{"id":20091141,"updated":"2025-06-24T23:05:50Z","additionalIndexing":"2841;Solidarität;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Krankenkasse;Selbstbehalt","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K0104010903","name":"Krankenkassenprämie","type":1},{"key":"L05K1110011303","name":"Selbstbehalt","type":1},{"key":"L04K08020226","name":"Solidarität","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1258498800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.1141","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aufgrund der Rabatte, welche die Versicherer bei den Versicherungsformen mit erhöhten Wahlfranchisen gewähren können, entsteht ein bedeutender Ausfall bei den Prämieneinnahmen. Um diesen Ausfall der Einnahmen zu minimieren und damit die Solidarität zu stärken, hat der Bundesrat beschlossen, den maximalen Prämienrabatt per 1. Januar 2010 von 80 auf 70 Prozent herabzusetzen.<\/p><p>Im Weiteren hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Massnahmen zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorgeschlagen, eine längerfristige Bindung der Versicherten an die Wahlfranchise einzuführen. Damit wird verhindert, dass die versicherten Personen, welche mit der Wahl einer höheren Wahlfranchise mehr Eigenverantwortung übernommen haben, diese Eigenverantwortung im Krankheitsfall wieder abgeben und in die ordentliche Franchise wechseln. <\/p><p>Nach Ansicht des Bundesrates stärken diese beiden Massnahmen die Solidarität. Obwohl der Anreiz für solche Versicherungsformen durch diese Massnahmen gemindert erscheint, bleiben sie für die Versicherten dennoch attraktiv.<\/p><p>2. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung von mehreren Versicherern durchgeführt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Die Versicherer können verschiedene Strukturen und Strategien aufweisen, müssen sich aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Auch Versicherer, die zu einem Konzern gehören oder die mit anderen Versicherern zusammenarbeiten, sind selbstständige juristische Personen, die eine eigene Rechnung führen und ihre Prämien selber festlegen. Nach Ansicht des Bundesrates hängen die finanzielle Stabilität und die Marktsituation eines Versicherers nicht von dessen Unternehmensstruktur ab.<\/p><p>3. Der Ausgleich des finanziellen Risikos der Versicherer, welche über mehr schlechte Risiken als der Durchschnitt der Versicherten verfügen, wird über das Instrument des Risikoausgleichs sichergestellt. Der Risikoausgleich wirkt damit einer aus der Risikoselektion resultierenden Entsolidarisierung entgegen. Das Parlament hat zudem eine Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen, welche im Jahr 2012 in Kraft treten wird. Neu soll neben dem Alter und dem Geschlecht das erhöhte Krankheitsrisiko als zusätzliches Kriterium mitberücksichtigt werden. Damit soll der Anreiz der Versicherer, Personen mit einem tiefen Krankheitsrisiko zu versichern, weiter vermindert werden. Zur Stärkung der Solidarität hat die Verwaltung im Auftrag des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes des Innern zuhanden der SGK-N einen Vorschlag zur Einführung eines Hochrisikopools erarbeitet, welcher zurzeit von der SGK-N behandelt wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die vom Bundesrat beschlossene Reduktion der Rabatte für höhere Wahlfranchisen wie auch die vom Nationalrat beschlossene Verlängerung der Vertragsdauer für höhere Wahlfranchisen hat zum Ziel, die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung zu stoppen. Es stellt sich jedoch die Frage, wieweit diese Massnahme tatsächlich die Entsolidarisierung stoppt oder ob dieses Ziel nicht erreicht werden kann, weil insbesondere junge Versicherte nicht mehr das Versicherungsmodell \"höhere Wahlfranchise\" wählen, sondern in eine Billigkasse wechseln.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er das Risiko, dass mit diesen Massnahmen die Entsolidarisierung verstärkt statt vermindert wird, indem Versicherte mit bisher hoher Wahlfranchise in eine Billigkassen wechseln?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Marktsituation für Versicherer, welche nur eine Krankenkasse anbieten und keine Billigkassenstrategie fahren?<\/p><p>3. Wie gedenkt er die Entsolidarisierung durch Billigkassen zu stoppen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entsolidarisierung durch Billigkassen statt höhere Wahlfranchisen?"}],"title":"Entsolidarisierung durch Billigkassen statt höhere Wahlfranchisen?"}