{"id":20093122,"updated":"2023-07-28T12:55:09Z","additionalIndexing":"48;Kostenrechnung;Schienenverkehr;regionaler Verkehr;Omnibus;Kosten-Nutzen-Analyse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K18010107","name":"regionaler 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soll möglichst effizient erbracht werden, damit Kunden und Steuerzahler von einem bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis profitieren. Ein gewisses Verkehrsmittel darf nicht grundlos gegenüber einem anderen bevorzugt werden. Gefragt sind flexible Lösungen, die auch der Nachfrage im zeitlichen Tagesverlauf Rechnung tragen. Es kommt immer noch vor, dass abends leere Züge zirkulieren, was wirtschaftlich und ökologisch ein Unsinn ist und die öffentliche Hand unnötig belastet. Eine Studie von Ecoplan aus dem Jahr 2008 im Auftrag des Seco zeigt, dass die durchschnittlichen Vollkosten der Bahnlinien im Regionalverkehr pro Kilometer 2,8-mal höher sind als diejenigen der Buslinien. Aus dieser Studie geht auch hervor, dass gewisse Bahnlinien unter 2 Prozent der Kapazität ausgelastet sind. Selbst unter dem umweltpolitischen Gesichtspunkt kann die Umstellung von schlecht frequentierten Bahnlinien auf einen Busbetrieb Sinn machen.<\/p><p>Auch das EFD sieht Optimierungspotenzial. Im Subventionsbericht des Bundesrates gehört die Abgeltung des Regionalverkehrs zu den 70 Bundessubventionen mit Handlungsbedarf. Gemäss Eisenbahngesetz decken Bund und Kantone die geplanten ungedeckten Kosten des regionalen Personenverkehrs ab. Im Jahr 2009 ist für diesen Zweck seitens des Bundes ein Gesamtbeitrag von 770 Millionen Franken vorgesehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Heute gelten Bund und Kantone gestützt auf Artikel 49 Absatz 1 des Eisenbahngesetzes (EBG) die ungedeckten Kosten des von ihnen gemeinsam bestellten Regionalverkehrs ab. Artikel 51 Absatz 2 EBG legt die dabei zu berücksichtigenden Kriterien fest, wobei das zu wählende Verkehrsmittel offengelassen wird. Das Transportunternehmen reicht seine Offerte jährlich (ab 2010 voraussichtlich zweijährlich) beim Bund und bei den Kantonen ein. Müsste es jeweils zwei Offerten für die gleiche Linie, aber für unterschiedliche Verkehrsmittel einreichen, wäre dies mit sehr grossem Aufwand verbunden. Zudem sind die Leistungen oft nicht direkt vergleichbar: Beim Bus gibt es meist längere Fahrzeiten, geringere Kapazität und geringeren Komfort mit entsprechenden Folgen für die Nachfrage. Zudem wäre ein Wechsel des Verkehrsmittels innerhalb des laufenden Bestellverfahrens kaum möglich.<\/p><p>Die Kantone haben für die Angebotsplanung die Federführung. Die meisten Kantone lassen in regelmässigen Abständen (etwa alle vier Jahre) Studien über die Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsmöglichkeit bestehender Angebote erstellen. Einzelne Kantone machen dies generell für Angebote, die unterhalb eines bestimmten Deckungsgrades liegen. Zur Ermittlung von Kosteneinsparungen wird immer wieder auch das Thema Umstellung von Bahn- auf Buslinien ins Feld geführt, ebenso die Umstellung von einzelnen Kursen zu Randzeiten. Zur Überprüfung des optimalen Verkehrsmittels ziehen die Kantone u. a. folgende Kriterien bei:<\/p><p>- Marktanalyse (Struktur- und Nachfragedaten);<\/p><p>- Angebots-\/Erschliessungsqualität;<\/p><p>- Kostenermittlung (Investitionskosten, Buskosten, Betriebskosten Bahn usw.);<\/p><p>- volkswirtschaftliche Aspekte (Niba).<\/p><p>Eine generelle Aussage, dass die Umstellung von Bahn- auf Buslinien immer kostensparend ist, ist aufgrund der bis heute durchgeführten Analysen nicht möglich. Jede Linie weist Spezialitäten (Stau auf Strassen, ideale Linienführung Bahn usw.) auf. Diese können das Resultat unterschiedlich beeinflussen. Aussagen über zu erwartende langfristige Kosteneinsparungen aufgrund von Umstellungen von Bahn auf Bus können nicht generell gemacht werden. Fallweise kann die Umstellung sinnvoll sein, daher wird heute jeder Einzelfall analysiert.<\/p><p>2007 wurde im regionalen Personenverkehr ein Kennzahlensystem eingeführt, das die Effizienz der erbrachten Leistungen misst. Damit sind in den kommenden Jahren Vergleiche möglich zwischen geplanten und gefahrenen Leistungen, aber auch zwischen Transportunternehmen bei vergleichbaren Strecken. Offerten können dann noch besser plausibilisiert werden. Insgesamt können über den Leistungsvergleich die Leistungen verbessert und die Kosten gesenkt werden.<\/p><p>Einige Kantone finanzieren heute bereits einen Teil des Angebots vollständig selbst, da sie die Kantonsquoten ausgeschöpft haben. In den Vollzugsbestimmungen zum neuen Personenbeförderungsgesetz, das - sofern nicht das Referendum dagegen ergriffen wird - per 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, wird neu auch eine minimale Wirtschaftlichkeit für abgeltungsberechtigte Linien im Regionalverkehr vorgegeben. So werden zukünftig nur noch Linien des regionalen Personenverkehrs vom Bund mitfinanziert, welche die vom BAV definierten Kriterieren betreffend minimale Wirtschaftlichkeit erfüllen.<\/p><p>Mit dem Bestellprinzip und der Einführung der Kennzahlen sind Instrumente vorhanden, um Ineffizienzen aufzudecken. Sind solche Ineffizienzen vorhanden, werden Massnahmen ergriffen. Diese sehen auch den Ersatz durch Busse vor. Dabei ist jeder Fall einzeln zu beurteilen.<\/p><p>Aufgrund des absehbaren grossen zusätzlichen Aufwands, der bereits vorhandenen Instrumente, der unklaren Situation bezüglich Kosteneinsparungen und der schwierigen Umsetzung in diesem staatspolitisch heiklen Bereich beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Abgeltungssystem zur Deckung der Kosten im Regionalverkehr zu reformieren. Künftig sind die Kosten der jeweiligen alternativen Verkehrsträger systematisch zu berücksichtigen, soweit möglich und sinnvoll (Bahn und Bus). Die Bundesbeiträge sollen sich am jeweils günstigeren Angebot orientieren. Extrawünsche sind durch die Kantone zu finanzieren. Mit einer systematischen Prüfung der Umstellung von Bahn auf Bus muss das Potenzial eruiert und ausgeschöpft werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Regionaler Personenverkehr. Anreize für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis"}],"title":"Regionaler Personenverkehr. Anreize für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis"}