﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091116</id><updated>2025-06-24T23:05:54Z</updated><additionalIndexing>48;Strassennetz;Autobahn;Beziehung Bund-Kanton;Baukosten;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1803010201</key><name>Autobahn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030102</key><name>Strassennetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020302</key><name>Baukosten</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-11-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-09-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2009-11-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1116</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Anpassung des Netzbeschlusses hat der Bundesrat die Aufnahme bestehender Strassen in das Nationalstrassennetz vorgeschlagen. Die Aufwendungen für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau sollten durch eine Reduktion von Bundesbeiträgen vollständig bei den abtretenden Kantonen kompensiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die betroffenen Kantone haben sich in der Vernehmlassung gegen eine Kompensation ausgesprochen. Anfang 2009 wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Vorschläge für die Umsetzung einer Option "Teilkompensation" zu unterbreiten. Die Arbeitsgruppe diskutiert derzeit Lösungsmöglichkeiten in der Richtung, dass die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der zu übertragenden Strassen bei den abtretenden Kantonen kompensiert werden und der Bund dafür den Ausbau dieser Strassen aus eigenen Mitteln bestreiten würde. Für die Finanzierung dieser zusätzlichen Belastung braucht der Bund zwingend zusätzliche Mittel, die, wie in der Vernehmlassung zur Engpassbeseitigung dargelegt, mittels einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags beschafft werden sollen. Der Netzbeschluss kann nur angepasst werden, wenn gleichzeitig die Beschaffung der notwendigen finanziellen Ressourcen geregelt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn die zur Diskussion stehenden Strassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden, hat der Bund erhebliche Kosten für den Ausbau und für die Anpassung an die entsprechenden Normen zu tragen. Die Höhe dieser Kosten lässt sich derzeit nicht zuverlässig abschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und die zur Diskussion stehende Anpassung des Netzbeschlusses sind zwei verschiedene Geschäfte. Die "NFA-Bilanz" ist eine Momentaufnahme und wurde bewusst ohne den Einbezug von möglichen späteren Veränderungen, wie beispielsweise die Anpassung des Netzbeschlusses, erstellt. Aussagen zu den möglichen bzw. teilweise bereits erreichten Effizienzgewinnen beziehen sich auf diese Momentaufnahme. Die vollständige Realisierung dieser Effizienzgewinne erfordert eine gewisse Zeit. Es kann bereits heute festgehalten werden, dass die damaligen Prognosen sich als zutreffend erweisen und eine markante Effizienzsteigerung in der erwarteten Grössenordnung erreicht werden wird. Die allfällige Anpassung des Netzbeschlusses mit den jetzt angestrebten Kompromissen wird gegenüber der Momentaufnahme der "NFA-Bilanz" zu höheren Aufwendungen führen. Damit entsteht mit der Anpassung des Netzbeschlusses per saldo für alle Nationalstrassenaufgaben ein höherer Mittelbedarf. Dieser würde allerdings ohne die erwähnten Effizienzgewinne aus NFA noch höher ausfallen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zum Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel sind die vorgeschlagenen Aufklassierungen bestehender Strassen auf eine breite Akzeptanz gestossen. Auf ebenso breite Ablehnung sei allerdings die vorgeschlagene Kompensation der damit verbundenen Mehraufwendungen des Bundes durch die Kürzung der Bundesbeiträge an die strassengebundenen Globalbeiträge an die Kantone gestossen. Deshalb schlage der Bundesrat drei Optionen vor: Während die Szenarien "Status quo" und "vollständige Kompensation" auf die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) keine Auswirkungen haben, entsteht im mittleren Szenario "teilweise Kompensation" in den kommenden zwanzig Jahren eine Mehrbelastung der SFSV im Umfang von rund 4 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Botschaft (05.070) zur Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist festgehalten (BBl 2005 6289), dass sich durch die Zusammenfassung der Bauherrenaufgaben beim Bund erhebliche Einsparungsmöglichkeiten ergeben. Gegenüber heute wird die künftige Bauherrenvertretung mit einem um mindestens einen Drittel geringeren Personalbestand sichergestellt werden können. Dadurch können Einsparungen von gegen 30 Millionen Franken realisiert werden. Im Zusammenhang mit der Aufnahme bestehender Strassen mit einer Gesamtlänge von 400 Kilometern ins Nationalstrassennetz stellt sich nun die Frage, ob sich diese Einsparungen überhaupt noch bewerkstelligen lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche finanzielle Lösung zeichnet sich zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz betreffend die Übernahme bestehender Strassen mit einer Gesamtlänge von knapp 400 Kilometern ins Nationalstrassennetz ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie hoch beziffert der Bundesrat die finanziellen Einsparungen aus der Zusammenfassung der Bauherrenaufgaben, die unter Berücksichtigung der zwischen Bund und Kantonen getroffenen Lösung hinsichtlich der Aufklassierung bestehender Strassen im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz resultieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz. Lösung zwischen Bund und Kantonen sowie finanzielle Einsparungen</value></text></texts><title>Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz. Lösung zwischen Bund und Kantonen sowie finanzielle Einsparungen</title></affair>