﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093130</id><updated>2023-07-28T08:07:05Z</updated><additionalIndexing>48;Beförderungskapazität;Schienenfahrzeug;Investitionsförderung;neue Technologie;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene;Antikrisenplan</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801020203</key><name>Güterverkehr auf der Schiene</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030208</key><name>Schienenfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010204</key><name>Beförderungskapazität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010508</key><name>neue Technologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020211</key><name>Verkehrsverlagerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070401020201</key><name>Antikrisenplan</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010601</key><name>Investitionsförderung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-15T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2009-05-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2685</code><gender>m</gender><id>3882</id><name>Girod Bastien</name><officialDenomination>Girod</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3130</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2008 die Güterverkehrsvorlage verabschiedet. Damit haben sie die grundlegenden Rahmenbedingungen für den schweizerischen Güterverkehrsmarkt und die Verlagerung des Schwerverkehrs festgelegt. Unter anderem wurde auch über die finanzielle Unterstützung des Schienengüterverkehrs mit den Beschlüssen zu drei verschiedenen Zahlungsrahmen entschieden (Zahlungsrahmen über die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, Zahlungsrahmen über die Förderung des nichtalpenquerenden Schienengüterverkehrs, Zahlungsrahmen über die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie schon heute soll auch mit Inkrafttreten des Güterverkehrsgesetzes und den drei Zahlungsrahmen die Förderung im kombinierten Verkehr (KV) mittels Betriebsabgeltungen an die KV-Operateure erfolgen. Die Betriebsabgeltungen werden je geführte Sendung und je geführten Zug in einheitlicher Höhe ausgerichtet. Die von den Motionären genannten Verkehre kommen ebenfalls in den Genuss dieser Betriebsabgeltungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von den Motionären vorgeschlagene direkte finanzielle Unterstützung von Investitionen in Traktionsmittel und Rollmaterial stellt hingegen in diesem Konzept einen Fremdkörper dar. Sie impliziert zugleich eine Wettbewerbsverzerrung: Heute sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen wie auch die Operateure des kombinierten Verkehrs verpflichtet, die Mittel für ihre Neuanschaffungen in Rollmaterial über ordentliche Abschreibungen und den Cashflow zu erwirtschaften. Wird nun für bestimmtes Rollmaterial für den KV ein Teil des erforderlichen Mittelbedarfs durch Förderbeiträge des Bundes getragen, erfolgt eine Benachteiligung aller Unternehmen, die in der Vergangenheit ohne öffentliche Unterstützung in Rollmaterial für den KV investiert oder anderen Technologien den Vorzug gegeben haben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motionäre sprechen in ihrer Begründung von einer speziellen Form von Shuttlezügen mit Hybridantrieb. Bereits heute operieren der "herkömmliche" KV wie auch Teile des Wagenladungsverkehrs mit Shuttlezügen. Die Traktionsmittel (Lokomotiven) werden in diesem Fall entsprechend den jeweiligen infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen (z. B. Steigungen, unterschiedliche Stromsysteme im Nord-Süd-Korridor) eingesetzt. Die Entscheidung, ob und welche konkrete technischen Formen von Shuttlezügen eingesetzt werden, ist aus Sicht des Bundesrates den Marktakteuren zu überlassen. Alleine diese können aufgrund ihres Wissens über die konkreten Marktgegebenheiten entscheiden, welche operativen Lösungen und welches Rollmaterial am besten den Marktbedürfnissen entsprechen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, mit Investitionsanreizen von 20 Millionen Franken die Anschaffung von Güter-Shuttlezügen zu fördern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Güter-Shuttlezüge erlauben dank höherer Fahrgeschwindigkeit (120 Stundenkilometer) und höherer Beschleunigung eine Erhöhung der Trassenkapazität. Der Hybridantrieb (Strom und Diesel) dieser Züge, kombiniert mit einem neuen Querverladesystem mit integrierter Hubtechnik in den Waggons, erlaubt zudem die flächendeckende Bedienung von Bahnhöfen und Anschlussgleisen. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Strassengüterverkehr massiv verbessert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einem Beitrag von 20 Millionen Franken für Investitionsanreize, welcher die Anschaffung von Güter-Shuttlezügen fördert, würde nicht nur die Wirtschaft in eine umweltfreundlichere Richtung gelenkt, es würde auch ein wirksamer Beitrag zur Abdämpfung der Konjunkturschwäche und zu einer echten Verlagerung des Schwerverkehrs geleistet. Die Güter-Shuttlezüge könnten in der Schweiz realisiert werden und wären damit in der Schweiz arbeitsplatzwirksam. Mit dem geforderten Betrag würde zudem eine Gesamtinvestitionssumme von 100 Millionen Franken induziert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein innovativer Güter-Shuttlezug hat einen Gestehungspreis von etwa 8 Millionen Franken und ein Verlagerungspotenzial von mindestens 25 täglichen Transitfahrten. Bei einem Budget von 20 Millionen Franken und Investitionsanreizen von etwa 20 Prozent liessen sich etwa 13 Güter-Shuttlezüge bauen. Dies bedeutet einen theoretischen Verlagerungseffekt von etwa 78 000 jährlichen Transitfahrten. Doch auch im Binnengüterverkehr besitzen die Güter-Shuttlezüge ein grosses Potenzial zur Verlagerung des Gütertransportes von der Strasse auf die Schiene.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Investitionsanreize für Güter-Shuttlezüge</value></text></texts><title>Investitionsanreize für Güter-Shuttlezüge</title></affair>