{"id":20091127,"updated":"2025-06-24T22:51:48Z","additionalIndexing":"12;15;2841;Gesundheitsrisiko;betrügerisches Handelsgeschäft;Nachahmung;Gesetzesevaluation;Betrug","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L05K0706010307","name":"Nachahmung","type":1},{"key":"L06K050102010201","name":"Betrug","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L06K070103030201","name":"betrügerisches Handelsgeschäft","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253570400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1258498800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.1127","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eines der fortschrittlichsten gesetzlichen Instrumentarien zur Durchsetzung der Immaterialgüterrechte. Das Schutzniveau ist mindestens gleich hoch wie dasjenige der Europäischen Union und geht deutlich über die Mindeststandards hinaus, welche das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum für die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation vorsieht.<\/p><p>Die gesetzliche Regelung betreffend die Einfuhr von gefälschten Marken- und Designprodukten zu privaten Zwecken ermöglicht es dem Inhaber eines Marken- oder Designrechtes, die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von gewerblich hergestellten rechtsverletzenden Gegenständen auch dann zu verbieten, wenn sie zu privaten Zwecken erfolgt. Sie bezweckt aber nicht die Bestrafung von Privatpersonen, welche sich unter Umständen gar nicht im Klaren darüber waren, dass sie im Ausland widerrechtlich hergestellte Waren erworben und in die Schweiz eingeführt haben. Vielmehr soll verhindert werden, dass Fälschungen den Weg über die Grenze auf den schweizerischen Markt oder umgekehrt ins Ausland finden.<\/p><p>Der Vergleich mit der rechtlichen Situation im Ausland ergibt kein einheitliches Bild: So kann in Frankreich der Besitz eines gefälschten Gegenstands zu privaten Zwecken mit einer Busse bis zum doppelten Wert des Originalprodukts bestraft werden. Italien sieht in solchen Fällen Bussen bis zu 10 000 Euro vor. Allerdings zeigt die italienische Praxis, dass diese Norm gegenüber Privaten inzwischen nicht mehr angewendet wird, weil die Strafdrohung als exzessiv gilt. In Deutschland kann der Marken- oder Designrechtsinhaber nur Handlungen im geschäftlichen Verkehr verbieten. Die Einfuhr von gefälschten Gegenständen zu privaten Zwecken kann damit - wie in der Schweiz - nicht bestraft werden. Im Unterschied zur Schweiz können solche Gegenstände in Deutschland aber nicht eingezogen und vernichtet werden, solange ihr Wert die von den deutschen Zollbehörden gewährte Reisefreigrenze nicht überschreitet. Die Nachbarländer der Schweiz verfügen also über sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Dennoch sind uns keine Zahlen bekannt, die belegen, dass das Problem der Fälschung und Piraterie in Ländern, die Privatpersonen für die Einfuhr von Fälschungen bestrafen, geringer wäre als in den anderen Rechtsordnungen.<\/p><p>An der Schweizer Grenze zeigt die neue gesetzliche Regelung aufgrund erster Zahlen offensichtlich Wirkung. So konnte der Schweizer Zoll 2008 in 1176 Fällen gefälschte Waren und Piraterieprodukte aus dem Verkehr ziehen, während es im Vorjahr noch 460 waren. Diese Zunahme ist massgeblich darauf zurückzuführen, dass Postsendungen mit rechtsverletzenden Gegenständen für den Privatgebrauch eingezogen werden können. Aber auch im Reiseverkehr hat die Zahl der Interventionen zugenommen. Allein in den Monaten Juni, Juli und August 2009 konnten mit 280 rund doppelt so viele Gegenstände eingezogen werden wie im gesamten zweiten Halbjahr 2008 (143).<\/p><p>Die ersten Erfahrungen mit der neuen Regelung sind also positiv. Aus der Sicht des Bundesrates ist es deshalb verfrüht, bereits wieder eine Gesetzesänderung ins Auge zu fassen. Dass eine zusätzliche Bestrafung von Konsumenten Fälschung und Piraterie entscheidend weiter eindämmen könnte, lässt sich aufgrund der Erfahrungen anderer Länder zum heutigen Zeitpunkt nicht nachweisen. Die Einführung entsprechender neuer Straftatbestände wäre deshalb aus der Sicht des Bundesrates weder zielführend noch verhältnismässig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die schweizerische Gesetzgebung für die Bekämpfung von Fälschungen ist per 1. Juli 2008 verschärft worden. Die Bilanz nach etwas mehr als einem Jahr scheint jedoch negativ zu sein, gerade weil die Einfuhr von Fälschungen durch Privatpersonen nicht mit Bussen bestraft wird, wie dies bei unseren europäischen Nachbarn der Fall ist. Fälschungen sind aber als strafbare Handlungen anerkannt, die sowohl die Volkswirtschaften, die die Originale produzieren (wie die Schweiz bedrohen), als auch das künstlerische und kulturelle Schaffen, die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Erwerbstätigen, die für diese illegale Produktion ausgebeutet werden, gefährden.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Räumt er ein, dass die geltende Gesetzgebung unzulänglich ist?<\/p><p>2. Wird er Massnahmen treffen, um diese Unzulänglichkeiten zu beseitigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fälschungen. Unzulängliche Gesetzgebung"}],"title":"Fälschungen. Unzulängliche Gesetzgebung"}