{"id":20091147,"updated":"2025-06-24T22:41:00Z","additionalIndexing":"09;2831;Buchführung;Armee;Musik;Haushaltsplan;zusätzliche Mittel;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L03K040203","name":"Armee","type":1},{"key":"L04K01060407","name":"Musik","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L02K1102","name":"Haushaltsplan","type":1},{"key":"L04K11020504","name":"zusätzliche Mittel","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-11-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1257289200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.1147","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Budget deckt alle Kosten der Armee ab. Gemäss Verwaltungsreglement (VR), Reglement 51.003 der Schweizer Armee, besteht ein \"Noten- und Konzertorganisationskredit\" von 2000 Franken pro Spiel und Ausbildungsdienst der Formationen (VR Anhang 6, Ziff. 2.2). Falls dieser Kredit für zusätzliche Bedürfnisse der Militärmusik (Mehrkosten für Notenmaterial, zusätzliche Ausgaben für Inserate und Werbung) überschritten wird, besteht die Möglichkeit, diese Kosten aus der Kollekte zu decken.<\/p><p>2. Kollekten sind nicht verboten. Bei allen Militärspielen werden von jeher freiwillige Kollekten eingezogen. Es bestehen diesbezüglich auch keine Auflagen. Die Einnahmen und Ausgaben müssen durch den Rechnungsführer der Truppe auf ordentlichen Buchhaltungsbelegen erfasst und am Ende der Dienstleistung zusammen mit den entsprechenden Quittungen und einer Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben dem Kompetenzzentrum Militärmusik zur Revision abgegeben werden. Es ist der Truppe bzw. Einheit freigestellt, einen Betrag pro Angehörigen der Armee und Ausbildungsdienst der Formationen für einen Kompanieanlass (beispielsweise Kompanieabend) einzusetzen. Eine interne Liste des Kompetenzzentrums Militärmusik stellt den Rahmen, welche Ausgaben getätigt werden dürfen. Die Überschüsse bleiben auf einem Sammelkonto im Kompetenzzentrum Militärmusik für die Dienstleistung im Folgejahr pro Einheit bestehen.<\/p><p>3. Es besteht eine Buchführung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, dies im Rahmen des bestehenden Vereins zur Förderung der Militärmusik (organisiert gemäss den Art. 60ff. des Zivilgesetzbuches). Die Revision der Jahresrechnung erfolgt jährlich durch ein externes Treuhandbüro.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Während eines Konzerts der Militärmusik im Juli 2009 in Collonges (VS) hat der Kommandant des Spiels das Publikum in seiner Begrüssungsrede dazu eingeladen, sich am Ende des Konzerts an der Kollekte zu beteiligen. Diese Kollekte sollte \"für die Bezahlung der Partituren\" des Spiels eingesetzt werden.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Deckt das Budget der Armee nicht alle Ausgaben, die für ihren Betrieb notwendig sind, einschliesslich der Militärmusik? Falls nein, welche Bereiche sind nicht gedeckt und aus welchem Grund?<\/p><p>2. Ist es üblich, während der Konzerte der Militärmusik Kollekten einzuziehen? Existieren Richtlinien, die diese Praxis regeln, namentlich für die Verwendung der Einnahmen?<\/p><p>3. Wird über die Einnahmen und deren Verwendung Buch geführt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausgaben der Militärmusik"}],"title":"Ausgaben der Militärmusik"}