﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093009</id><updated>2023-07-28T12:29:05Z</updated><additionalIndexing>28;Arbeitslosenversicherung;Rezession</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-02-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0704020305</key><name>Rezession</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-02-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-01-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>09.3009</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat geht mit der WAK-N einig, dass die derzeitige Wirtschaftslage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu Sorge Anlass gibt. In den letzten Monaten waren in einigen Branchen sowohl eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen als auch Entlassungen und damit eine Zunahme der Arbeitslosigkeit zu beobachten. Am deutlichsten war dies in der Metall-, Maschinen-, Elektro-, Kunststoff- und in der Uhrenindustrie der Fall. Ebenfalls leicht überdurchschnittlich fiel der Anstieg im Baugewerbe sowie bei den Banken aus. Vor allem betroffen von der wirtschaftlichen Abschwächung war jedoch in diesem Winter die Industrie. Das zeigt sich auch an der raschen Zunahme der Kurzarbeit. Rund 700 Firmen haben im Dezember 2008 Kurzarbeit angemeldet; im Januar 2009 waren es mehr als 800. Die Kurzarbeitszeitentschädigung ist ein sofort wirkendes Instrument in konjunkturell schwierigen Phasen. Es verhindert, dass die Unternehmen wegen befristeter Auftragsmängel Personal abbauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spielt in dieser Situation eine wichtige Rolle. Sie hilft die Konjunktur zu stabilisieren, indem die Kaufkraft der versicherten Person zu einem grossen Teil erhalten bleibt und dadurch soziale Not infolge der wirtschaftlichen Rezession verhindert wird. Sie kann diese wichtigen Funktionen nur erfüllen, wenn sie finanziell im Gleichgewicht ist. Die Revision bezweckt, den Rechnungsausgleich wiederherzustellen. Dazu wird die Finanzierung auf eine höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahl als bisher angenommen ausgerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass die Schulden, die in Rezessionszeiten naturgemäss entstehen, in der folgenden Periode mit guter Wirtschaftslage zurückbezahlt werden können. Das Ziel soll durch eine vertretbare Kürzung der Leistungen und eine geringe Erhöhung der Beiträge erreicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Revisionsvorlage stützt sich auf eine Schätzung einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent. Der aktuelle Anstieg und die Tatsache, dass die Arbeitslosenquote in der letzten konjunkturellen Erholung auf 2,6 Prozent gefallen ist, zeigen, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen auf der Basis einer langfristigen Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent zu optimistisch waren. Die neuesten Berechnungen bestätigen die Schätzung einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent im Durchschnitt eines Konjunkturzyklus. Da die Schulden der ALV bereits heute 4,1 Milliarden Franken betragen und jährlich ohne Revision ein weiterer, konjunkturbereinigter Fehlbetrag von fast 1 Milliarde Franken resultiert, wird mit jedem zusätzlichen Jahr, das bis zum Inkrafttreten einer Revision verstreicht, die Dauer der Rückzahlung der Schulden um fast zwei Jahre verlängert. Aus diesem Grunde ist die Revision von grosser Bedeutung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht keinen Grund, die Revisionsvorlage zu ändern. Dem Parlament steht es selbstverständlich im Rahmen der Beratung frei, punktuelle Änderungen vorzunehmen oder zusätzliche Anträge in die politische Diskussion der Vorlage einzubringen. Er ist sich jedoch bewusst, dass bezüglich der Wirtschaftslage im gegenwärtigen Umfeld besondere Unsicherheit herrscht. Sollte die Rezession erheblich tiefer und/oder länger ausfallen als bisher prognostiziert, müssten parallel zur Revision im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen weitere spezielle Instrumente zur Unterstützung der Beschäftigung beschlossen werden. Vorläufig geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass die verfügbaren Mittel und Instrumente der ALV ausreichen. Überdies wird der Bundesrat bei der Inkraftsetzung Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage nehmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die WAK fordert den Bundesrat auf, angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage dem Parlament Änderungen am derzeit in den Kommissionen hängigen Revisionsentwurf zur Arbeitslosenversicherung vorzuschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen: Baader Caspar, Flückiger, Gysin, Hassler, Ineichen, Kaufmann, Müller Philipp, Pelli, Rime, Schibli, Spuhler, Walter (12)&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Änderung des Revisionsentwurfes zur Arbeitslosenversicherung</value></text></texts><title>Änderung des Revisionsentwurfes zur Arbeitslosenversicherung</title></affair>