{"id":20093077,"updated":"2025-11-14T07:26:51Z","additionalIndexing":"55;Tierernährung;Landwirtschaft in Berggebieten;Weidemast;Kuh;Sömmerungsbeiträge;Viehhaltung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L07K14010404030102","name":"Sömmerungsbeiträge","type":1},{"key":"L05K1401010212","name":"Weidemast","type":1},{"key":"L05K1401010209","name":"Viehhaltung","type":1},{"key":"L06K140108010103","name":"Kuh","type":1},{"key":"L06K140103020703","name":"Landwirtschaft in Berggebieten","type":1},{"key":"L04K14010104","name":"Tierernährung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1236639600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2686,"gender":"f","id":3883,"name":"Glauser-Zufferey Alice","officialDenomination":"Glauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.3077","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die neue Sömmerungsbeitragsverordnung ist seit diesem Jahr in Kraft. Artikel 17 beschränkt die Zufuhr von Futter und Dürrfutter auf 100 Kilo Kraftfutter und 50 Kilo Raufutter pro NST (ein NST entspricht der Sömmerung einer Kuh während 100 Tagen). Diese Beschränkungen können in der Praxis auf den meisten Rinderalpen nur schwierig eingehalten werden. Ein Grossteil der Alpen im Kanton Jura, auf denen Milchkühe gesömmert werden, wird ziemlich intensiv und von allen Kühen einer Herde genutzt. Die ausgeteilte Futtermenge beläuft sich in diesen Fällen je nach Produktion auf etwa 300 Kilo pro Kuh (3 Kilo pro Tag).<\/p><p>Die Mehrzahl der Alpen wird von Landwirtinnen und Landwirten bewirtschaftet, die über einen Hauptbetrieb im Flachland verfügen. Würden diese die Sömmerung ihrer Milchkühe aufgeben, hätte das schwerwiegende finanzielle Folgen für sie.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Sömmerungsbeiträge werden mit dem Ziel ausgerichtet, den Schutz und die Pflege der Sömmerungsweiden durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Sie gehören zu den ökologischen Direktzahlungen und sollen insbesondere einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und Landschaftsvielfalt leisten. In diesem Sinn hat der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision der Sömmerungsbeitragsverordnung vom 14. November 2007 (SöBV, SR 910.133) die Bewirtschaftungsanforderungen ergänzt. Unter anderem erfolgte auch eine Begrenzung der Zufuhr von Kraftfutter.<\/p><p>Die sich verändernden Anforderungen an eine bedarfsgerechte Fütterung von Milchkühen, die sinkenden Kraftfutterpreise und die gute Marktposition von Alpprodukten bergen das Risiko, dass vermehrt alpfremdes Futter auf die Alpen geführt wird. Dies kann dem Image von Alpprodukten schaden, erwartet doch der Konsument unter diesem Begriff ein möglichst naturnah hergestelltes Produkt. Ausserdem kann mit einer Begrenzung der Zufuhr von alpfremdem Futter einer unerwünschten Nährstoffanreicherung auf den ökologisch sensiblen Sömmerungsweiden entgegengewirkt werden. Für den Bundesrat liegt eine Begrenzung der Futterzufuhr im Interesse einer nachhaltigen Alpwirtschaft.<\/p><p>1. Für die Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen ist eine Zufuhr von 50 Kilo Dürrfutter oder 140 Kilo Silage pro Normalstoss zulässig. Für gemolkene Tiere dürfen zusätzlich bis zu 100 Kilo Dürrfutter und 100 Kilo Kraftfutter pro Normalstoss zugeführt werden. Diese Regelung erlaubt eine sinnvolle Ergänzung der Futterration bzw. eine bedarfsgerechte Fütterung gemolkener Tiere, welche insbesondere zu Beginn der Laktation den Einsatz von Kraftfutter erfordert.<\/p><p>2. Die Begrenzung der Zufuhr von alpfremdem Futter ist einer rationellen Bewirtschaftung nicht hinderlich. Sie verhindert aber eine allzu intensive Bewirtschaftung durch einen höheren Tierbesatz bzw. eine entsprechend höhere Nährstoffzufuhr, welche der Ökologie zuwiderlaufen würde. Ausserdem schützt sie den Produktionsstandort und die Authentizität der Alpprodukte.<\/p><p>3. Die neuen Bestimmungen kommen erstmals in der Sömmerungsperiode 2009 zur Anwendung. Der Bundesrat hat die SöBV bereits am 14. November 2007 verabschiedet, um eine angemessene Anpassungsfrist zu gewährleisten. Eine zusätzliche Übergangsfrist würde das Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit infrage stellen, indem jene Bewirtschafter \"benachteiligt\" würden, die sich entsprechend den neuen Bestimmungen bereits angepasst haben. <\/p><p>4. Die geltenden Bestimmungen basieren auf einem breitabgestützten Konsens der interessierten Kreise. Auch wenn im Rahmen der Anhörung zur SöBV zur Limitierung der Futterzufuhr auch kritische Stellungnahmen eingegangen sind, wurde der neuen Regelung grossmehrheitlich zugestimmt. Vor diesem Hintergrund und im Sinn einer nachhaltigen Nutzung erachtet es der Bundesrat nicht für opportun, die geltende Begrenzung nach Artikel 17 SöBV anzupassen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Artikel 17 der Sömmerungsbeitragsverordnung eine unausgewogene Ernährung bei Rindern auf einer Alp mit ausschliesslich Milchkühen zur Folge hat?<\/p><p>2. Dass diese neue Bestimmung einer rationellen Bewirtschaftung der Alp widerspricht?<\/p><p>3. Wäre es möglich, diese Bestimmung vorläufig für drei Jahre aufzuschieben, damit sich die Landwirtinnen und Landwirte darauf vorbereiten können?<\/p><p>4. Ist eine Korrektur dieser Verordnung denkbar?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sömmerung. Haben Kühe auch Anspruch auf eine ausgewogene Ernährung?"}],"title":"Sömmerung. Haben Kühe auch Anspruch auf eine ausgewogene Ernährung?"}