{"id":20093115,"updated":"2023-07-28T08:58:47Z","additionalIndexing":"24;15;Steuererhöhung;Spielunternehmen;Ankurbelung der Wirtschaft;zweckgebundene Abgabe;Steuerprogression","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L04K11070211","name":"zweckgebundene Abgabe","type":1},{"key":"L04K11070309","name":"Steuererhöhung","type":1},{"key":"L05K0704010201","name":"Ankurbelung der Wirtschaft","type":1},{"key":"L05K1107030102","name":"Steuerprogression","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237244400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3115","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Spielbankengesetz (SR 935.52) hält den Bundesrat in Artikel 41 Absatz 1 an, den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzusetzen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Der schon in Artikel 106 BV verankerten Spielbankenabgabe kommt die Aufgabe zu, zu hohe Renditen zugunsten der Allgemeinheit (AHV) abzuschöpfen. <\/p><p>Ende 2006 war festgestellt worden, dass genügend Spielraum bestehen würde, eine Verschärfung der Progression der Spielbankenabgabesätze vorzunehmen (Gesamtbruttospielerträge 2004 und 2005: 769\/874 Millionen Franken; \"Return on assets\" (ROA) der A-Spielbanken: über 13 Prozent; Vergleich: Durchschnitt aller Branchen: 5 Prozent). Im Jahr 2007 stiegen die Gesamtbruttospielerträge auf 1,02 Milliarden Franken an, die Rentabilität (ROA) der A-Spielbanken stieg auf über 17 Prozent. Obwohl nach wie vor eine Verschärfung der Progression selbst denkbar gewesen wäre, hat der Bundesrat am 21. Januar 2009 darauf verzichtet: Er war sich der Konjunkturlage durchaus bewusst, und Ende 2008 zeichnete sich bereits eine Verringerung der Gesamtbruttospielerträge ab (-2.7 Prozent auf 992 Millionen Franken), die sich im Jahr 2009 noch verstärken wird. Hingegen kam er in Anbetracht der immer noch hohen Ergebnisse nicht darum herum, im Minimum die Ausgleichung der sachlich nicht begründbaren Differenz der Progressionsschwellen der A- gegenüber den B-Spielbanken zu initiieren. Ein Absinken der durchschnittlichen Rentabilität auf ein immer noch angemessenes Ausmass ist zu erwarten, wird aber nicht einschneidend sein. Die B-Spielbanken, die seit ihrer Eröffnung so besteuert werden, wie das nun auch für die A-Spielbanken geplant ist, hatten dieselben aufsichtsrechtlich bedingten Aufwendungen zu bewältigen und Investitionen zu tätigen wie die A-Spielbanken. Sie weisen dennoch durchaus angemessene Renditen aus. Vereinzelte A-Spielbanken weisen zudem noch unternehmerisches Optimierungspotenzial auf. <\/p><p>1. Der Bundesrat hat gerade in Anbetracht der konjunkturellen Entwicklung auf eine Erhöhung der Progression verzichtet und wird nur die Progressionsschwellen anpassen. Es ist nicht zu erwarten, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gut geführten A-Spielbanken nicht mehr angemessene Renditen erzielen können. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass 1500 Arbeitsplätze gefährdet und Investitionen verhindert werden, nicht. Der gesetzliche Auftrag an den Bundesrat punkto Steuersatz ist zudem ein ständiger, bei einer nicht zu erwartenden drastischen Entwicklung könnte rasch reagiert werden; gerade im Hinblick auf die aktuellen Ergebnisse der Spielbanken beobachtet der Bundesrat die Lage aufmerksam.<\/p><p>2. Obwohl sich der Bundesrat auf eine moderate Lösung beschränkt, kann er seinem Auftrag aus Artikel 41 Absatz 1 des Spielbankengesetzes noch nachkommen. Eine noch abgeschwächtere Lösung wäre dagegen im Hinblick auf die Einhaltung des gesetzlichen Auftrages nicht zu vertreten und würde für die schweizerische Konjunktur keine massgebliche Verbesserung bedeuten. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat von einem Verzicht ab.<\/p><p>3. Das Spielbankenbesteuerungssystem begegnet dem Problem der kalten Progression bereits heute dadurch, dass die Steuertarife vom Bundesrat gemäss ständig zu prüfender Rentabilitätslage bestimmt werden, die ihrerseits auch von der Steuerbelastung der Unternehmungen abhängig ist. Ein zusätzlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression wäre nicht angebracht; dies hätte eine verbesserte - zu gute - Rentabilität zur Folge, die sogleich wieder durch die Erhöhung des Steuersatzes korrigiert werden müsste. Der Bundesrat hat sich am 21. Januar 2009 durch die kalte Progression dennoch in seinen Erwägungen mitbeeinflussen lassen und auch deswegen darauf verzichtet, eine belastendere Lösung anzustreben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 21. Januar 2009 angekündigt, die Spielbankenabgaben für Casinos mit einer A-Konzession zu erhöhen. Dies würde für die sieben A-Casinos eine Mehrbelastung von insgesamt rund 22 Millionen Franken jährlich ausmachen. Diese Steuererhöhung ist in Anbetracht der schlechten Konjunkturlage und der zurückgehenden Erträge der Spielbanken absolut unverständlich. Der Entscheid berücksichtigt ebenfalls nicht, dass auf der progressiv ausgestalteten Spielbankenabgabe die kalte Progression noch nie ausgeglichen worden ist. Aufgrund dieses fehlenden Ausgleichs haben die Spielbanken seit 2002 Abgaben in der Grössenordnung von rund 90 Millionen Franken zu viel entrichtet. Bei anderen progressiven Steuersystemen muss die kalte Progression regelmässig ausgeglichen werden. <\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Wie ist eine Steuererhöhung angesichts der aktuellen Wirtschaftslage zu erklären, wenn dadurch rund 1500 Arbeitsplätze gefährdet und Investitionen verhindert werden? <\/p><p>2. Ist er bereit, im Interesse einer wirksamen schweizerischen Konjunkturankurbelung, auf den Entscheid vom 21. Januar 2009 zu verzichten? <\/p><p>3. Ist er bereit, die kalte Progression auch bei den Spielbankenabgaben ab sofort jährlich auszugleichen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geplante Erhöhung der Spielbankenabgaben"}],"title":"Geplante Erhöhung der Spielbankenabgaben"}