﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091034</id><updated>2025-06-24T21:18:44Z</updated><additionalIndexing>09;Leistungsauftrag;Bundespolizei;polizeiliche Ermittlung;Beziehung Bund-Kanton;Polizei</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0804040501</key><name>Bundespolizei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030304</key><name>Polizei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0504010205</key><name>polizeiliche Ermittlung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-05-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1034</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es trifft nicht zu, dass der Aufbau der Einsatzgruppe Tigris "still und heimlich" erfolgte. Der Aufbau und Aufwuchs der Bundeskriminalpolizei (BKP) inklusive einer Zielfahndung gemäss EffVor-Umsetzungskonzept per 1. Januar 2002 wurde von der damaligen Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrätin Ruth Metzler, bewilligt. Die eigentliche Einsatzgruppe Tigris in der heutigen Form wurde während der Amtszeit ihres Nachfolgers in diesem Amt, Bundesrat Christoph Blocher, gebildet. In den im Internet publizierten Organigrammen wurde die Einsatzgruppe als Kommissariat "allgemeine Vorermittlung/Einsatzgruppe" (1. Januar 2006) und ab dem 1. Januar 2008 als "Zielfahndung/Einsatzgruppe" aufgeführt. Ebenso war ihre Existenz für die Strafverfolgungsbehörden auf den Stufen Bund und Kantone in den Berichten der Bundeskriminalpolizei (2005 und 2006) ersichtlich. Dass die BKP - ohne die Bezeichnung "Tigris" zu nennen - über eine Einsatzgruppe verfügt, wird auf der Internet-Website von Fedpol im Abschnitt über die Aufgaben der BKP offen und wie folgt dargelegt: "Zur gezielten Unterstützung der Ermittlungen verfügt die BKP ausserdem über eigene Spezialisten bzw. besondere Einheiten wie beispielsweise Observationskräfte, IT-Ermittler, Verdeckte Ermittler, Zielfahnder und eine Einsatzgruppe."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss Artikel 57 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung und haben ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit zu koordinieren. Die Rechtsprechung in Strafsachen und damit die Verfolgung der strafbaren Handlungen ist grundsätzlich Sache der Kantone (Art. 123 Abs. 2 BV; Art. 338 StGB). Das StGB überträgt dem Bund jedoch die Strafverfolgungszuständigkeit für bestimmte Straftatbestände (Art. 336f. StGB). Innerhalb dieser Bundeszuständigkeiten liegt auch der Aufgabenbereich der Einsatzgruppe Tigris. Die Schaffung dieser Einheit verletzt entsprechend in keiner Weise die originäre, sich aus der Bundesverfassung ergebende Zuständigkeit der Kantone zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der Ordnung auf ihrem Territorium.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Kantonspolizeien wurden über die gemeinsame Plattform von Bund Kantonen, die Agoz (Arbeitsgruppe für die operationelle Zusammenarbeit), von Anfang an über die Einsatzgruppe und ihr Aufgabenspektrum ins Bild gesetzt. Im September 2005 orientierte der Chef BKP, Kurt Blöchlinger, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz anlässlich der ordentlichen Herbstversammlung. Seitens der Polizeikommandanten wurden dannzumal Fragen über das Einsatzspektrum und die Schnittstellen zu den kantonalen Polizeibehörden gestellt. Die Fragen konnten vollumfänglich beantwortet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Zusammenhang mit der Durchführung von Zwangsmassnahmen durch die BKP als Gerichtspolizei des Bundes ergeben sich für die Einsatzgruppe Tigris zwei Einsatzarten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Einsatzgruppe kommt in unmittelbarer gerichtspolizeilicher Funktion zum Einsatz, wenn sie Zwangsmassnahmen wie vor allem Anhaltungen, Zuführungen oder Verhaftungen gegenüber Tatverdächtigen mit erhöhtem Risikoprofil durchführt; mit solchen Personen ist gerade im Umfeld der organisierten Kriminalität besonders zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Einsatzgruppe hat zudem den Auftrag, die Ermittler der BKP zu schützen, wenn diese ihre Aufgabe in einem Umfeld wahrnehmen müssen, in dem von einer erhöhten Gefährdung für Leib und Leben ausgegangen werden muss, also gegenüber Tatverdächtigen, die eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung signalisieren. Die Einsatzgruppe nimmt hier eine sicherheitspolizeiliche Funktion wahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Konzentration bzw. Beschränkung der Einsatzgruppe Tigris auf Einsätze bei Delikten in der Strafverfolgungskompetenz des Bundes ist bereits heute gegeben (siehe die obige Antwort auf die Fragen 2 und 4).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Einsatzgruppe Tigris besteht in ihrer heutigen personellen Zusammensetzung erst seit dem 1. Januar 2008. In den vorhergehenden Jahren wurden die Aufgaben einerseits durch den Fachbereich Instruktion und operative Einsatzleitung und andererseits durch die Kommissariate Zielfahndung und allgemeine Vorermittlungen/Einsatzgruppe wahrgenommen. Übersicht der Gesamtkosten: 2005: Fr. 1 871 957.60 (davon entfielen 1 738 955 Franken auf die Personalbezüge); 2006: Fr. 2 186 276.57 (1 970 186 Franken Personalbezüge); 2007: Fr. 3 551 395.20 (2 246 781 Franken Personalbezüge); 2008: Fr. 3 550 708.45 (2 190 848 Franken Personalbezüge); und 2009: 3 277 304 Franken (2 246 744 Franken Personalbezüge). In den Gesamtkosten sind Personalbezüge inklusive Beiträge und Zulagen, Aus- und Weiterbildungen, Leistungsverrechnungen betreffend Raummiete, Ausrüstung, Spesen und Investitionen in Geräte und Fahrzeuge enthalten. Die Einsatzgruppe Tigris wird über das reguläre Budget von Fedpol finanziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ein solcher Zusammenhang zur Thematik Sicherheitsdepartement besteht nicht. Einerseits geht es nicht um den Aufbau einer Bundespolizei (siehe obige Antwort zur Frage 4). Andererseits erfüllt die Einsatzgruppe Tigris immer nur Aufgaben der Gerichtspolizei des Bundes. Eine Vermischung mit militärischen Aufgaben war entsprechend von Anfang an ausgeschlossen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss "Weltwoche" vom 19. März 2009 baut sich die Bundeskriminalpolizei "heimlich" eine "schwerbewaffnete und millionenteure Kampfeinheit" auf. Auch weil das Volk 1978 eine Bundessicherheitspolizei deutlich abgelehnt hat, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was meint er zur Aussage, dass die Bundeskriminalpolizei seit fünf Jahren "still und heimlich" die Elitetruppe "Tigris" aufbaut?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie verträgt sich der Aufbau einer solchen Einheit mit der kantonalen Polizeihoheit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wurden die Kantone über den Aufbau dieser überkantonalen Polizei informiert? Wenn ja: Wie lauteten deren Reaktionen? Wenn nein: Warum nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie verträgt sich eine solche Interventionseinheit mit der Tatsache, dass die Bundeskriminalpolizei eine Kriminal- und nicht eine Sicherheitspolizei ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wäre es nicht gescheiter, die Bundeskriminalpolizei, zu deren Schwerpunkten die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gehört, würde sich auf jene konzentrieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch sind die heutigen und zukünftigen Kosten der "Einsatzgruppe Tigris"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Aufbau einer Art Bundespolizei und den Absichten, ein Sicherheitsdepartement zu schaffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundeskampftruppe Tigris</value></text></texts><title>Bundeskampftruppe Tigris</title></affair>