{"id":20091022,"updated":"2025-06-24T23:22:28Z","additionalIndexing":"48;E-mail;Mobiltelefon;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L05K1802020302","name":"Verkehrsunfall","type":1},{"key":"L05K1202020103","name":"E-mail","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237330800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1242770400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.1022","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat beantwortet die ihm gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Bei der zur Diskussion stehenden Kommunikationsplattform handelt es sich um eine Dienstleistung, die von einer privaten Unternehmung dem Publikum angeboten wird. Sie nutzt Kommunikationsmittel (Internet- und Mobilfunkdienste), welche zugelassen sind und deren Nutzung keiner speziellen Bewilligung bedürfen. Der Erbringer sowie die Nutzer dieser Dienstleistung handeln in eigener Verantwortung und ohne Beteiligung staatlicher Stellen. Solange das Angebot und der Inhalt der Mitteilungen gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstossen, sieht der Bundesrat hier keine Interventionsmöglichkeiten.<\/p><p>Allerdings ist die Nutzung solcher Dienste (wie z. B. Carmessage) durch Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen während des Fahrens unzulässig, weil sie sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Gefährlich ist somit nicht der Dienst selber, sondern dessen mögliche Nutzung durch Fahrzeuglenkende. Die Verwendung des Dienstes durch Beifahrer und Beifahrerinnen ist hingegen unproblematisch.<\/p><p>2. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Zahl der Administrativmassnahmen wegen Unaufmerksamkeit stetig zunimmt. Die Ablenkung durch verschiedene Kommunikationsmittel und Multimediaelektronik stellt ein erhebliches Problem im Strassenverkehr dar. Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen müssen ihre Aufmerksamkeit grundsätzlich dem Verkehrsgeschehen widmen. Tätigkeiten wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage oder das Versenden sowie Empfangen von SMS, bei denen neben dem Ablenkungseffekt auch noch die Manövrierfähigkeit am Steuer beeinträchtigt wird, sind bereits heute untersagt. Es würde allerdings zu weit führen, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Ablenkungsquellen verbieten würde (wie z. B. das Autoradio). Der Bundesrat verfolgt weiterhin eine Strategie, die einerseits auf die Information und Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden setzt sowie andererseits die Ahndung von Verstössen vorsieht. So wird im Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura vorgeschlagen, die bestehenden Instrumente der Sensibilisierungskampagnen sowie der Verkehrskontrollen vermehrt und gezielter einzusetzen. Weiter gehende Massnahmen wie z. B. die Erhöhung der entsprechenden Ordnungsbussen sind momentan aber nicht geplant.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es fällt auf, dass nach wie vor relativ häufig Fahrzeuglenker während der Fahrt mit ihrem Handy telefonieren. Und es ist auch nicht mehr eine spezielle Seltenheit, dass am Steuer gar SMS verfasst, versendet oder gelesen werden. Dies ist der Verkehrssicherheit nicht besonders dienlich und deshalb auch zu Recht verboten.<\/p><p>Neu kommt nun noch eine weitere Ablenkung für die Autofahrenden hinzu: Unter www.carmessage.ch kann nun jedermann via SMS an den Lenker eines Autos mit Schweizer Kennzeichen Mitteilungen verfassen oder umgekehrt als Lenker unter der Nummer seines Fahrzeuges Mitteilungen empfangen. Also Kommunikation von Autofahrer zu Autofahrer, die sich zwar zumeist nicht persönlich kennen, jedoch während der Fahrt die Autonummer eines anderen Fahrzeuges notieren oder direkt auf ihrem Natel eingeben. <\/p><p>Wenn die Autolenkenden mit Carmessage dazu animiert werden, andere Autonummern zu notieren und mit den Lenkenden der betreffenden Fahrzeuge via SMS zu kommunizieren, wird eine weitere gefährliche Ablenkung am Steuer geschaffen. Das ruft folgende Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:<\/p><p>1. Wie beurteilt er den seit Kurzem eingeführten Dienst von Carmessage unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit? Wie verträgt sich das Angebot von Carmessage mit den Anstrengungen des Bundes im Rahmen des Programmes Via sicura?<\/p><p>2. Hat er Kenntnis davon, dass das Verbot des Telefonierens ohne Freisprechanlage von Autolenkenden zunehmend schlechter befolgt wird? Welche Gegenmassnahmen erwägt er? Will er allenfalls die Bussen erhöhen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Carmessage. Eine gefährliche Ablenkung am Steuer?"}],"title":"Carmessage. Eine gefährliche Ablenkung am Steuer?"}