﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091077</id><updated>2025-06-24T22:42:11Z</updated><additionalIndexing>15;Arbeitslose/r;Sozialstaat;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;wirtschaftliche Auswirkung;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Rezession</additionalIndexing><affairType><abbreviation>DA</abbreviation><id>19</id><name>Dringliche Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030201</key><name>Ausländerkontingent</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020305</key><name>Rezession</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070107</key><name>Sozialstaat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202010401</key><name>Arbeitslose/r</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-06-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-02T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-06-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1077</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und aus mehreren Gründen entschieden, die Ventilklausel nicht anzurufen. Einerseits hätte das aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mögliche Kontingent von 44 000 Aufenthaltsbewilligungen für Zuwanderer aus der EU-17 nur eine geringe Bremswirkung. Zudem rechnet der Bundesrat aufgrund der sich abschwächenden Konjunktur mit einem weiteren nachfrageorientierten Zuwanderungsrückgang. Dies wird durch den Vergleich der Bewilligungserteilung der ersten fünf Monate des Jahres 2009 mit den Vorjahresmonaten erhärtet. Von Januar bis Mai 2009 wurden insgesamt 22 584 B-Bewilligungen und 23 510 L-Bewilligungen an EU-17-Angehörige ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang von 40 Prozent bei den B-Bewilligungen und 11 Prozent bei den L-Bewilligungen. Bisher hat die Zuwanderung von EU-15-Bürgern auch nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt, da diese primär in Berufsgruppen mit starker Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften und unterdurchschnittlicher Erwerbslosenquote erfolgt. Mit der Einführung der Ventilklausel wären zusätzlich bürokratische Hürden insbesondere für die Unternehmen in der Schweiz geschaffen worden. Die Wiedereinführung der Kontingentierung würde beträchtliche Zusatzkontrollen der kantonalen Migrationsämter bei der Kontingentszuteilung verursachen. Dies würde zu längeren Wartezeiten, Unsicherheiten der Betriebe für ihre Dispositionen und zu zahlreichen Rückfragen führen (wie bei der früheren Kontingentierung). Unternehmen könnten die Verträge zunächst unterjährig abschliessen, eine Kurzaufenthaltsbewilligung beanspruchen und diese nach Ablauf erneuern oder später eine Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung B (fünf Jahre) beantragen. Diese Hürden wären nicht im Sinne der Schweizer Wirtschaft. Die ablehnende Haltung des Bundesrates wird im Übrigen auch von einer klaren Mehrheit der Kantone und Sozialpartner getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grundsätzlich gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes, dass sowohl Inländer als auch Ausländer bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. EU-Staatsangehörige, die zuletzt in der Schweiz erwerbstätig waren, können in der Schweiz Leistungen beziehen, wenn sie die Mindestbeitragszeit von zwölf Monaten erfüllt haben (seit 1. Juni 2009 in der Schweiz oder im Ausland). In diesem Fall können sie bis zu einer maximalen Bezugsdauer von 400 Tagen Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung beziehen. Mit Ablauf der Bezugsdauer endet auch das Aufenthaltsrecht. Der Bezug der Leistungen ist zudem an Bedingungen geknüpft: Die betroffene Person muss sich regelmässig und nachweislich um eine neue Stelle bemühen und eine zumutbare Arbeit annehmen. Wiederholtes Nichterfüllen dieser Pflichten kann zum Verlust der Anspruchsberechtigung führen. Während die Zuwanderung aus dem EU-Raum im letzten halben Jahr rückläufig war, konnte insgesamt keine Zunahme bei der Auswanderung festgestellt werden. Der Wanderungssaldo für die EU-/Efta-Staaten ist in den ersten drei Monaten 2009 im Vergleich zum Vorjahr hingegen um 35,3 Prozent deutlich zurückgegangen. Der Bundesrat verweist ausserdem auf die Tatsache, dass sich die Öffnung des Arbeitsmarktes und die damit verbundene Einwanderung von Erwerbstätigen aus dem EU-Raum bis anhin als vorteilhaft für die Finanzierung der Sozialwerke herausgestellt haben. So leisteten die Staatsangehörigen der EU-25 beispielsweise bis anhin einen höheren Anteil der Beiträge an die erste Säule, als sie entsprechende Leistungen bezogen haben. Der Anteil aller Ausländer an der Arbeitslosigkeit war im Jahre 2009 tiefer als Ende der Neunzigerjahre oder Anfang dieses Jahrzehntes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) verbieten eine Schlechterstellung von EU-Bürgern gegenüber den Schweizern bei der Anwendung der nationalen Vorschriften. Diese Regeln sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und werden von der Schweiz als Vertragspartner gegenüber den EU-Bürgern umgesetzt. EU-Staatsangehörige haben daher zu den gleichen Bedingungen Anspruch auf schweizerische Sozialversicherungsleistungen wie Schweizer Bürger. In Bezug auf die Sozialversicherungsleistungen wird im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zurzeit im Parlament eine Verstärkung des Versicherungsprinzips diskutiert. Vorgeschlagen ist eine engere Bindung der Beitragszeit an die Leistungsdauer sowie die Beseitigung von Fehlanreizen, um zusammen mit anderen Massnahmen die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung abzubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die seit Inkrafttreten des FZA durchgeführte Beobachtung zeigt, dass die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA grundsätzlich positiv sind. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das FZA vorsorgliche Schutz- und Steuerungsinstrumente für den Fall einer übermässigen Einwanderung oder schwerwiegender Zerrüttungen vorsieht. Neben der Möglichkeit, die spezielle Schutzklausel nach Artikel 10 Absatz 4 FZA bis 2014 anzurufen, besteht auch danach noch die allgemeine Schutzklausel, die es dem Gemischten Ausschuss Personenfreizügigkeit erlaubt, bei "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen" geeignete Abhilfemassnahmen zu prüfen und zu beschliessen. Eine Kündigung des FZA ist zwar jederzeit möglich (Art. 25 Abs. 3 FZA), wäre jedoch mit erheblichen Nachteilen für die Schweiz verbunden und hätte u. a. die Beendigung aller im Rahmen der Bilateralen I geschlossenen Verträge zur Folge (Guillotine-Klausel). Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Schweizer Wirtschaft stark beeinträchtigt. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Schweiz auf verlässliche vertragliche Strukturen und einen flexiblen Arbeitsmarkt mit den Nachbarstaaten angewiesen. Nachdem auch das schweizerische Stimmvolk mit knapp 60 Prozent die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg als Ganzes bestätigt hat, besteht kein Anlass, die Kündigung des FZA in Betracht zu ziehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Trotz der schweren Rezession hat es der Bundesrat abgelehnt, von der Ventilklausel Gebrauch zu machen, die bei massiver Zuwanderung aus der EU-17 ausdrücklich vorgesehen ist. Das bundesrätliche Nein ist unverständlich, und zwar insbesondere aus den folgenden Gründen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Von Mitte 2007 (als die Kontingente wegfielen) bis Mitte 2008, in einer Periode überhitzter Hochkonjunktur, wurden rund 94 000 B-Bewilligungen erteilt. Seit September 2008 - als die Rezession massiv spürbar wurde - bis heute wurden immer noch rund 60 000 B-Bewilligungen erteilt, obwohl die Arbeitslosenzahl auf über 140 000 gestiegen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Entgegen den bundesrätlichen Beteuerungen sind die Ausländer in der Rezession nicht "nach Hause zurückgekehrt". Sie profitieren von unserem attraktiven sozialen Netz, ohne nennenswerte Beiträge geleistet zu haben. Seit dem September 2008 hat die Zahl der arbeitslosen Deutschen in der Schweiz um rund 85 Prozent zugenommen, jene der Portugiesen um 78 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der arbeitslosen Schweizer um fast 40 Prozent; viele werden durch Ausländer verdrängt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dadurch sind unsere Sozialversicherungen stark gefährdet. Schon heute beziehen Ausländer je rund 40 Prozent der Arbeitslosen-, IV- und Fürsorgeleistungen. 1972 waren 77 Prozent der ansässigen Ausländer erwerbstätig, heute sind es noch 50 Prozent. Wir haben es mit einer Zuwanderung zulasten unserer Sozialsysteme anstelle einer Zuwanderung auf dem Arbeitsmarkt zu tun. Sowohl die IV als auch die Arbeitslosenkasse sind massiv verschuldet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2011 entfallen zudem die Kontingente für die EU-Oststaaten und etwas später auch jene für Rumänen und Bulgaren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum hat er in Anbetracht der starken Rezession nicht wenigstens jetzt von der Ventilklausel Gebrauch gemacht, nachdem sie schon vor einem Jahr gerechtfertigt gewesen wäre?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er auch der Meinung, dass unser Sozialstaat die volle Personenfreizügigkeit mittel- bis längerfristig nicht verkraften kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Soll der Zugriff von Ausländern auf unsere Sozialleistungen (vor allem Arbeitslosengelder) nicht an strengere Bedingungen, z. B. eine längere Wohnsitzdauer und längere Beitragszahlungen in der Schweiz, geknüpft werden? Sind solche Szenarien in Vorbereitung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er andere Massnahmen, um die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit einzudämmen? Oder bleiben letztlich nur die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und die Rückkehr zu Kontingenten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kann die Schweiz die volle Personenfreizügigkeit verkraften?</value></text></texts><title>Kann die Schweiz die volle Personenfreizügigkeit verkraften?</title></affair>