﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093096</id><updated>2023-07-28T05:24:37Z</updated><additionalIndexing>2811;Rechtsschutz;Ausschaffung;Vollzug von Beschlüssen;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Frist;Rechtsmissbrauch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020802</key><name>Frist</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050402</key><name>Rechtsschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070205</key><name>Rechtsmissbrauch</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3096</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der Problematik langwieriger Asylverfahren bewusst. Je länger eine asylsuchende Person in der Schweiz lebt, desto höher ist in der Regel ihr Integrationsgrad. Muss ein Asylgesuchsteller nach Jahren der Anwesenheit in der Schweiz wieder in sein Heimatland zurückkehren, so kann dies zu den vom Interpellanten geschilderten Problemen führen. In besonderen Härtefällen lässt das Asylgesetz (Art. 14 Abs. 2 AsylG) die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu. Eine Bedingung ist indes, dass sich der Asylgesuchsteller seit Einreichung des Asylgesuchs während mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten hat. Liegt kein solcher Härtefall vor, so hat ein abgewiesener Asylsuchender die Schweiz wieder zu verlassen. Die schweizerische Rückkehrpolitik basiert primär auf der Förderung der möglichst raschen freiwilligen Rückkehr nach negativem Asylentscheid (Art. 93 AsylG) sowie auf der Unterstützung der Kantone bei der Durchsetzung des Wegweisungsvollzugs (Art. 71 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, AuG). Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf seine Antwort zur Interpellation Grin 08.3802, "Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde". &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.  Asylverfahren, die zügig und rechtsstaatlich konform durchgeführt werden, verhindern menschliche Härten bei den Betroffenen, ersparen der öffentlichen Hand namhafte Kosten und entfalten zudem eine gewisse Dissuasivwirkung. Das Bundesamt für Migration (BFM) legt daher seit Jahren das Schwergewicht darauf, Gesuche mit geringer Aussicht auf Asylgewährung prioritär zu behandeln. Die jüngst erfolgte Bezeichnung von Serbien und Kosovo als verfolgungssichere Staaten (mit Inkraftsetzung per 1. April 2009) und die konsequente Umsetzung des Dublin-Assoziierungsabkommens (seit Inkrafttreten am 12. Dezember 2008) tragen ebenfalls zu einer Beschleunigung der Verfahren bei. Auch mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes, welche sich zurzeit in Vernehmlassung befindet, sollen die Asylverfahren effizienter ausgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen bei Personen, die keine asylrelevanten Gründe geltend machen und nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Dauer der Asylverfahren hängt wesentlich von der Höhe der Gesuchseingänge und dem zur Fallbehandlung zur Verfügung stehenden Personal ab. Der sprunghafte Anstieg der Asylgesuchszahlen seit Sommer 2008 um über 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat dazu geführt, dass vorübergehend weniger Gesuche rasch entschieden werden konnten als in den Jahren zuvor. Gleichzeitig haben die erstinstanzlichen Pendenzen stark zugenommen. Deshalb wurde eine Reihe von Sofortmassnahmen ergriffen, um dieser Entwicklung zu begegnen: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bewilligte am 28. August 2008 insgesamt 2,2 Millionen Franken für das Jahr 2008 zur Durchführung zusätzlicher Asylanhörungen. Dabei handelt es sich um eine departementsinterne Mittelverschiebung. Zudem hat der Bundesrat am 26. November 2008 zwanzig bis 2011 befristete Stellen (2,6 Millionen Franken jährlich) bewilligt und für die Durchführung der Anhörungen weitere 8,9 Millionen Franken jährlich gesprochen. Die Umsetzung eines ersten internen Massnahmenpaketes durch das BFM ermöglichte eine Erhöhung der erstinstanzlichen Entscheide um über 30 Prozent. Im Auftrage der Vorsteherin des EJPD evaluieren