﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093216</id><updated>2023-07-27T19:39:45Z</updated><additionalIndexing>28;Kontrolle;finanzieller Verlust;Pensionskasse;Krankenkasse;Deckungsgrad;AHV;Sanierung;Fonds;Kapitalanlage</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2575</code><gender>m</gender><id>825</id><name>Germann Hannes</name><officialDenomination>Germann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020341</key><name>Sanierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010209</key><name>Deckungsgrad</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010205</key><name>finanzieller Verlust</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2009-06-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-06-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2641</code><gender>m</gender><id>1162</id><name>Kuprecht Alex</name><officialDenomination>Kuprecht</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2443</code><gender>m</gender><id>372</id><name>Inderkum Hansheiri</name><officialDenomination>Inderkum</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2548</code><gender>m</gender><id>528</id><name>Briner Peter</name><officialDenomination>Briner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2458</code><gender>m</gender><id>408</id><name>Jenny This</name><officialDenomination>Jenny</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2729</code><gender>m</gender><id>3939</id><name>Freitag Pankraz</name><officialDenomination>Freitag</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2645</code><gender>m</gender><id>1256</id><name>Altherr Hans</name><officialDenomination>Altherr</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2575</code><gender>m</gender><id>825</id><name>Germann Hannes</name><officialDenomination>Germann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.3216</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) befinden sich per Ende März 2009 57 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in einer Unterdeckung. 18 Prozent weisen einen Deckungsgrad unter 90 Prozent aus. Aufgrund der Unsicherheit über die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung hält der Bundesrat angemessene Sanierungsmassnahmen, wie sie im BVG definiert sind und in einer Weisung des Bundesrates vom 27. Oktober 2004 präzisiert werden, schon heute und nicht erst bei einer weiteren Verschlechterung für unerlässlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a) Je nach Grad der Unterdeckung und Struktur der Einrichtung sind verschiedene Massnahmen möglich und zweckmässig (BVG Art. 65d). Sie können Massnahmen auf der Leistungsseite (z. B. Minderverzinsungen oder Nullverzinsungen bei umhüllenden Einrichtungen) oder auf der Finanzierungsseite (z. B. Sanierungsbeiträge, Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht) betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b) Gemäss der erwähnten Weisung kann die Sanierungsfrist 5-7 Jahre dauern, wobei eine Frist von 10 Jahren nicht überschritten werden sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c) Die Sanierungsmassnahmen sind vom paritätisch zusammengesetzten obersten Organ der Einrichtung zu beschliessen und müssen auf reglementarischen Grundlagen beruhen. Für Sanierungsbeiträge gilt die paritätische Erbringung analog zu den ordentlichen Beiträgen. Im Falle von Minderverzinsungen betreffen die Massnahmen primär die erwerbstätigen Versicherten. Ein Einbezug der Rentner ist heute nur unter sehr restriktiven Bedingungen und nur auf freiwillig gewährten überobligatorischen Leistungen möglich. Die Massnahmen müssen immer ausgewogen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit den per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlagevorschriften hat der Bundesrat die Eigenverantwortung sowie die Sorgfaltspflicht und Diversifikation betont. "Asset &amp;amp; Liability+-Erwägungen (ALM) sind dabei als integraler Bestandteil zu betrachten. Je nach Komplexität und Risiko der Vermögensanlagen gehören dazu auch angemessene Stresstests.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Sicherheitsfonds BVG (Sifo) und nicht die Auffangeinrichtung stellt die Leistungen (auf die das Freizügigkeitsgesetz - FZG - anwendbar ist) von zahlungsunfähig gewordenen oder liquidierten Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sifo übernimmt dabei nur die Differenz zwischen dem vorhandenen Vermögen der Einrichtungen und den Verpflichtungen. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Aktiva sofort liquidiert werden können (z. B. Immobilien), können in einer ersten Phase die Aufwendungen die schlussendlich notwendigen Nettoaufwendungen übersteigen. Von mehreren "Totalausfällen" aufgrund der konjunkturellen Entwicklung muss gegenwärtig nicht ausgegangen werden. Der Geschäftsstelle und den Organen des Sifo sind bis jetzt keine grösseren Ausfälle angekündigt worden. Der Sicherheitsfonds verfügt aktuell über genügend Mittel, um auch eine gegenüber den Vorjahren erhöhte Insolvenzquote abwickeln zu können. Die Fondsreserve belief sich Ende 2008 auf 349 Millionen Franken, was fünfmal mehr ist als der bisher grösste Ausfall (Vera/Pevos). Im Falle eines Extremszenarios müsste ein zusätzlicher Mittelbedarf über Erhöhungen der Sicherheitsfonds-Beiträge in den nächsten Jahren gedeckt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Aufgrund der Erwägungen zu Frage 1 erachtet der Bundesrat Sanierungsmassnahmen im Falle einer Unterdeckung für unerlässlich. Das zeigt auch eine Szenarioanalyse des BSV bezüglich der finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge in den nächsten Jahren, wo verschiedene wirtschaftliche Szenarien durchgerechnet wurden. Die Probleme, welche mit Unterdeckungen verbunden sein können (z. B. bei Teilliquidationen oder bezüglich Rekrutierung von neuem Personal bei erheblichen Deckungslücken), erfordern ein rasches Handeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 den Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB mit vier Lösungsvorschlägen in die Vernehmlassung gegeben. Der Vernehmlassungsvorlage wurde auch ein Bericht zur Situation der Pensionskasse Ascoop beigelegt. