlichung des Namens der natürlichen Person und des Betrags, sofern die gesamte Spende der betreffenden Person innerhalb eines Kalenderjahres einen noch festzulegenden Betrag überschreitet;<\/p><p>- Spenden von natürlichen Personen unter dieser Limite können anonym aufgeführt werden;<\/p><p>- allenfalls die ausgabenseitige Veröffentlichung einer Aufstellung der Aufwendungen, die im Hinblick auf eine spezifische Vorlage getätigt wurden;<\/p><p>- die Plattformen, auf denen die Angaben zeitgerecht (noch während der laufenden Wahl- und Abstimmungskämpfe) zur Verfügung gestellt werden;<\/p><p>- griffige Sanktionsmassnahmen (z. 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