﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20091176</id><updated>2025-06-24T21:10:19Z</updated><additionalIndexing>2841;Studium;Gebühren;Preissteigerung;medizinischer Unterricht;Prüfung;Zugang zur Bildung;ärztlicher Beruf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010504</key><name>ärztlicher Beruf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010103</key><name>Prüfung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107020401</key><name>Gebühren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050502</key><name>Preissteigerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020110</key><name>Studium</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030117</key><name>Zugang zur Bildung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020306</key><name>medizinischer Unterricht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2010-02-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.1176</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Höhe der heutigen Prüfungsgebühren wurde Anfang der Achtzigerjahre festgelegt und wurde nie an die Teuerung angepasst. Das Parlament hatte damals die Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen (SR 811.112.11) angenommen mit der Forderung, dass die Gebühren um die Hälfte gesenkt würden. Eine Revision dieser Verordnung wurde seither nie vorgenommen. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) sieht eine eidgenössische Prüfung von international anerkanntem Niveau vor. In der Prüfung muss abgeklärt werden, ob die Studentinnen und Studenten über die fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über die Verhaltensweisen und die soziale Kompetenz verfügen, die sie zur Ausübung des Berufs benötigen. Es muss also eine Prüfung geschaffen werden, mit der diese Kontrolle möglich ist. Es ist daher nicht möglich, die Gebühren der heutigen eidgenössischen Prüfungen mit den Gebühren, die ab 2011 für die Berufe der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie für die Pharmazie vorgesehen sind, zu vergleichen. Der Beruf der Chiropraktik ist nicht den gleichen Übergangsbestimmungen unterstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Prüfungen werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen organisiert, die ebenfalls gewünscht haben, dass die Prüfungen internationalen Standards entsprechen. So beinhaltet die zukünftige eidgenössische Prüfung nicht nur einen komplexeren Multiple-Choice-Fragebogen, sondern auch eine Prüfung, mit der beurteilt werden soll, ob die Studentin oder der Student über die erforderliche praktische Kompetenz verfügt. Diese Kontrolle erfolgt ausgehend von einer Prüfung, die mehr Ressourcen, insbesondere mehr personelle Ressourcen, erfordert (Parcours mit mehreren Stationen). Die Durchführungskosten für die Medizinprüfung werden pro Student bzw. Studentin auf etwa 6500 Franken geschätzt. Die effektiven Kosten werden erst nach Durchführung der ersten Prüfungen bekannt sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass mehrheitlich die Ansicht besteht, dass die finanzielle Last der Prüfungsgebühren für die Studentinnen und Studenten zu gross ist. Er hat daher beschlossen, 2010 eine Revision der Prüfungsverordnung MedBG vorzunehmen. Geprüft werden soll auch die Möglichkeit, für Studentinnen und Studenten, die sich in der Ausbildung befinden, Übergangsbestimmungen vorzusehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass hohe Prüfungsgebühren für gewisse Studentinnen und Studenten ein Hindernis darstellen könnten. Er wird daher im Rahmen der Revision der Verordnung prüfen, ob eine Senkung der Prüfungsgebühren angemessen ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Jahr 2011 tritt die neue Prüfungsverordnung MedBG vom 26. November 2008 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) in Kraft. Für die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie werden die Prüfungsgebühren stark steigen. Für das Medizinstudium z. B. werden sich gemäss Artikel 27 und Anhang 5 die Gebühren auf 3200 Franken summieren: 200 Franken Anmeldegebühr, 2500 Franken Prüfungsgebühr und 500 Franken für das Ausstellen des Diploms. Dies stellt beinahe eine Vervierfachung der Gebühren dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese starke Steigerung der Gebühren ist für viele Studenten und Studentinnen und ihre Familie nicht tragbar, nicht zuletzt weil die Studierenden in diesen vier Bereichen während dem Studium keiner vollwertigen Erwerbstätigkeit nachgehen können, abgesehen von einer kleinen Entschädigung von ungefähr 800 Franken pro Monat für die zehn Monate der Praktika.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem kommt dazu, dass diejenigen Studierenden, welche 2011 als Erste die neue eidgenössische Prüfung absolvieren werden, schon jährlich Prüfungsgebühren an den Bund entrichtet haben. Diese Studierenden werden darum noch höhere Gebühren bezahlen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage darum den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie wird die Kostensteigerung der Prüfungsgebühren gerechtfertigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, eine Übergangsbestimmung unter Anrechnung bereits bezahlter Gebühren zu erlassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht der Meinung, dass so hohe Prüfungsgebühren für einkommensschwächere Studentinnen und Studenten, die ein Medizin- oder Pharmastudium absolvieren, ein Hindernis sein können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Medizin- und Pharmastudium. Höhe der Prüfungsgebühren</value></text></texts><title>Medizin- und Pharmastudium. Höhe der Prüfungsgebühren</title></affair>