﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091115</id><updated>2025-06-24T23:14:37Z</updated><additionalIndexing>15;48;Klein- und mittleres Unternehmen;Strassenverkehrsordnung;Gesetzgebungsverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Transportgenehmigung;Verkehrsunternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>DA</abbreviation><id>19</id><name>Dringliche Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020406</key><name>Strassenverkehrsordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010211</key><name>Verkehrsunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080702</key><name>Gesetzgebungsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020306</key><name>Transportgenehmigung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-10-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-10-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1115</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Zwischen der Totalrevision des Postgesetzes vom 30. April 1997 und der Revision der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) besteht bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ein Zusammenhang. Erst nachdem im Rahmen der Totalrevision des Postgesetzes (vgl. Botschaft zum Postgesetz vom 20. Mai 2009, BBl 2009 5181) die Einzelheiten des Grundversorgungsauftrags der Post geklärt sind, kann entschieden werden, in welchem Umfang Transporten der Post oder ihrer Auftragnehmer weiterhin Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot gewährt werden. Gleichzeitig soll im Rahmen der VRV-Revision das Bewilligungsverfahren für Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot grundsätzlich neu geregelt und vereinfacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ist am 18. August 2009 auf das neue Postgesetz eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Die Beratung im Ständeratsplenum wird voraussichtlich im Winter 2009 erfolgen. Bereits wenig später - sobald auch die vorberatende Kommission des Nationalrates dieses Geschäft behandelt hat - sollte ersichtlich sein, welchen Anbietern von Postdienstleistungen Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot zu gewähren sind. Sobald dies entschieden ist, wird der Bundesrat die sistierten Arbeiten an der VRV-Revision wieder aufnehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund der Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren ("Vereinfachung des unternehmerischen Alltags") vom 8. Dezember 2006 hat das UVEK im Dezember 2007 entsprechende Änderungsvorschläge zur Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) in die Vernehmlassung geschickt. Für die Strassentransportunternehmen würde dadurch das Einholen von Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen sowie von Bewilligungen für Ausnahmetransporte, die von den höchstzulässigen Massen und Gewichten abweichen, erheblich erleichtert oder in vielen Fällen sogar ganz wegfallen. Im April 2008 wurde die Änderung der VRV jedoch sistiert. Begründet wurde die Sistierung damit, dass die Totalrevision der Postgesetzgebung abgewartet werden soll, um Klarheit über die künftigen Rechte, Pflichten und "Privilegien" der Schweizerischen Post zu haben. Dies hätte Auswirkungen auf die - notabene entscheidungsreife - Anpassung der VRV. Seit eineinhalb Jahren ist seither nichts mehr geschehen. Diese lange Verschleppung ist angesichts des erzielbaren Effekts bei der Vereinfachung bzw. Aufhebung der Bewilligungsverfahren nicht akzeptabel. Mehr als die Hälfte der heute erteilten Bewilligungen und damit mehrere Zehntausend Bewilligungen pro Jahr würden wegfallen, die KMU-Unternehmen könnten Hunderttausende von Gebührenfranken einsparen, und sowohl von den Gesuchstellern als auch von den kantonalen und eidgenössischen Bewilligungsbehörden müsste kein enormer administrativer Aufwand mehr betrieben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich richte deshalb an den Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum bestraft er durch diese Verzögerung die KMU?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie rechtfertigt er das Hinhalten der vielen schweizerischen KMU-Unternehmen wegen einer einzigen Detailfrage?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wann gedenkt er die längst entscheidungsreife Revision zu beschliessen und in Kraft zu setzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Erachtet er angesichts der momentanen wirtschaftlichen Lage den Zeitpunkt nicht für gekommen, um unstrittige Vereinfachungen rasch umzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wiederaufnahme der VRV-Revision betreffend Vereinfachung der Bewilligungsverfahren</value></text></texts><title>Wiederaufnahme der VRV-Revision betreffend Vereinfachung der Bewilligungsverfahren</title></affair>