{"id":20093025,"updated":"2023-07-27T21:19:53Z","additionalIndexing":"55;2846;Bodennutzung;Fruchtfolgefläche;Kanton;Sachplan;Vollzug von Beschlüssen;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L06K010204010201","name":"Fruchtfolgefläche","type":1},{"key":"L04K14010201","name":"Bodennutzung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K01020412","name":"Sachplan","type":1},{"key":"L04K10010107","name":"Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1236034800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3025","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit Beschluss vom 8. April 1992 hat der Bundesrat den Mindestumfang der Fruchtfolgefläche in der Schweiz auf 438 560 Hektaren festgelegt und deren Aufteilung auf die Kantone bestimmt. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen hat zum Ziel, die besten landwirtschaftlichen Produktionsflächen vor Überbauung zu schützen und langfristig die sichere Versorgung der Bevölkerung (Ernährungssouveränität) zu garantieren. Ungeachtet dieser Bestrebungen im Bereich der Raumplanung gibt es immer weniger ackerfähiges Kulturland: Pro Sekunde verschwinden in der Schweiz nicht weniger als 1,3 Quadratmeter Ackerland, was einer Fläche von 11 Hektaren am Tag entspricht - eine Entwicklung, die bis anhin nicht gestoppt werden konnte. Als Hauptverantwortliche für den Vollzug der Raumplanung obliegt es den Kantonen, die Fruchtfolgeflächen zu schützen und die Einhaltung der vom Bund festgelegten Mindestflächen sicherzustellen. Alle vier Jahre müssen die Kantone dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) allfällige Änderungen der Lage, der Ausmasse und der Beschaffenheit ihrer Fruchtfolgeflächen melden. Auf diese Weise hat das ARE die Möglichkeit, den Stand der Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen auf kantonaler wie auf nationaler Ebene zu überprüfen. Um die Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln zu sichern und um zu gewährleisten, dass die Landwirtschaft die anderen Leistungen, die ihr von der Bundesverfassung auferlegt wurden, erbringen kann, ist es unerlässlich, ackerfähiges Kulturland weiterhin zu schützen, ohne Kompromisse einzugehen. Und kommt man von den festgesetzten Zielen ab, müssen die nötigen Gegenmassnahmen getroffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bund wird der Erhaltung der Fruchtfolgeflächen (FFF) in unserem Land, die durch den Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 zum Sachplan Fruchtfolgeflächen (BBl 1992 II 1616) gesetzlich verankert ist, in der Raumplanung stets politische Priorität einräumen. <\/p><p>Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist für die Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) verantwortlich. Die mit diesem Dossier beauftragte Person wird durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) unterstützt und behandelt alle strategischen Fragen in Zusammenhang mit dem Vollzug des Sachplans. Bei kantonalen Planungen, Bundesprojekten oder baulichen Grossprojekten ist der Schutz der Fruchtfolgeflächen stets ein zu berücksichtigender Aspekt.<\/p><p>Der Sachplan FFF, der im Jahr 2003 veröffentlichte Bericht \"10 Jahre Sachplan Fruchtfolgeflächen\" sowie die \"Vollzugshilfe\" von 2006 haben das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Erhalts unserer besten Landwirtschaftsflächen massgeblich erhöht. <\/p><p>Lage, Umfang und Qualität der FFF müssen kartografisch und in Zahlen erfasst und dokumentiert werden. Seit 2006 sind die Kantone gehalten, dem ARE exakte Geodaten (digitale Daten) über Lage und Umfang der kantonalen FFF vorzulegen.