﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093108</id><updated>2023-07-27T20:00:48Z</updated><additionalIndexing>24;34;Post;Interventionspolitik;Postfinance;Wettbewerbsbeschränkung;Verfassungsartikel;Staatsgarantie;Volksabstimmung;öffentliche Bank;Wirtschaftsordnung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2502</code><gender>m</gender><id>478</id><name>Joder Rudolf</name><officialDenomination>Joder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3108</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In einem Gutachten vom 22. November 2006 ist das Bundesamt für Justiz zum Schluss gekommen, dass die geltende Bundesverfassung es dem Bund nicht erlaube, eine Bank zu betreiben. Eine definitive Klärung dieser Rechtsfrage erübrigt sich indes, weil der Bundesrat aus materiellen Gründen gegen die Errichtung einer Postbank ist (vgl. 4. und 5.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beim Einstieg der Post in den Kredit- und Hypothekarmarkt müsste diese über eine Eigenkapitalbasis von insgesamt etwa 2 Milliarden Franken verfügen. Diese Summe könnte die Post respektive Postfinance aus eigenen Mitteln bereitstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf für ein neues Postorganisationsgesetz die Abschaffung der Staatsgarantie für die Post und somit für die Gelder der Postfinance vor. Dies soll unabhängig von einer Erweiterung der Tätigkeit von Postfinance geschehen und war in der Vernehmlassung im Jahr 2008 unbestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2009 die Frage der Notwendigkeit eines raschen Ausbaus der Geschäftstätigkeit von Postfinance geprüft und ablehnend beantwortet. Die Situation für die KMU ist weiterhin nicht derart gravierend, als dass Postfinance zur Stabilisierung der Konjunktur der zeitlich begrenzte Einstieg in den Kreditmarkt ermöglicht werden müsste. Laut den aktuell verfügbaren Informationen kann zurzeit keine unübliche Einschränkung der Kreditvergabe an KMU ausgemacht werden. Die Verwaltung beobachtet jedoch weiterhin mit einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe, der auch Vertreter von Unternehmen und Banken angehören, aufmerksam die Kreditkonditionen. Falls Massnahmen zur Entspannung notwendig sind, bevorzugt der Bundesrat die weiter gehende Beteiligung von Postfinance bei Pfandbriefgeschäften. Zudem soll Postfinance angesichts der momentan noch unstabilen Finanzmärkte keinen zusätzlichen Risiken ausgesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die für eine erweiterte Tätigkeit allenfalls notwendige Eigenkapitalbasis von Postfinance würde etwa 2 Milliarden Franken betragen. Diese Gelder könnte die Post aus ihren eigenen Mitteln bereitstellen. Es liegt im Interesse der Post, von ihrem Finanzbereich eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu verlangen. Zum einen werden damit richtige Anreize gesetzt, zum anderen erwartet der Eigner seinerseits eine Ausschüttung auf das zur Verfügung gestellte Dotationskapital. Im Übrigen soll die Steuerbefreiung der Post für die Erträge aus dem Universaldienst mit der neuen Postgesetzgebung aufgehoben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Post ist sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wie auch aufgrund der strategischen Ziele des Bundesrates gehalten, bei ihrer Organisation den verschiedenen Regionen Rechnung zu tragen (Art. 4a POG). In ihrer Rolle als Grundversorgerin im Zahlungsverkehr ist sie per Gesetz verpflichtet, in allen Landesteilen mittels Poststellen oder Agenturen präsent zu sein (Art. 2 Abs. 3 PG) und entsprechende Arbeitsplätze anzubieten. Insbesondere die Einnahmen aus der Tätigkeit von Postfinance tragen dazu bei, dass dieses dichte Filialnetz finanziert werden kann und damit langfristig Arbeitsplätze in Rand- und Bergregionen erhalten werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bund ist in verschiedenen Politikbereichen wie z. B. in der Telekommunikation, bei der Bahn und eben auch der Post sowohl Gesetzgeber, Regulator und Eigner in einem. Er ist sich bewusst, dass daraus Interessenkonflikte entstehen können. Um die geforderte Unabhängigkeit sicherzustellen, hat der Bund Corporate-Governance-Grundsätze erlassen. Die verschiedenen Aufgaben werden dabei auf unterschiedliche, voneinander unabhängige Behörden verteilt. Unabhängig von einem Ausbau der Tätigkeit von Postfinance soll künftig die ordentliche Finanzmarktaufsicht (Finma) für eine unabhängige und angemessene Aufsicht über die Finanzdienstleistungen der Post sorgen. Dies ist im Entwurf zum neuen POG so vorgesehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund immer wieder auftretender Diskussionen betreffend die Errichtung einer eidgenössischen Postbank ist der Bundesrat gehalten, den Sachverhalt umfassend darzustellen und Klarheit zu schaffen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er auch der Meinung, dass die Gründung einer eidgenössischen Postbank nach geltendem Recht verfassungswidrig wäre und deshalb zuerst die Verfassung revidiert werden müsste, wozu eine eidgenössische Abstimmung mit Volks- und Ständemehr, mit einer sehr geringen Aussicht auf Erfolg, erforderlich wäre? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er auch der Meinung, dass die Post nach den geltenden Eigenmittel-Regeln ungenügend kapitalisiert ist und der Bund für eine Postbank etwa 1 Milliarde Franken einschiessen müsste? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er auch der Meinung, dass bei einer eidgenössischen Postbank mit Staatsgarantie der Bund die Haftung in unbegrenzter Höhe übernehmen müsste, was politisch nicht opportun ist? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er auch der Meinung, dass die Eröffnung einer eidgenössischen Postbank einem staatlichen Eingriff in den freien und funktionierenden Wettbewerb gleichkäme und die bestehenden Lokal-, Regional- und Kantonalbanken durch den Staat konkurrenziert würden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er auch der Meinung, dass es in der Schweiz heute genügend Banken gibt, dass Wettbewerb herrscht, dass keine Unterversorgung mit Bankdienstleistungen besteht und die Gründung einer eidgenössischen Postbank ordnungspolitisch falsch wäre? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er auch der Meinung, dass die Spiesse nicht gleich lang wären, weil eine eidgenössische Postbank dank steuerfreier Monopolgewinne das Eigenkapital zum Nulltarif beschaffen könnte? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist er auch der Meinung, dass eine eidgenössische Postbank zentral geführt und ausgerichtet wäre, während die bestehenden Lokal- und Regionalbanken eher sicherstellen, dass die Erträge und Arbeitsplätze in der Region verbleiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ist er auch der Meinung, dass bei einer eidgenössischen Postbank unüberwindbare Interessenkonflikte entstehen würden, indem der Bund Eigner, Lizenzgeber, Aufsichtsbehörde und Regulator in einem wäre?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Definitiver Verzicht auf eine eidgenössische Postbank</value></text></texts><title>Definitiver Verzicht auf eine eidgenössische Postbank</title></affair>