﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093033</id><updated>2023-07-28T13:34:58Z</updated><additionalIndexing>24;Zinsbesteuerung;Rechtshilfe;internationale Sanktion;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Rechtssicherheit;Bankrecht;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Informationsaustausch;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107040602</key><name>Zinsbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020105</key><name>internationale Sanktion</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040209</key><name>Bankrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030207</key><name>Rechtssicherheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-03-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3033</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2./4./9. Der Bundesrat hat von der Kritik und den Drohungen verschiedener Staaten an die Adresse der Schweiz im Zusammenhang mit der Frage des Informationsaustausches in Steuerfragen Kenntnis genommen. Er hält diese Kritik für ungerechtfertigt. Die Schweiz ist kein Steuerparadies. Sie hat ein funktionierendes Steuersystem und erhebt die üblichen Steuern, wobei sie sich um ein wettbewerbsfähiges Niveau bemüht. Die Schweiz hat eine Vielzahl bi- und multilateraler Verträge abgeschlossen, die eine rechtsstaatliche Basis für den Informationsaustausch in Steuerfragen zwischen der Schweiz und anderen Staaten bilden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bedürfnis nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist in der Schweizer Bevölkerung tief verwurzelt. Das gilt auch für den Schutz der Privatheit von Daten von Bankkunden. Der Bundesrat hält deshalb am Bankgeheimnis fest. Das Bankgeheimnis ist jedoch nicht dazu da, um Steuerdelikte zu schützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten zu verbessern. Dabei wird sich der Bundesrat für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten einsetzen. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Bearbeitung der Fragen rund um die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten hat der Bundesrat am 6. März 2009 eine Expertengruppe eingesetzt. Die Expertengruppe unterstützt und berät den Bundesratsausschuss und ist ohne eigene Entscheidbefugnis. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie erfolgt nach den gewohnten Verantwortlichkeiten und Verfahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz ist aussenpolitisch nicht isoliert. Sie pflegt eine enge Beziehung zur EU. Ausdruck davon sind die zahlreichen bilateralen Abkommen mit der EU. Diese Beziehungen werden weiterentwickelt. Der Bundesrat pflegt weltweit die Kontakte und Beziehungen zu allen wichtigen Handelspartnern der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene aktiv bei der Bekämpfung von Missbräuchen im Finanzsystem. Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat aber für gleich lange Spiesse auf den internationalen Finanzmärkten ein. Damit will er Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Eine Aufgabe des vom Bundesrat eingesetzten Ausschusses ist es, Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes zu erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Finma ordnete die Herausgabe bestimmter Kundendaten als Schutzmassnahme gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes an, weil die US-Strafbehörden andernfalls mit der sofortigen Einleitung einer Anklage gegen die UBS drohten. Nach diesen Gesetzesbestimmungen kann die Finma "bei begründeter Besorgnis" über ernsthafte Liquiditätsprobleme Schutzmassnahmen anordnen, welche im Gesetz nicht abschliessend genannt sind. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft zur Übergabe einer beschränkten Anzahl Kundendaten hätte die UBS nach den Informationen der Finma keine Vereinbarung mit den US-Strafbehörden erreichen, ja nicht einmal darüber verhandeln können. Nach Einschätzung der Finma war die Anklagedrohung real und wäre eine solche Anklage für die UBS existenzgefährdend gewesen. Die obersten Führungsorgane hätten sofort suspendiert werden müssen. Die US-Aufsichtsbehörden (insbesondere das NY Fed und die U.S. SEC) hätten der UBS mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lizenz entzogen bzw. entziehen müssen. Diese Umstände kombiniert mit der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit hätten zu einer rapiden Verschlechterung der Refinanzierungsmöglichkeiten, insbesondere auf dem Geldmarkt, führen und substanzielle Rückzüge von Einlagen bewirken können. Die professionellen Marktteilnehmer wären von einer Existenzgefährdung ausgegangen und hätten nach Einschätzung der Finma wahrscheinlich sofort und massiv reagiert, was die Liquiditätssituation und die Stabilität der