﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091110</id><updated>2025-06-24T23:02:03Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsförderung;Gesundheitsrisiko;Alkohol;Alkoholkonsum;Kostenrechnung;Gesetzgebungsverfahren;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140201010101</key><name>Alkohol</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080702</key><name>Gesetzgebungsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050507</key><name>Gesundheitsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K14020101010101</key><name>Alkoholkonsum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-08-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-12T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-08-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1110</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der gesundheitspolitischen Aspekte in der Alkoholgesetzgebung bewusst. Nach Artikel 105 der Bundesverfassung hat er zudem den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums in der Alkoholgesetzgebung Rechnung zu tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bestrebt, dass alle Interessen, einschliesslich jener der öffentlichen Gesundheit, bei der Revision des Alkoholgesetzes (AlkG) Berücksichtigung finden, und hat daher die Eidgenössische Alkoholverwaltung am 22. April 2009 mit der Einbeziehung der von der Alkoholproblematik betroffenen Bundesämter beauftragt, um sich mit drei zusätzlichen Fragestellungen zu befassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Abklärung der Schaffung rechtlicher Grundlagen für folgende Präventionsinstrumente: Alkoholtestkäufe, Massnahmen zur Bekämpfung von Marktangeboten zu Billigstpreisen und Einführung der Möglichkeit, den Verkauf alkoholischer Getränke zeitlich und örtlich zu limitieren;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Erstellung einer Liste der Aufgaben des Bundes und seiner Institutionen im Alkoholbereich;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. mögliche Ablösung des bestehenden AlkG durch ein Gesetz über die Besteuerung der Spirituosen sowie durch ein Alkoholmarktgesetz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Konkret bedeutet dies, dass bis im September 2009 interdepartementale Arbeitsgruppen mehrmals tagen werden, um zu den drei genannten Punkten Stellung zu nehmen. Das Bundesamt für Gesundheit ist dabei vertreten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeit bewusst, gesundheitspolitische und wirtschaftliche Interessen miteinander zu vereinbaren. In seiner Botschaft zum AlkG (aus dem Jahr 1979) hat er indessen ersteren einen klaren Vorrang eingeräumt, insofern als die Besteuerung primär die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben muss und nicht steuerlichen Überlegungen zu gehorchen hat. Der Bundesrat ist nicht gewillt, von diesem Grundsatz abzuweichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat misst den gesundheitlichen Gefahren, die durch Alkoholkonsum entstehen können, Bedeutung bei. Er setzt denn auch mit dem Nationalen Programm Alkohol 2008-2012 (NPA) sein Engagement für die Bekämpfung des problematischen Alkoholkonsums (d. h. Rauschtrinken, chronischer und situationsunangepasster Konsum) fort.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf gesetzlicher Ebene hat sich der Bundesrat mit der Annahme des betreffenden Postulates der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission letztmals im Jahr 1995 zur Priorität der Gesundheitspolitik beim Vollzug der Alkoholgesetzgebung gegenüber fiskalischen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Aspekten bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat will im Hinblick auf eine effizientere Aufgabenerfüllung die Revision des AlkG dazu nutzen, das aus dem Jahr 1932 stammende Interventionssystem durch zweckmässigere Massnahmen abzulösen. Das Gewicht der gesundheitspolitischen Zielsetzungen im AlkG wird damit nicht abgeschwächt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit den im Rahmen der Revision des AlkG vorgesehenen und weiter oben genannten Präventionsmassnahmen werden eindeutig Anliegen der Gesundheitsförderung verfolgt. Wie bereits erwähnt, setzt sich der Bundesrat ausserdem mit dem NPA für eine Reduktion des problematischen Alkoholkonsums ein. Zur Erreichung dieser Zielsetzung müssen die Präventionsmassnahmen sowohl auf der Verhaltens- als auch auf der Verhältnisebene ansetzen. In diesem Sinne wird das AlkG eine bessere Implementierung der Prävention ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusätzlich zu den obenbeschriebenen Massnahmen soll geprüft werden, inwiefern eine neue Aufgabenorganisation zu einer grösseren Effizienz vor allem im Bereich der öffentlichen Gesundheit beitragen kann. Im Weiteren ist zu untersuchen, ob unzureichende bzw. überholte Massnahmen durch zeitgemässere Instrumente ersetzt werden sollten, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Schliesslich muss abgeklärt werden, ob die Bestimmungen zur Regulierung des Alkoholmarktes für alle alkoholischen Getränke Gültigkeit haben und in einem Alkoholmarktgesetz zusammengefasst werden sollen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat kürzlich den Auftrag zur vollständigen Überarbeitung der Alkoholgesetzgebung gegeben. Dieser Gesetzgebungsprozess ist insofern anspruchsvoll, weil zugleich wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden muss. Die Federführung für die Gesetzesrevision liegt bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gewährleistet er, dass in diesem Gesetzgebungsprozess die Anliegen der Gesundheitsförderung umfassend berücksichtigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Bedeutung misst er den Anliegen der Gesundheitsförderung im Zusammenhang mit Alkohol zu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wo sieht er, mit Blick auf die anstehende Revision, Möglichkeiten, die Aspekte der Gesundheitsförderung im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum zu stärken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alkohol ist ein Genussmittel und für weite Teile unserer Gesellschaft ein Teil der Kultur. Diese Tatsache darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Alkohol ein hohes Schädigungspotenzial hat und die gesundheitlichen sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen enorm sind:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Eidgenössische Alkoholverwaltung weist für 2007 einen Pro-Kopf-Konsum von 39,3 Liter Wein, 2,2 Liter Obstwein, 57,4 Liter Bier und 4 Liter Spirituosen aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- 20 Prozent aller Strassenverkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang sind auf Alkohol zurückzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Laut SFA sind jährlich 500 000 Krankenhaustage notwendig, um alkoholbedingte Krankheiten zu behandeln (Kosten von 382,2 Millionen Franken). Ärzte und Ärztinnen führen jährlich 800 000 Untersuchungen im Zusammenhang mit Alkohol durch (Kosten von 123,9 Millionen Franken). Die jährlichen Kosten für die Behandlung in stationären Einrichtungen belaufen sich auf 47,5 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Laut einer Studie der SFA würden wir jährlich 6,5 Milliarden Franken sparen, wenn es in der Schweiz kein Alkoholproblem gäbe, das sind 900 Franken pro Einwohner bzw. Einwohnerin und Jahr. (Die Kosten setzen sich zusammen aus 554 Millionen Franken durch alkoholbedingte Krankheiten, 173 Millionen Franken durch Strassenverkehrsunfälle, 1035 Millionen Franken durch Tod, 179 Millionen Franken durch Invalidität und 251 Millionen Franken durch Arbeitslosigkeit sowie 4,3 Milliarden Franken in Form immaterieller Kosten durch körperliche Schäden oder psychosoziale und Verhaltensstörungen.) &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Obige Zahlen machen deutlich: Die Revision der Alkoholgesetzgebung muss die gesundheitspolitischen Fragen berücksichtigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesundheitspolitischer Fokus in der Alkoholgesetzgebung</value></text></texts><title>Gesundheitspolitischer Fokus in der Alkoholgesetzgebung</title></affair>