﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093044</id><updated>2023-07-27T22:15:36Z</updated><additionalIndexing>24;Postfinance;Geldversorgung;Liquidität;Kapitalanlage;Bank;Kredit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104010205</key><name>Postfinance</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110403</key><name>Kredit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030204</key><name>Liquidität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1103020301</key><name>Geldversorgung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-03-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3044</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Seit der Revision des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) im Jahre 2004 führt die Post eine eigene Tresorerie. Die Post muss dem Bund (Eidgenössische Finanzverwaltung) alle für die Beurteilung der Tresorerieführung erforderlichen Auskünfte erteilen. Sie hat auch Einsicht in die Akten und den Zutritt zu allen Räumlichkeiten zu gewähren (Art. 11a POG). Die Post erstattet gestützt auf diese Bestimmung regelmässig Bericht über die Tresorerieführung und ihre Anlagepolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bereit, das Parlament, insbesondere die Aufsichtskommissionen, im Rahmen der Bestimmungen des Parlamentsgesetzes unter Wahrung des Geheimnisschutzes über die Tresorerieführung der Post zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss Artikel 11c Absatz 1 POG hat die Post die für den Zahlungsbedarf nicht benötigten Gelder so anzulegen, dass ihre Sicherheit und ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind. Der Verwaltungsrat der Post ist zuständig für den Erlass entsprechender Anlagerichtlinien (Art. 11c Abs. 2 POG). Aufgrund der Berichterstattung der Post (Ziff. 1) kann seitens des Bundesrates die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine direkte Einflussnahme auf die Anlagetätigkeit der Post ist nicht möglich, da sie im Widerspruch zur gesetzlichen Kompetenzordnung stehen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Finanzkrise beeinträchtigt seit Herbst 2008 auch den Interbankenmarkt Schweiz. Für Laufzeiten von mehr als einigen Wochen ist auf unbesicherter Basis kaum Kredit verfügbar. Die Risikoprämien auf ungesicherten Interbankenforderungen sind nach wie vor auf historischen Höchstständen. Der Markt für längere Fristen ist trotz der Zusicherung vieler Regierungen, neu aufgenommene Bankverpflichtungen zu garantieren, nach wie vor ausgetrocknet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat deshalb ein Projekt von verschiedenen Banken sowie der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute (Pfandbriefbank) unterstützt, den Grossbanken mit Pfandbriefdarlehen Liquidität zur Verfügung zu stellen. So ist ein erstes derartiges Geschäft Ende Dezember 2008 zustande gekommen: Die UBS verpfändet erstklassige Schweizer Hypotheken im Wert von 2 Milliarden Franken an die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Die Pfandbriefbank ihrerseits verbrieft diese Werte und gibt sie als Pfandbriefe auf den Markt. Die Post, die Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisen-Gruppe zeichnen diese Pfandbriefe, und die entsprechenden Mittel fliessen zur UBS. SNB und Banken hoffen, auf diese Weise im laufenden Jahr ein Volumen von rund 20 Milliarden Franken erschliessen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat unterstützt mit der befristeten Revision der Pfandbriefverordnung dieses Vorgehen: Seit dem 1. März 2009 können weitere Kapitalbestandteile als die bisher vorgesehenen als Eigenkapital der beiden Pfandbriefzentralen angerechnet werden. Die breitere Eigenkapitalunterlegung erlaubt es den Pfandbriefzentralen, zusätzliche Pfandbriefdarlehen auszugeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Generell betrachtet hat sich bis anhin die Lage am schweizerischen Kreditmarkt nur leicht verschärft. Die Kreditvolumen sind bis November 2008 noch gestiegen. Stärker betroffen sind hingegen die grossen Exportfirmen. Die markante Eintrübung des internationalen Konjunkturausblicks und die verschärfte Finanzkrise haben einschneidende Konsequenzen für die Schweizer Exporte. Die Nachfrage leidet einerseits unter der Rezession in vielen Handelspartnerländern. Andererseits ziehen aber auch die direkten Auswirkungen der Finanzkrise die Exporte zusätzlich stark in Mitleidenschaft. Die angespannte Lage auf den Kreditmärkten (vgl. Ziff. 3) hat zur Folge, dass Exporteure ihre gewährten Kredite nur noch unter erschwerten Bedingungen refinanzieren können. Darüber hinaus verlangen Banken vermehrt Sicherheiten für die Abgabe von Vertragsgarantien. Die Hinterlegung von Sicherheiten schränkt jedoch die Liquidität der Exporteure zum Teil so stark ein, dass ihnen dadurch neue Exportgeschäfte verunmöglicht werden. Der Bundesrat hat deshalb zur Unterstützung der Exportindustrie