{"id":20091031,"updated":"2025-06-24T21:22:35Z","additionalIndexing":"24;Auslegung des Rechts;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":1},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237417200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1242165600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.1031","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) unterscheidet die beiden Delikte Steuerhinterziehung (Art. 175 DBG) und Steuerbetrug (Art. 186 DBG). Es handelt sich dabei tatsächlich um zwei eigenständige Delikte: Beim Steuerbetrug wird einerseits eine Steuerhinterziehung begangen, welche separat verfolgt und bestraft wird, zusätzlich aber werden zu diesem Zweck gefälschte oder verfälschte Urkunden verwendet. Das heisst, es werden Dokumente, welche eine erhöhte Beweiskraft geniessen, dazu missbraucht, einen tatsächlichen Sachverhalt den Steuerbehörden gegenüber in täuschender Art und Weise anders darzulegen. Der Missbrauch des Vertrauens in solche Dokumente wird zusätzlich zur damit erreichten Steuerhinterziehung verfolgt und bestraft.<\/p><p>Während die Steuerhinterziehung durch die zuständige (kantonale) Steuerverwaltung geahndet wird, ist für Verfahren wegen Steuerbetruges der jeweilige kantonale Strafrichter zuständig. Die Trennung dieser Verfahren ist sachlich und gesetzlich begründet. Diese gesetzliche Regelung gilt nach wie vor für alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen, ungeachtet ihrer Nationalität und des Umstandes, ob sie hier beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Schweizerinnen und Schweizer unterliegen hierfür deshalb keinen anderen gesetzlichen Grundlagen als Personen anderer Staatsangehörigkeit oder als Personen mit ausländischem Steuerdomizil.<\/p><p>Die Verfahren nach den Artikeln 190ff. DBG sind ausschliesslich Ermittlungsverfahren, für welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig ist. Sie führt solche Untersuchungen unter Anwendung des Verwaltungsstrafrechtes durch. Damit können in diesen Fällen nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch zur Ermittlung vermuteter schwerer Steuerhinterziehungen Zwangsmassnahmen eingesetzt werden. Dies ist in den Hinterziehungsverfahren, welche nicht unter Anwendung von Artikel 190 DBG geführt werden, nicht der Fall.<\/p><p>Es trifft zu, dass nach geltendem Recht Amtshilfe gegenüber dem Ausland nur bei Steuerbetrug und dergleichen gewährt wird. Mit Entscheid vom 13. März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass gegenüber dem Ausland die Amtshilfe in Steuersachen ausgebaut werde. Die Konkretisierung dieses Beschlusses ist Gegenstand laufender Arbeiten.<\/p><p>2. Die Schweizer Rechtsordnung, namentlich auch in diesem Bereich, sowie die massgebenden Bestimmungen zur Amts- und Rechtshilfe sind den ausländischen Staaten bestens bekannt.<\/p><p>3. Der jeweilige Vorsteher des EFD hat die ESTV, Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU), in den vergangenen zehn Jahren in 22 Fällen beauftragt, eine Untersuchung nach den Artikeln 190ff. DBG zu führen. Diese Verfahren sind sehr aufwendig, in den meisten Fällen liegt auch Verdacht auf Steuerbetrug vor. Von diesen Untersuchungen waren insgesamt 52 juristische und 68 natürliche Personen betroffen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse der ASU haben die betroffenen Kantone die Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren zu Ende geführt sowie Anzeigen wegen Steuerbetrugs erstattet. Aus diesen abgeschlossenen Verfahren resultierten Forderungen von insgesamt rund 121 Millionen Franken. Demgegenüber liegen für rund die Hälfte der beschuldigten juristischen und natürlichen Personen noch keine Veranlagungen vor, da entweder die Untersuchung der ASU noch nicht beendet ist oder die Kantone die Untersuchungsergebnisse noch nicht umgesetzt haben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Artikel 190 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) heisst es in Absatz 1, dass bei \"begründetem Verdacht\" auf \"schwere Steuerwiderhandlungen\" der Vorsteher des EFD eine Untersuchung in Auftrag geben kann. Unter \"schweren Steuerwiderhandlungen\" ist gemäss Absatz 2 \"insbesondere die fortgesetzte Hinterziehung grosser Steuerbeträge\" zu verstehen.<\/p><p>1. Bedeutet dies nicht, dass die längst überstrapazierte Trennung zwischen Hinterziehung und Betrug für Schweizerinnen und Schweizer im Inland seit Längerem so klar abgegrenzt, wie behauptet, seit einiger Zeit nicht mehr gilt?<\/p><p>2. Weshalb machte er darauf nicht vermehrt aufmerksam?<\/p><p>3. Wie viele Untersuchungen hat der Vorsteher des EFD in den letzten zehn Jahren mit Bezug auf Artikel 190 DBG in Auftrag gegeben, und wie gingen diese aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Ist die Trennung für Inländer seit Langem fiktiv?"}],"title":"Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Ist die Trennung für Inländer seit Langem fiktiv?"}