<\/p><p>1a und 1b. Der 2003 auf Grundlage einer bei allen Kantonen durchgeführten Umfrage veröffentlichte Bericht \"10 Jahre Sachplan Fruchtfolgeflächen\" ergab, dass der Mindestumfang von 438 500 Hektaren FFF (noch) sichergestellt ist, jedoch von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede bestehen. Bestimmte Kantone melden FFF-Verluste, während andere mehr FFF sichern konnten als die ihnen gemäss Sachplan zugeteilten Kontingente. Indessen zeigt sich im Allgemeinen, dass der Handlungsspielraum der Kantone abgenommen hat. Eine neue, auf den Geodaten beruhende Studie belegt diese Entwicklung. <\/p><p>2. Artikel 26 der Raumplanungsverordnung enthält die Klassifizierungskriterien der FFF, die auf klimatischen Verhältnissen, Bodenbeschaffenheit und Geländeform basieren. In der \"Vollzugshilfe\" von 2006 wurden diese Qualitätskriterien im Hinblick auf künftige Neuausscheidungen und Sonderfälle präzisiert. Die 1992 durch die Kantone ausgeschiedenen Flächen werden jedoch nicht gemäss diesen Kriterien neu beurteilt. Für die kartografische Erfassung ihrer FFF haben sich die Kantone hauptsächlich an der Kulturlandkarte der Schweiz im Massstab 1:200 000 (Stand 1986) orientiert. Gewisse Kantone haben jüngst präzise bodenkundliche Erhebungen durchgeführt. <\/p><p>3. Die Kantone müssen das ARE mindestens alle vier Jahre über die Entwicklung der FFF informieren bzw. jedes Mal, wenn die Änderung von Nutzungsplänen eine Verringerung der FFF um mehr als 3 Hektaren zur Folge hat (Art. 26ff. und Art. 46 RPV). Das ARE pflegt regelmässige Kontakte mit den zuständigen kantonalen Behörden und kann reagieren, wenn es von relevanten Projekten Kenntnis erhält.<\/p><p>4a. Die meisten Kantone haben dem ARE die Geodaten zu den FFF geliefert. Das ARE hat gestützt auf diese Daten eine quantitative Analyse durchgeführt, um zu bestimmen, ob die Kantone ihre jeweiligen Kontingente erreichen. Allerdings sind die für die Erhebung der FFF angewandten Kriterien und Methoden von Kanton zu Kanton verschieden. Deshalb ist es schwierig zu beurteilen, ob der für jeden Kanton definierte Mindestumfang an FFF vorhanden ist, und mithin, ob der gesamtschweizerische Mindestumfang sichergestellt ist. Heute strebt das ARE eine Zusammenführung und Homogenisierung der Daten über die FFF an, und es will in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den übrigen interessierten Bundesämtern (Bafu, BLW, Swisstopo) den Zugang zu den in der Schweiz verfügbaren bodenkundlichen Daten erleichtern. <\/p><p>4b. Gemäss der Raumplanungsverordnung müssen die Kantone - vor allem durch Zuteilung der FFF zu den Landwirtschaftszonen - sicherstellen, dass ihr Anteil am Mindestumfang der FFF dauernd erhalten bleibt. Bei Anpassung oder Revision ihres Richtplans müssen die Kantone darüber Auskunft erteilen, inwieweit sie diesem Auftrag nachgekommen sind. Die Beurteilung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne bietet dem Bund die Gelegenheit, im Hinblick auf einen wirksamen und nachhaltigen Schutz der FFF gewisse Bedingungen zu stellen oder Ergänzungen zu verlangen.<\/p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die FFF besser zu schützen. Im Entwurf zum neuen Raumentwicklungsgesetz, der sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, schlägt er vor, das Prinzip der Erhaltung der Fruchtfolgeflächen auf Gesetzesstufe zu verankern (derzeit nur auf Verordnungsstufe) und den qualitativen Schutz dieser Flächen dadurch zu verstärken, dass sie den Landwirtschaftszonen zuzuteilen und parzellenscharf auszuscheiden sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die fortschreitende Verknappung wertvoller ackerfähiger Böden hat den Bundesrat 1992 dazu veranlasst, den Sachplan Fruchtfolgeflächen zu verabschieden. Darin wird unter anderem der Mindestumfang der zu schützenden Fruchtfolgeflächen und deren Aufteilung auf die Kantone (kantonale Mindestflächen) festgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie steht es um die Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen in Bezug auf<\/p><p>a. den gesamtschweizerischen Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen von 438 560 Hektaren?<\/p><p>b. die für die einzelnen Kantone festgelegten Mindestflächen?<\/p><p>2. Welche Kriterien dienen den Kantonen als Grundlage für die Bestimmung ihrer Fruchtfolgeflächen?<\/p><p>3. Auf welche Weise überprüft der Bundesrat die Umsetzung der festgesetzten Ziele auf kantonaler Ebene und die Zuverlässigkeit der Berichterstattungen?<\/p><p>4. Wie wird vorgegangen, um sich zu vergewissern,<\/p><p>a. dass die Kantone die ihnen zugeteilten Mindestflächen auch wirklich bestimmen?<\/p><p>b. dass die Mindestflächen, wenn sie einmal erreicht sind, auch langfristig erhalten bleiben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen"}],"title":"Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen"}