am 11. Februar 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen u. a. beschlossen, dem Parlament eine befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung vorzuschlagen (Erweiterung der Versicherung von Vertragsgarantien durch eine Bondgarantie, Einführung einer Refinanzierungsgarantie, Fabrikationskreditversicherung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt wurde, liegt die Anlagetätigkeit der Post in der Verantwortung und Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates der Post. Direkte Eingriffe in die Anlagepolitik der Post würden im Widerspruch zur geltenden gesetzlichen Kompetenz- und Haftungsordnung stehen. Weiter ist zu beachten, dass die im Ausland getätigten Anlagen nicht ohne Weiteres und insbesondere kurzfristig zurückgeholt und neu angelegt werden können. Aufgrund der hohen Liquidität bieten die vom Bundesrat unterstützten Massnahmen im Pfandbriefbereich der Post eine attraktive Investitionsmöglichkeit. Schon nur aus diesem Grund besteht kein Anlass zu verstärkter Einflussnahme bei der Post. Aus der Sicht des Bundesrates besteht für Postfinance kein Hindernis, an den neuen Pfandbriefemissionen teilzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Eine Unterstellung der Finanzdienstleistungen der Post unter das Finanzmarktrecht wird im Rahmen der Revision des Postrechtes geprüft. Folge davon wäre auch die Erteilung einer (eingeschränkten) Bankenbewilligung. Grund für die Prüfung der Unterstellung ist nicht die Ausweitung der Finanzdienstleistungen der Post, sondern die seit Jahren unbefriedigende Aufsichtssituation und die damit verbundenen Risiken sowie die fehlende Gleichbehandlung mit anderen Anbietern. Die bestehende Aufsichtsordnung wird den Anforderungen an den Einleger- und Systemschutz nicht mehr gerecht. Die Unterstellung der Post unter das Finanzmarktrecht kann diese Mängel beheben. Nach dem erklärten Willen des Bundesrates soll hingegen auch bei einer Unterstellung der Post unter das Finanzmarktrecht die Anlage der Gelder im inländischen Kredit- und Hypothekarmarkt weiterhin untersagt bleiben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Interbankenmarkt funktioniert ungenügend, und verschiedene Institute verfügen über viel Überschussliquidität. Insbesondere die Postfinance legt einen grossen Teil der Überschussliquidität im Ausland an, was Gefahren birgt und der Schweiz wenig volkswirtschaftlichen Nutzen bringt. Während es für Hausbesitzer und Gewerbe zurzeit keine Kreditklemme gibt, besteht eine solche bei grösseren Unternehmen. Die Rückführung der Überschussliquidität in den Interbankenmarkt würde der Volkswirtschaft nutzen und die Grossbanken bei deren volkswirtschaftlich wichtigen Aufgaben unterstützen. Der Bundesrat hat mit der Änderung der Pfandbriefverordnung ein geeignetes Instrument für die Rückführung der Mittel geschaffen. Die angepasste Verordnung erlaubt es der Postfinance (sowie Banken mit Überschussliquidität), verbriefte Schweizer Hypotheken vor allem von Grossbanken zu erwerben und diesen damit indirekt Geld zur Verfügung zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weiss der Bundesrat, wo und in welche Instrumente die Gelder der Postfinance im Ausland angelegt sind? Kennt er das Risikoprofil? Ist er bereit, das Parlament darüber zu informieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auf den liquiden E-Deposit-Konten verzinst die Postfinance Geld mit 1,75 Prozent, was weit über den Zinsen für Geldmarktfonds oder Sparkonten liegt. Wie stellt der Bundesrat als Eigentümer und Garant der Post sicher, dass diese Gelder sorgfältig angelegt werden und die hohen Zinsen nicht zur Übernahme ungebührlicher Risiken verleiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er das Funktionieren des Interbankenmarktes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt er die Gefahr einer Kreditverknappung für mittlere und grössere Unternehmen, namentlich der Exportbranchen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bund hat sowohl 6 Milliarden Franken in das Rettungspaket der UBS investiert, mehrere Hundert Millionen Franken für Konjunkturprogramme beantragt und ist Eigentümer der Post. Erachtet es der Bundesrat nicht als wichtig und richtig, als Eigentümer der Post, dieser die aktive und grösstmögliche Beteiligung an den neuen Pfandbriefverschreibungen vorzuschreiben und damit den Interbankenmarkt sowie die Exportwirtschaft zu unterstützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Erachtet er eine solche, rasch wirksame Massnahme nicht als sinnvoller als die Erteilung einer Banklizenz für die Postfinance, womit das Geld der Post weitere Jahre im Ausland angelegt würde?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Interbankenmarkt mit Liquidität versorgen dank Verbriefung von Hypotheken</value></text></texts><title>Interbankenmarkt mit Liquidität versorgen dank Verbriefung von Hypotheken</title></affair>