ausserdem externe Experten gegenwärtig die Arbeitsprozesse im BFM. Gestützt darauf erarbeitet das BFM Konzepte zum Abbau der Gesuchsrückstände, zur Effizienzsteigerung bei der Asylverfahrensabwicklung und der Informatikunterstützung sowie zur besseren Nutzung der personellen und räumlichen Ressourcen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Verlängerung des Aufenthaltes in der Schweiz trägt aber auch der Umstand bei, dass zahlreiche abgelehnte Asylbewerber erneut ein Gesuch einreichen, bei dem neue Gründe (beispielsweise exilpolitische Aktivitäten) geltend gemacht werden. Ein Vorschlag zur Straffung und Verkürzung der Asylverfahren ist Teil der bereits erwähnten Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Asyl- und des Ausländergesetzes. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BFM ist zuversichtlich, mit den bereits getroffenen und den geplanten Massnahmen die höheren Neueingänge rascher bewältigen und mittelfristig die entstandenen Rückstände weitgehend wieder abbauen zu können. Falls die Gesuchsentwicklung rückläufig ist, werden diese Ziele rascher erreicht sein; falls die Asylgesuche hingegen noch weiter ansteigen, ist eine Aufstockung der Ressourcen trotz Optimierungen unvermeidlich. Schliesslich obliegt es auch den Kantonen, die in rechtsstaatlich korrekten, aufwendigen Verfahren getroffenen Entscheide konsequent zu vollziehen. Auch hierdurch können Härtefälle vermieden werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wenn die Asylverfahren bis zu einem rechtskräftigen negativen Entscheid und hernach auch noch der Vollzug der Ausweisung abgewiesener Asylbewerber viele Jahre dauern, ergeben sich häufig grosse Probleme: Die betroffenen Asylbewerber haben sich während der vieljährigen Verfahrensdauer in unserem Land beruflich und gesellschaftlich gut integriert. Noch stärker in unserem Land verwurzeln sich deren Kinder, die teilweise ihr Heimatland gar nicht kennen und hier die Schule oder den Kindergarten besuchen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Soll dann in solchen Fällen nach vielen Jahren des Aufenthalts in unserem Land die Ausweisung vollzogen werden, geraten die entsprechenden Vollzugsbehörden oft unter enormen Druck der Bevölkerung und der Medien. Und dies selbst dann, wenn die vieljährige Verfahrensdauer nicht zuletzt auch auf das Ausschöpfen aller denkbar zulässigen, aber auch illegalen Verzögerungsmöglichkeiten durch die betroffenen Asylbewerber zurückzuführen ist, was Medien und Bevölkerung nicht selten einfach ausblenden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter dem Druck der Öffentlichkeit haben dann die Kantone und deren zuständige Ämter oftmals nur die Wahl, entweder das Gesetz korrekt zu vollziehen und damit in den Medien und der Bevölkerung als völlig hartherzig und unmenschlich dazustehen. Oder sie beugen sich dem Druck, verzichten auf einen korrekten Rechtsvollzug, höhlen dadurch die rechtsstaatliche Ordnung aus, behandeln sich korrekt verhaltende Asylbewerber schlechter als solche, die mit illegalen Mitteln einen langen Aufenthalt in unserem Land erschleichen, und senden damit noch die Botschaft aus, dass grössere Chancen hat, definitiv in der Schweiz bleiben zu können, wer mit allen legalen und illegalen Tricks die Verfahren und endgültigen Entscheide so viele Jahre wie möglich hinauszögert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einer massiven Beschleunigung der Verfahren könnten diese Probleme zum Vorteil aller Beteiligten massgeblich entschärft werden. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die Einschätzung, dass sehr lange Verfahrensdauern mit ein wesentlicher Grund dafür sind, dass beim Vollzug der Ausweisung abgewiesener Asylbewerber die geschilderten grossen Probleme für alle Betroffenen entstehen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Verfahren erheblich schneller abwickeln zu können, und welche will er umsetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Langwierige Asylverfahren</value></text></texts><title>Langwierige Asylverfahren</title></affair>