Bank rasch und in gefährlicher Weise beeinträchtigt hätte. Die Rechtmässigkeit der Verfügung der Finma vom 18. Februar 2009 wird allenfalls von den Gerichten beurteilt werden. Der Bundesrat hat den Entscheid der Finma zur Kenntnis genommen. Er hat festgestellt, dass die Finma ihre Verantwortung als Aufsichtsbehörde wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat war stets in Kontakt mit der Finma, und diese hat vor ihrem Entscheid den Bundesrat orientiert. Zuvor ersuchte der Bundesrat die Eidgenössische Bankenkommission am 19. Dezember 2008, im Interesse der Stabilität sowohl des schweizerischen als auch des globalen Finanzsystems alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um einen solchen Schritt (d. h. eine Anklage der UBS) zu verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gemäss Angaben der Finma hat deren Untersuchung gegen die UBS AG ergeben, dass einzelne Mitarbeitende der Bank Bestimmungen des Schweizer Bankengesetzes verletzt haben und gravierende Mängel im Umgang mit den Rechtsrisiken ihres Geschäfts mit US-Kunden bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verurteilt dieses Fehlverhalten der Bank im Zusammenhang mit dem USA-Geschäft und einzelner ihrer Exponenten. Durch solches Verhalten leidet nicht nur die Reputation der UBS AG, sondern diejenige des gesamten Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat erwartet von sämtlichen Finanzintermediären, dass sie sowohl die schweizerische Gesetzgebung wie auch jene der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Auf Druck der USA hat die Finma am 18. Februar 2009 bei laufendem Amtshilfeverfahren das Bankgeheimnis von rund 300 US-Bürgerinnen und -Bürgern mit Konten bei der UBS aufgehoben. Andere Staaten verlangen die Gleichbehandlung mit den USA. Am G-20-Gipfel droht der Schweiz, als Steueroase an den Pranger gestellt und mit Sanktionen belegt zu werden. Dazu stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Druck der Staatengemeinschaft im Kampf gegen Steueroasen auf die Schweiz nimmt zu. Mit welchen Handlungskonzepten will der Bundesrat die Schweizer Interessen durchsetzen? Liegen diese noch vor dem G-20-Gipfel vom 2. April 2009 vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Strategie verfolgt er insbesondere in Bezug auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die internationale Amts- und Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, auch unter Einbezug einer allfälligen Revision von Doppelbesteuerungsabkommen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Ausweitung der Zinsbesteuerung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den Informationsaustausch von Steuerdaten gemäss OECD-Standards?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt er die Einschätzung, dass die aussenpolitische Isolation die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied besonders angreifbar macht? Hat er mittlerweile die Regierungen der wichtigsten Handelspartnerländer konsultiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie verhindert er, dass die Schweiz auf eine schwarze Liste der unkooperativen Steueroasen kommt? Welche weiteren Sanktionen gegen die Schweiz sind zu befürchten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Ansicht, dass sich die Schweiz offensiv für die gleichzeitige Trockenlegung aller Steueroasen weltweit einsetzen muss? Welchen Beitrag leistet die Schweiz dazu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Schweizer Finanzplatz beschäftigt rund 200 000 Mitarbeitende. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, um den Finanzplatz Schweiz zukunftsfähig im Dienste des Werkplatzes Schweiz und ohne Steuerflüchtlinge zu gestalten? Wo sieht er den grössten Handlungsbedarf?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie ist die Weitergabe der UBS-Bankkundendaten durch die Finma im laufenden Amtshilfeverfahren rechtsstaatlich zu werten? Wurde der Bundesrat vor dem Entscheid konsultiert? Wie beurteilt er die von der Finma angerufene Rechtsgrundlage (Art. 25 des Bankengesetzes, Liquiditätsprobleme, Insolvenzgefahr)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie beurteilt er das Verhalten der UBS in den USA?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der Entscheid der Finma hat zu einer grossen Unsicherheit betreffend die künftige Amtshilfepraxis geführt. Wie stellt der Bundesrat die Rechtssicherheit insbesondere der ausländischen Bankkundinnen und -kunden wieder her?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bankgeheimnis international geknackt. Strategie für einen starken Finanzplatz ohne Steuerfluchtgelder</value></text></texts><title>Bankgeheimnis international geknackt. Strategie für einen starken Finanzplatz ohne Steuerfluchtgelder</title></affair>