{"id":20093106,"updated":"2023-07-28T07:39:38Z","additionalIndexing":"24;Bankgeheimnis;Wirtschaftsabkommen;internationale Verhandlungen;wirtschaftliche Auswirkung;Steuerhinterziehung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1},{"key":"L05K1002020102","name":"internationale 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Die Umsetzung des Entscheides des Bundesrates zur Übernahme des Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen (OECD-Musterabkommen) soll im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zu verhandelnden Abkommen Wirkung entfalten.<\/p><p>In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat für die künftige Amtshilfepolitik der Schweiz folgende Elemente als unverzichtbar erklärt:<\/p><p>- Wahrung des Verfahrensschutzes <\/p><p>- Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine \"fishing expeditions\") <\/p><p>- faire Übergangslösungen <\/p><p>- Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen <\/p><p>- Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen <\/p><p>- Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen<\/p><p>Im Weiteren sind für die Schweiz eine Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und gleich lange Spiesse bei der Informationsbereitschaft und bei der Informationsqualität von zentraler Bedeutung.<\/p><p>All diese Aspekte sind Bestandteil eines Gesamtkonzeptes für die entsprechenden DBA-Verhandlungen. Im Weiteren muss jedes der bilateral zu verhandelnden DBA bezüglich schweizerischer Interessen einzeln analysiert werden, um gegenüber dem entsprechenden Vertragsstaat allfällige sinnvolle Gegenforderungen zu definieren. Diese Arbeiten sind im Gange und werden während des gesamten Prozesses der einzelnen DBA-Verhandlungen weitergeführt.<\/p><p>2.\/3.\/4. Eine Quantifizierung der Auswirkungen des Entscheides des Bundesrates zur Übernahme des OECD-Standards bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen auf den Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Volkswirtschaft ist nicht möglich. Genauso wenig könnten die wirtschaftlichen Auswirkungen, die eine Einführung eines automatischen Informationsaustausches, was der Bundesrat bekanntlich entschieden ablehnt, prognostiziert werden. Dasselbe würde für eine Zusammenarbeit der Schweiz basierend auf einem weltweiten Netz von bilateralen Abkommen mit einer Quellensteuer bzw. Steuerrückbehalt auf ausländischen Kapitalerträgen in Ergänzung zur Amtshilfe auf Anfrage gemäss OECD-Standard gelten.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass sein Entscheid zur Übernahme des OECD-Standards bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen sowohl die Akzeptanz der rechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Schweiz bei den wichtigsten Partnern des Landes wie auch die Rechtssicherheit für die Kunden der Schweizer Banken erhöht. Dieser Schritt wird zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Er stärkt auch den Werkplatz und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.<\/p><p>Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass international ein \"level playing field\" im Bereich des Informationsaustausches in Steuersachen entsteht und keine Wettbewerbsverzerrungen durch Unterschiede bei der Beschaffung und Austausch von Informationen entstehen.<\/p><p>5. Im Zusammenhang mit dem Entscheid, im Bereich der internationalen Amtshilfe im Steuerbereich den Standard von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen, hat der Bundesrat mehrfach betont, dass die Schweiz am Bankgeheimnis festhält. Für in der Schweiz ansässige natürliche Steuerpflichtige ändert sich mit diesem Entscheid nichts. Änderungen gibt es für Bankkunden aus dem Ausland mit einem Konto in der Schweiz sowie für in der Schweiz ansässige juristische Personen: Künftig wird der internationale Informationsaustausch in Steuersachen ausgebaut. Der Bundesrat möchte jedoch betonen, dass damit der Schutz der Privatsphäre nicht nur gegenüber den inländischen Bankkunden, sondern auch gegenüber den im Ausland domizilierten Kunden weiterhin gewahrt bleibt. So soll insbesondere die Beschränkung der internationalen Amtshilfe auf Einzelfälle und auf konkrete sowie begründete Anfrage und damit, wie bereits oben erwähnt, der Ausschluss von sogenannten \"fishing expeditions\" ein unverzichtbares Element der künftigen Amtshilfepolitik der Schweiz darstellen. Im Weiteren kommt für den Bundesrat der automatische Informationsaustausch nicht infrage.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der 13. März 2009 ist ein Wendepunkt für die Wirtschaft unseres Landes, für unsere Institutionen und unseren Stellenwert in der Welt. Der Bundesrat hat dem internationalen Druck nachgegeben, der mit der Finanzkrise und der aus ihr hervorgehenden weltweiten Rezession immer stärker wurde, und sich bereiterklärt, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber allen Ländern aufzugeben, die dies fordern. Der Bundesrat lehnt zwar einen automatischen Informationsaustausch ab und will nur dann Amtshilfe gewähren, wenn der Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung begründet ist. Auch wenn dies gegenüber dem Status quo nur ein kleiner Schritt ist, so bedrohen die teilweise nachvollziehbaren Zugeständnisse des Bundesrats und die Folgen, die sie nach sich ziehen könnten, das Weiterbestehen des Bankgeheimnisses. Dieser Bruch in der Geschichte unseres Landes führt mich dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:<\/p><p>1. Welche Gegenleistung erhofft sich der Bundesrat für seine einseitige Entscheidung, das Bankgeheimnis zu lockern?<\/p><p>2. Welche voraussehbaren Folgen wird diese neue Definition des Bankgeheimnisses auf die nationale Wirtschaft haben, namentlich auf das BIP und die Wertschöpfung im Bankensektor, auf die Arbeitsstellen dieses Sektors und seine Steuerabgaben?<\/p><p>3. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine noch weiter gehende Aufweichung des Bankgeheimnisses bis hin zu einem automatischen Informationsaustausch mit allen Staaten, die dies wünschen?<\/p><p>4. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine Neugestaltung des Bankgeheimnisses, im Zuge derer gegenüber den meisten Ländern der Welt eine Quellensteuer von 35 Prozent auf das gesamte ausländische Kapital, das in der Schweiz angelegt wird, erhoben würde?<\/p><p>5. Mit welcher Wahrscheinlichkeit wird die zunehmende Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Anlegerinnen und Anlegern die Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenüber Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Folge haben und damit eine Schwächung der Privatsphäre? <\/p><p>Es ist zu befürchten, dass der Verfall des Bankgeheimnisses den nationalen Reichtum zugunsten anderer Finanzplätze mindern wird.<\/p><p>Darüber hinaus kann das Verschwinden des Bankgeheimnisses zu einer Verletzung der Privatsphäre führen, die - wie auch der echte Föderalismus und der Verzicht auf übermässige elektronische Überwachung - zum Schutze der persönlichen Freiheiten beiträgt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Folgen einer teilweisen oder vollständigen Abschaffung des Bankgeheimnisses"}],"title":"Folgen einer teilweisen oder vollständigen Abschaffung des Bankgeheimnisses"}