﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091024</id><updated>2025-06-24T23:20:25Z</updated><additionalIndexing>09;Bewilligung;Ausländer/in;Militärflugzeug;Manöver;militärische Ausbildung;militärische Zusammenarbeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020307</key><name>militärische Ausbildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020404</key><name>Militärflugzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402030702</key><name>Manöver</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060102</key><name>Ausländer/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-05-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1024</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Staatsluftfahrzeuge, zu denen auch ausländische Militärflugzeuge gehören, benötigen für Flüge in der Schweiz eine sogenannte Diplomatic Clearance. Diese wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nach Rücksprache mit der Schweizer Luftwaffe und teilweise unter Einbezug des EDA entweder in Form einer Jahresbewilligung pauschal oder von Fall zu Fall als Einzelbewilligung erteilt. Die beteiligten Instanzen arbeiten eng zusammen und orientieren sich gegenseitig. Übungsflüge ausländischer Luftwaffen können im schweizerischen Luftraum ausserdem nur stattfinden, soweit die dafür erforderlichen Abkommen vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen im Einzelnen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im Nachgang zu den Unfällen hat das Bazl seine bisherige Bewilligungspraxis verschärft und ist für Trainingsflüge von einem Pauschalbewilligungs- zu einem Einzelbewilligungsregime übergegangen. Alle ausländischen Militärluftfahrzeuge, die entweder unter Flugfläche 100 (etwa 10 000 ft/M bzw. 3050 m/M) oder ausserhalb des publizierten Luftstrassensystems verkehren oder in der Schweiz starten oder landen oder ganz oder teilweise nach Sichtflugregeln verkehren, benötigen eine auf das konkrete Vorhaben ausgerichtete Diplomatic Clearance des Bazl. Diese Bewilligungen werden nur im Einvernehmen mit der Luftwaffe erteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Flugauftragserteilung richtet sich nach dem Recht der ausländischen Flugbesatzung, in der Regel durch die vorgesetzte Kommandostelle. Im konkreten Fall der deutschen Heeresflieger ist dies der Regimentskommandeur. Allerdings findet vor der Durchführung des Fluges ein detailliertes Briefing mit einem Spezialisten der Schweizer Luftwaffe statt, namentlich über Flugverfahren, Luftraumstruktur, Besonderheiten des Gebirgsfluges, Wetterproblematik usw. Das Briefing umfasst aber auch Abklärungen über den Ausbildungsstand der ausländischen Besatzung und die Erteilung von Anweisungen an die Piloten, damit diese weder die Bevölkerung noch sich selber gefährden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Jede Luftwaffe legt die Ausbildung ihrer Piloten in eigener Kompetenz fest. Obwohl die Lehrgänge heute weitgehend standardisiert sind, gibt es bei spezifischen Themen und gerade im Gebirgsflug sehr unterschiedliche Lektionenpläne. Der Stand der Ausbildung der ausländischen Besatzungen wird beim Briefing von den Spezialisten der Luftwaffe jeweils angesprochen. Eine umfassende Beurteilung der Gebirgsflugerfahrung ausländischer Besatzungen ist jedoch nicht möglich, da keine einheitlichen Lehrgänge bestehen und die Pilotenlizenzen nach unterschiedlichen Standards erteilt werden. Ferner sind die Leistungsparameter der ausländischen Luftfahrzeuge nicht im Detail bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Ausbildungszusammenarbeit beruht auf dem Grundsatz, dass nur Piloten eingesetzt werden, welche über die für die vorgesehenen Übungen erforderlichen Kenntnisse verfügen respektive von einem entsprechend ausgebildeten Fluglehrer in einen neuen Bereich eingeführt werden. Im Rahmen des Briefings werden die Besatzungen zudem von den Spezialisten der Schweizer Luftwaffe mit den Besonderheiten des vorgesehenen Ausbildungsfluges vertraut gemacht. Wenn die Besatzungen den Anforderungen für die bevorstehende Trainingsmission offensichtlich nicht genügen, kann die Bewilligung durch den Chef Operationszentrale der Schweizer Luftwaffe entsprechend angepasst oder verweigert werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach den beiden Unfällen ausländischer Militärluftfahrzeuge während bewilligten Übungsflügen in den Schweizer Alpen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es nach den beiden Unfällen mit schweren ausländischen Militärflugzeugen anlässlich von Trainingsflügen über Schweizer Hoheitsgebiet eine Änderung in der Bewilligungspraxis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wer erteilt den Besatzungen ausländischer Militärmaschinen den konkreten Flugauftrag für eine Einzeltrainingsmission über der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Erteilen sich die Besatzungen ausländischer Militärmaschinen den Flugauftrag für ein individuelles Training (Einzeltraining, nicht im Rahmen einer koordinierten Übung mit der Schweizer Luftwaffe) etwa selbst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Werden Flüge von Piloten ausländischer Militärmaschinen in schwierigem Gelände und/oder bei zweifelhaften Wetterbedingungen von den verantwortlichen Stellen der Schweizer Luftwaffe wie bisher ohne detaillierte Kenntnis der Alpenflugerfahrung der Besatzungen bewilligt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat die für die Bewilligung individueller Flüge zuständige Flugsicherungsstelle der Schweizer Luftwaffe nach den beiden Unfällen überhaupt die Befugnis, einen durch die Besatzung einer ausländischen Militärmaschine eingereichten Flugauftrag detailliert zu prüfen (d. h. die für diesen Flug nötige spezifische Flugerfahrung der involvierten Piloten unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse abzuklären), allenfalls anzupassen oder zu verweigern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Tornado-Crash im Berner Oberland passierte nur zufällig kein Seilbahndrama wie am 4. Februar 1998 in Cavalese (Südtirol)! Der Tornado-Unfall war auf schlechte Flugvorbereitung und Gebirgsflugtaktik sowie auf Selbstüberschätzung, erhöhte Risikobereitschaft und Überschätzung der Leistungsfähigkeit der Maschine zurückzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Heli-Unfall im Kanton Obwalden waren starke Winde mit Leeturbulenzen, als Folge einer Föhnlage, voraussehbare Faktoren der Flugplanung. So stellte beispielsweise die Titlisbahn am Unfalltag zeitweise ihren Betrieb ein! Der entsprechende Unfallbericht ist noch hängig!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fachstellen der Schweizer Luftwaffe stehen gegenüber der (Berg-)Bevölkerung in der Verantwortung. Deshalb sollen die Fachstellen auch die Kompetenz haben, Trainingsflüge von zu wenig erfahrenen ausländischen Piloten exakt zu prüfen und wenn nötig nicht zu bewilligen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bewilligungspraxis bei Übungsflügen ausländischer Militärluftfahrzeuge</value></text></texts><title>Bewilligungspraxis bei Übungsflügen ausländischer Militärluftfahrzeuge</title></affair>