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2009 die Ergebnisse der Vernehmlassung veröffentlichen und bei dieser Gelegenheit auch über das weitere Vorgehen in dieser Frage entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Limite für Aktienanlagen beträgt gemäss BVV2 50 Prozent (vor und nach Revision der Anlagevorschriften). Vor der Revision waren Abweichungen gegen oben bei entsprechender Risikofähigkeit dann zulässig, wenn die Grundsätze der Sicherheit und Risikoverteilung eingehalten waren und das Reglement eine solche Erweiterung vorsah. Die Einhaltung der Grundsätze musste in einem Bericht schlüssig dargelegt werden. Mit den neuen Anlagevorschriften wurde die Erweiterungsmöglichkeit beibehalten, wobei aber die Grundsätze des Vorsichtsprinzips und der Sorgfaltspflicht noch stärker gewichtet werden. Die Erweiterung bedarf zudem einer reglementarischen Grundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Durchschnitt betrug die Aktienquote per Ende 2007 rund 28 Prozent. Eine Aktienquote von 60 Prozent im Einzelfall ist folglich nicht repräsentativ und beruhte letztlich auf einer Fehleinschätzung der Aktienmarktentwicklung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Eine Verbesserung der Aufsichtstätigkeit ist im Rahmen der Strukturreform vorgesehen. Dabei wird die direkte Aufsicht kantonalisiert bzw. regionalisiert. Die Oberaufsicht wird von einer verwaltungsunabhängigen Kommission ausgeübt. Diese wird mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet sein und sorgt für eine schweizweit einheitliche Rechtsanwendung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufsicht dadurch in zweckmässiger Weise dem komplexer werdenden Marktumfeld angepasst wird. Die Vorlage ist gegenwärtig im Parlament hängig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Verantwortlich für die Anlagestrategie des AHV-Fonds ist der vom Bundesrat gewählte Verwaltungsrat des Fonds. Es gibt bezüglich Umsetzung und Inhalt dieser Strategie keine politischen Vorgaben. Der Bundesrat nimmt weder auf die Strategie noch auf die mittelfristigen Umsetzungskonzepte Einfluss. Die Segmente Europa und Nordamerika (grosskapitalisierte Aktien) wurden nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit bewirtschaftet. Die finanzielle Performance 2008 entsprach der negativen Entwicklung des gesamten Aktienmarktes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Krankenversicherer haben weniger hohe Verluste erlitten, als in anderen Branchen oder bei anderen Sozialversicherungen verzeichnet wurden. Dies liegt u. a. daran, dass die Krankenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und deshalb weniger Kapital akkumuliert als im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Versicherungen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 ergab realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken. Aufgrund der Anlageverluste sowie des negativen Verlaufs des Versicherungsgeschäfts ist die Reservequote Ende 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservequote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 stärker ansteigen als noch im Jahr 2009. In Kantonen mit Reserveunterdeckung werden die Prämienerhöhungen 2010 überdurchschnittlich sein, in Kantonen mit Reserveüberdeckung unterdurchschnittlich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen, der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher fordere ich den Bundesrat auf, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Mehrzahl der Schweizer Pensionskassen befindet sich in einer Unterdeckung. Viele von ihnen gleiten mit ihrem Deckungsgrad unter die 85-Prozent-Limite. Die Zinsen dürften über längere Zeit tief bleiben, und die Aktienmärkte erholen sich nur allmählich. Auch im Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln, und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen in grösserem Stil Sanierungsmassnahmen zugunsten der Pensionskassen ergriffen werden müssen? Und falls ja:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. In welchem Ausmass?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. In welchem Zeitraum?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Werden diese paritätisch vorgenommen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hält der Bundesrat die Anwendung von Stresstests für Pensionskassen (analog zu jenen für Banken) immer noch für überflüssig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten? Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt er aus aktueller Sicht die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen, und auf welche Fakten stützt er sich dabei ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB-Pensionskasse dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Bestehen Probleme in der Aufsicht der Pensionskassen? Sollten die Pensionskassen nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wer trägt bei der AHV die Verantwortung für die überdurchschnittlichen Verluste der sogenannten "nachhaltigen Anlagen", die vor allem aus politischen Gründen getätigt worden sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Zu den Krankenkassen: Welches sind die Folgen der massiven Anlageverluste einiger Krankenversicherer im letzten Jahr in Bezug auf die Krankenkassenprämien im Jahr 2010? Mussten deswegen Prämienerhöhungen zulasten der Versicherten vorgenommen werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung und Anlageverlusten</value></text></texts><title>Pensionskassen und Sozialversicherungen. Massnahmen bei Unterdeckung und Anlageverlusten</title></affair>