﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093080</id><updated>2025-11-14T07:34:21Z</updated><additionalIndexing>09;34;Fernsehen;Fundamentalismus;Public Relations;Islamismus;öffentliche Ordnung;Kommunikation über Satellit;Arabien;Zensur</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020106</key><name>Kommunikation über Satellit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050101</key><name>Fernsehen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0106020201</key><name>Islamismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020208</key><name>Fundamentalismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202040302</key><name>Zensur</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030104</key><name>Arabien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010203</key><name>Public Relations</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K040303</key><name>öffentliche Ordnung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3080</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Fernsehprogrammveranstalter al-Manar ist ein Medienorgan der islamistisch-schiitischen Organisation Hisbollah, das antisemitische und gewaltverherrlichende Propaganda verbreitet. Bisher liegen dem Bundesrat keine Hinweise vor, wonach Muslime in der Schweiz durch diesen Fernsehsender radikalisiert worden wären. Das arabische Satellitenfernsehen wird in der Schweiz von keiner breiten Öffentlichkeit genutzt und darf in seiner Bedeutung für die Radikalisierung nicht überschätzt werden. In Frankreich wich al-Manar nach behördlicher Strafandrohung auf arabische Satellitensender aus und verbreitet seitdem die Sendungen auch über Internet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Al-Manar betreibt seine Produktion ausserhalb der Schweiz und auch ausserhalb des räumlichen Geltungsbereiches des europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 (EÜGF; SR 0.784.405). Der Standort der Aufwärtsverbindung von der Erde zum Satelliten zur Datenübertragung (Uplink) befindet sich ausserhalb des genannten Gebietes. Hinzu kommt, dass auch der Satellitenbetreiber seinen Sitz nicht in einem Staat dieses Gebietes hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Regelung gemäss Artikel 52 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40), wonach das Bundesamt für Kommunikation die fernmeldetechnische Übertragung von TV-Programmen einschränken oder untersagen kann, wenn die für die Schweiz verbindlichen völkerrechtlichen Vorschriften verletzt werden, ist im vorliegenden Fall - ungeachtet der Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme - nicht umsetzbar, da es technisch nicht möglich ist, den Satellitenempfang beschränkt auf ein Programm zu verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht von den Regelungen des RTVG erfasst sind Internet-Inhalte, die jederzeit abrufbar sind. Hier kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach Anhörung des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) gemäss Artikel 13a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) die Löschung der Internetseite verfügen, wenn sich das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Rechner befindet. Existiert das Material nicht auf einem schweizerischen Rechner, so kann Fedpol eine Sperrempfehlung an die schweizerischen Provider erlassen. Artikel 13a BWIS setzt zur Vornahme einer solchen Massnahme voraus, dass der Inhalt des Propagandamaterials konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft. Diese Bedingung wird durch die Inhalte von al-Manar derzeit nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine gezielte Präventionsarbeit, wie sie EDI, EJPD und VBS wahrnehmen, die Muslime in der Schweiz besser vor einer negativen Beeinflussung schützen kann als rechtliche oder technische Massnahmen. Namentlich vermag der DAP über präventive Kontakte in die Muslimgemeinschaft der Schweiz konkrete Radikalisierungsbemühungen zu hemmen und zu unterbinden. Im Rahmen des von ihm etablierten Dialogforums zur Sicherheit wird, ähnlich wie anderswo in Europa, die Problematik der Radikalisierung in einer Arbeitsgruppe übergeordnet angegangen und längerfristig die Realisierung gemeinsamer Präventionsprojekte verfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Über im Ausland ansässige Satelliten-Provider wie Nilesat oder Arabsat können in der Schweiz einige Hundert arabische TV-Sender empfangen werden. Es ist richtig, dass einige dieser Sender auch antiwestliches oder antisemitisches Gedankengut verbreiten und damit zu einer Radikalisierung beitragen könnten. Hinsichtlich allfälliger Massnahmen gegen diese Programme ist sinngemäss auf die Ausführungen zur zweiten Frage zu verweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages führt der DAP ein punktuelles Monitoring von radikal-islamistischen Fernsehsendern durch. Hingegen sieht sich der Bund nicht in der Lage, die in der Schweiz empfangbaren arabischen TV-Stationen umfassend zu überwachen und deren Inhalte auszuwerten. Werden im Rahmen des Monitorings Programminhalte entdeckt, die die einschlägigen Vorschriften verletzen, prüfen die zuständigen Fachbehörden des Bundes die Vornahme von Massnahmen nach RTVG und EÜGF bzw. nach BWIS von Amtes wegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Über Satellit (z. B. Arabsat oder Nilesat) und Internet sind in der Schweiz verschiedene Hassfernsehsender problemlos empfangbar, welche antiwestliche Propaganda verbreiten und sogar zu Mord aufrufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwischen Nachrichten und Unterhaltungsshows werden z. B. auf al-Manar Terroranschläge und Attentate glorifiziert. Die Hisbollah und andere islamische Organisationen radikalisieren so Islamisten auch in der Schweiz. In den USA, Frankreich, Spanien, den Niederlanden und Australien hat man das Problem erkannt. Auf Initiative der "Coalition Against Terrorist Media", eines Zusammenschlusses verschiedener Organisationen und Personen - Muslime, Christen, Juden und Säkulare -, wurde erreicht, dass al-Manar nicht mehr über dortige Satelliten empfangen werden kann. Die Meinungsfreiheit findet zu Recht spätestens beim Aufruf zu Mord und Terror ihre Grenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat das Gefahrenpotenzial des Senders al-Manar im Hinblick auf die Radikalisierung in der Schweiz lebender Muslime?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche konkreten Massnahmen unternimmt er, um die Tätigkeiten von al-Manar in der Schweiz zu verbieten bzw. zu unterbinden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche weiteren in der Schweiz empfangbaren Medien (z. B. Al Aqsa TV) verbreiten antiwestliche, antiisraelische oder antisemitische Propaganda, welche Muslime radikalisieren kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was unternimmt er dagegen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Radikalisierungsgefahr in der Schweiz durch islamistische Fernsehsender</value></text></texts><title>Radikalisierungsgefahr in der Schweiz durch islamistische Fernsehsender</title></affair>