{"id":20093225,"updated":"2023-07-28T07:46:07Z","additionalIndexing":"12;nationales Recht;Image;Pluralismus;Rassendiskriminierung;Gleichbehandlung;Rechtswissenschaft;Gleichheit vor dem Gesetz;islamisches Recht;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K08020321","name":"Pluralismus","type":1},{"key":"L04K16030112","name":"Rechtswissenschaft","type":1},{"key":"L04K08020215","name":"Image","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":2},{"key":"L04K05020401","name":"Rassendiskriminierung","type":2},{"key":"L04K05030211","name":"islamisches Recht","type":2},{"key":"L04K05030205","name":"nationales Recht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237417200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3225","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die erwähnte Publikation hat in der Öffentlichkeit zur Verunsicherung beigetragen. Jetzt muss der Bundesrat ein klares Wort sprechen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Parlamentarische Vorstösse zur Arbeit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus hat der Bundesrat bereits mehrmals in konsistenter Weise beantwortet (vgl. z. B. Motion Dunant 07.3032; Anfrage Pfister Gerhard 07.1024; Frage Wobmann 06.5164; Postulat Mörgeli 99.3645). Insbesondere hat der Bundesrat festgehalten, dass ausserparlamentarische Kommissionen nicht dazu verurteilt sein dürfen, sich in den ausschliesslichen Dienst einer vorgegebenen Linie zu stellen. Sie haben sich im Gegenteil mit der ganzen Bandbreite möglicher Themen, die im Rahmen ihres Mandates liegen, zu befassen. Dies bedeutet, dass sie durchaus auch kontroverse Meinungen diskutieren und diese Auseinandersetzung öffentlich belegen können.<\/p><p>1.\/3.\/5. Um die Öffentlichkeit an den Auseinandersetzungen in ihrem Mandatsbereich teilhaben zu lassen, publiziert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) unter anderen Materialien das zweimal jährlich erscheinende Bulletin Tangram. Jede Ausgabe dieses Bulletins widmet sich einem spezifischen Thema und lässt Fachleute unterschiedlichster Überzeugungen zu Wort kommen. Wie im Impressum ausgewiesen, müssen die Meinungen, die in den Beiträgen vertreten werden, nicht jenen der EKR entsprechen. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, diesbezüglich Schritte zu unternehmen.<\/p><p>2.\/4. Der Bundesrat hat, zuletzt im Zusammenhang mit seiner Botschaft zur Volksinitiative \"gegen den Bau von Minaretten\", unmissverständlich klargemacht, dass unser Recht für alle gilt und etwa Personen mit Glaubensansichten nicht von der Beachtung des ordentlichen Rechts entbinden. Umgekehrt gebe es auch für den Staat keinen Anlass, die Ausübung eines bestimmten Glaubens strengeren Regeln zu unterwerfen. Eine differenzierte Darlegung der in der Interpellation angesprochenen Thematik findet sich im Übrigen auf der Website der Fachstelle für Rassismusbekämpfung.<\/p><p>Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass er darauf vertraut, dass das Schweizervolk differenzieren kann. Er betont, dass der Kontakt zwischen den Kulturen und den Religionen in unserem Land sehr rege und gut ist und dass unsere direkte Demokratie immer wieder die Gelegenheit zur grundlegenden Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Problemen bietet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlichte in ihrem Bulletin vom Dezember 2008 (Tangram Nr. 22) einen Artikel von Professor Christian Giordano, worin für die Schweiz der Rechtspluralismus gefordert wird. Für eingewanderte Minderheiten sollen - zumindest im Familien- und Zivilrecht - andere Rechtssysteme gelten, die den Rechtssystemen in den Ursprungsländern entsprechen. Der Grundsatz, dass für alle Einwohner der Schweiz - oder bei kantonaler Kompetenz für alle Einwohner eines Kantons - das gleiche Recht gilt, gehört zu den Fundamenten des modernen Bundesstaates. Es befremdet daher, dass eine Bundesstelle sich bemüssigt fühlt, derartige Vorstellungen auf Kosten des Steuerzahlers zu publizieren. Daran ändert sich natürlich auch nichts, wenn diese Bundesstelle nachträglich erklärt, sie teile die Meinung des Autors nicht. Ich frage daher den Bundesrat: <\/p><p>1. Selbstverständlich kann jedermann den Rechtspluralismus fordern, und jedes private Medium kann einen entsprechenden Artikel veröffentlichen. Ist es aber Aufgabe einer Bundesstelle, Artikel zu veröffentlichen, die grundlegende Prinzipien des modernen Rechtsstaates infrage stellen? <\/p><p>2. Betrachtet er den Grundsatz des einheitlichen Rechtssystems und der Gleichheit vor dem Gesetz als ganz oder teilweise verzichtbar? Georg Kreis, Präsident der ERK, hält eine entsprechende - offensichtlich durch eine Bundesstelle angeregte - Diskussion darüber für angebracht. <\/p><p>3. Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine derartige Publikation in einem Organ, auf dessen Titelseite das Schweizer Wappen und der Vermerk \"Schweizerische Eidgenossenschaft\" prangen, geeignet ist, bei Einwanderern falsche Vorstellungen darüber zu wecken, was in der Schweiz möglich beziehungsweise unmöglich ist? <\/p><p>4. Ist diese Veröffentlichung nicht auch geeignet, in der schweizerischen Bevölkerung Abwehrreflexe zu wecken, weil man irrtümlicherweise meint, die Fundamente unserer Rechtsordnung würden durch die Einwanderung infrage gestellt? <\/p><p>5. Ist er bereit, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit solche kontraproduktiven Publikationen künftig unterbleiben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kommission gegen Rassismus auf Abwegen"}],"title":"Kommission gegen Rassismus auf Abwegen"}