{"id":20093001,"updated":"2023-07-27T19:14:33Z","additionalIndexing":"48;15;Verkehrsinfrastruktur;Investitionsprogramm;regionaler Verkehr;Antikrisenplan;Ankurbelung der Wirtschaft;Fonds;Finanzierungsart","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-01-13T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L06K110901060101","name":"Investitionsprogramm","type":1},{"key":"L06K070401020201","name":"Antikrisenplan","type":1},{"key":"L04K18020202","name":"Verkehrsinfrastruktur","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L04K18010107","name":"regionaler Verkehr","type":1},{"key":"L05K0704010201","name":"Ankurbelung der Wirtschaft","type":2},{"key":"L05K1109020102","name":"Finanzierungsart","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-03-11T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-02-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1231801200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1236726000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"09.3001","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Aufgrund eines Entlastungsprogramms kann der Bund seine Beiträge für die dringenden Agglomerationsprojekte nur zeitlich verzögert leisten. Es ist eine Vorfinanzierung durch die Kantone erforderlich. Mit anderen Worten fliessen kantonale Gelder in Zinsen statt in Investitionen. Wenn der Bund seinen Verpflichtungen bei den dringlichen Agglomerationsprojekten rechtzeitig nachkommt, stehen den Kantonen mehr Mittel im Investitionsbereich zur Verfügung. Dies ist konjunkturpolitisch wünschbar.<\/p><p>Ähnlich verhält es sich bei den Agglomerationsprogrammen. Die Kantone befürchten, dass der Bund die finanzielle Unterstützung tief hält und kein Programm den maximal möglichen Beitrag von 50 Prozent erhalten soll. Auf Kantonsebene können mit einer Erhöhung der Bundesbeiträge zahlreiche verkehrspolitisch wichtige und heute planerisch weit fortgeschrittene Projekte rasch baureif gemacht und umgesetzt werden.<\/p><p>In beiden Fällen verweisen wir ferner auf das Schreiben der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs vom 2. Dezember 2008, worin die obengestellten Forderungen ebenfalls an den Bundesrat gerichtet werden.<\/p><p>Abwicklungsmässig schlagen wir auf dem Weg des Nachtragskredits vor, die entsprechenden Beträge zugunsten des Infrastrukturfonds zu sprechen. Dies hat auch den Vorteil, dass diese konjunkturpolitisch zum gewünschten Zeitpunkt ausgelöst werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Konzept des Infrastrukturfonds sieht vor, dass der Bund den Agglomerationsverkehr während zwanzig Jahren mit jährlich durchschnittlich 300 Millionen Franken (ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) unterstützt. Bis zum Jahre 2015 werden die Mittel für den Agglomerationsverkehr vollumfänglich zur Finanzierung der dringlichen Agglomerationsprojekte im Umfang von rund 2,6 Milliarden Franken verwendet. Um dem anfänglich erhöhten Finanzbedarf dieser Projekte Rechnung zu tragen, wurden in den ersten Jahren die Auszahlungen aus dem Infrastrukturfonds deutlich über den durchschnittlichen Wert von 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht (2008: 430 Millionen; 2009: 470 Millionen).<\/p><p>Trotzdem werden in den nächsten Jahren Vorfinanzierungen durch die Kantone nicht zu umgehen sein. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft über die zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen eine Entlastung der Kantone von Vorfinanzierungen geprüft. Es zeigte sich dabei jedoch, dass die Anforderungen des Stabilisierungsprogramms nicht erfüllt werden.<\/p><p>Der Bund verfügt insbesondere über keine Garantie, dass die Kantone in naher Zukunft mit den heute für die Vorfinanzierung der dringlichen Projekte gebundenen Mitteln tatsächlich zusätzliche Investitionen tätigen würden.<\/p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Beitragssatz des Bundes an die Agglomerationsprogramme, Teil Verkehr und Siedlung, auf Basis von gesetzlich festgesetzten Kriterien (MinVG; SR 725.116.2) definiert worden ist. Diese sind anschliessend in der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme vom 12. Dezember 2007 konkretisiert worden. Der maximal mögliche Beitrag von 50 Prozent wurde nicht aus Spargründen nicht gewährt. Vielmehr hat die Beurteilung der Programme gezeigt, dass selbst Programme, die für die erste Periode 2011-2014 als die besten eingestuft wurden, in manchen Fällen grosse Lücken aufweisen; dabei ist insbesondere auf die mangelnde Koordination zwischen Verkehrsmassnahmen und Siedlungsentwicklung hinzuweisen.<\/p><p>Vom Standpunkt der Zuteilung der Mittel aus dem Infrastrukturfonds (6 Milliarden Franken) aus ist es daher nicht gerechtfertigt, den Beitragssatz des Bundes zu erhöhen. Dies würde im Gegenteil zu einer unannehmbaren Ungleichheit gegenüber den Programmen und Massnahmen führen, die im Hinblick auf die nächsten Finanzierungsperioden unterbreitet werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, im Paket konjunkturstützender Massnahmen (zweite Stufe, Entscheide Bundesrat im Februar 2009, Behandlung Frühjahrssession) Folgendes vorzusehen:<\/p><p>- bei den dringlichen Agglomerationsprojekten, mit deren Bau gemäss Vorgaben des Bundes im Jahre 2008 begonnen werden musste, ist von einer Vorfinanzierung durch die Kantone abzusehen;<\/p><p>- bei den Agglomerationsprogrammen sollen diejenigen Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht einen reduzierten, sondern den maximal möglichen Beitrag von 50 Prozent erhalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Konjunkturstützende Massnahmen"}],"title":"Konjunkturstützende Massnahmen"}