{"id":20093024,"updated":"2023-07-28T13:10:58Z","additionalIndexing":"24;Rechtshilfe;Steuerausweichung;Kapitalflucht;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-03-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1236034800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237330800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3024","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seriosität, Qualität, Verlässlichkeit und die hohe internationale Reputation, ehemalige Markenzeichen des Bankenplatzes Schweiz, haben in den letzten Jahren massiv gelitten. Die Welt versteht und akzeptiert zunehmend nicht mehr, dass unser Land nur gerade bei Steuerbetrug und nicht auch bei Steuerhinterziehung ausländischen Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe gewährt. Dadurch schafft die Schweiz die Möglichkeit, dass reiche Ausländer hier ihre unversteuerten Vermögen und Erträge am Fiskus ihrer Heimatländer vorbeischmuggeln. Die dadurch den anderen Staaten entstehenden Steuerausfälle werden pro Jahr auf eine mindestens zweistellige Milliardensumme geschätzt.<\/p><p>Bei dieser Sachlage ist absolut verständlich, dass die um beträchtliche Steuereinnahmen geprellten Staaten nicht mehr mitzuspielen bereit sind. Deshalb muss unser Land, bevor wir nur unter noch grösseren Druck geraten und schliesslich mit dem Rücken zur Wand stehen, unverzüglich handeln: Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und ihre Einteilung in Verbrechen bzw. Vergehen einerseits und lediglich fiskalische Übertretung andererseits, welche keine Rechtshilfe zulässt, ist unverzüglich aufzugeben.<\/p><p>Nur so stellen wir wieder Vertrauen in unseren Bankenplatz her. Nur so gelingt es uns, ein vernünftiges Bankkundengeheimnis zu halten, ein solches, das nur seriös und rechtschaffen Handelnde, nicht aber jene schützt, die unser Land oder andere Staaten um die Steuern prellen. Und nur so werden wir den Vorwurf wieder los, Komplizen der Reichen aller Welt bei deren Steuerbetrügereien zu sein.<\/p><p>Die EVP fordert schon seit Langem, letztmals im Parlament durch den damaligen EVP-Nationalrat Heiner Studer am 7. Oktober 2005 mit dessen Motion 05.3659, auch die Steuerhinterziehung zum Vergehen zu erklären. Leider lehnte der Nationalrat diesen Vorstoss am 12. März 2007 ab.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz gewährt ausländischen Staaten aufgrund des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Steuerbereich Rechtshilfe, wenn Gegenstand des Verfahrens ein Abgabebetrug ist. Nach dem Spezialitätsprinzip können die durch Rechtshilfe von der Schweiz erlangten Informationen indessen nur für die Verfahren verwendet werden, für welche die Rechtshilfe zulässig ist. Diese sinnvolle Verwendungsbeschränkung hat zur Folge, dass Auskünfte und Unterlagen in Fiskalsachen nur für die strafrechtliche Verurteilung einer Person, nicht aber für deren Steuerveranlagung verwendet werden dürfen. Aus diesem Grund ist die Rechtshilfe für ausländische Steuerbehörden nicht besonders attraktiv. Staaten, mit denen die Schweiz im Doppelbesteuerungsabkommen eine Amtshilfe vereinbart hat, die sich auch auf Informationen für die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechtes beim Vorliegen eines Abgabebetruges erstreckt, machen denn in Steuersachen auch kaum noch von der Rechtshilfe Gebrauch. Vielmehr verlangen diese Staaten die Auskünfte auf dem Amtshilfeweg.<\/p><p>Der Bundesrat hat von der Kritik und den Drohungen verschiedener Staaten an die Adresse der Schweiz im Zusammenhang mit der Frage des Informationsaustausches in Steuerfragen Kenntnis genommen. Er hält diese Kritik für ungerechtfertigt. Die Schweiz ist kein Steuerparadies. Sie hat ein funktionierendes Steuersystem und erhebt die üblichen Steuern, wobei sie sich um ein wettbewerbsfähiges Niveau bemüht. Die Schweiz hat eine Vielzahl bi- und multilateraler Verträge abgeschlossen, die eine rechtsstaatliche Basis für den Informationsaustausch in Steuerfragen zwischen der Schweiz und anderen Staaten bilden.<\/p><p>Das Bedürfnis nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist in der Schweizer Bevölkerung tief verwurzelt. Das gilt auch für den Schutz der Privatheit von Daten von Bankkunden. Der Bundesrat hält deshalb am Bankgeheimnis fest. Das Bankgeheimnis ist jedoch nicht dazu da, um Steuerdelikte zu schützen.<\/p><p>Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.<\/p><p>Für die Bearbeitung der Fragen rund um die Amts- und Rechthilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat am 6. März 2009 eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Status unseres Landes als Oase unversteuerter Vermögen aufzugeben?<\/p><p>2. Ist er bereit, dem Parlament umgehend eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten mit dem Ziel, dass Rechtshilfe bei fiskalischen Delikten nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung gewährt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerbetrüger und Steuerhinterzieher schädigen den Staat gleichermassen"}],"title":"Steuerbetrüger und Steuerhinterzieher schädigen den Staat gleichermassen"}