{"id":20093229,"updated":"2023-07-27T20:47:16Z","additionalIndexing":"66;2846;Sonnenenergie;Interessenkonflikt;Baugenehmigung;Denkmalpflege","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L03K170505","name":"Sonnenenergie","type":1},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1},{"key":"L05K0102030101","name":"Baugenehmigung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237417200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3229","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit dem 1. Januar 2008 ist der neue Artikel 18a RPG in Kraft, wonach Solaranlagen, die in Dach- und Fassadenflächen integriert werden, zu bewilligen sind, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. In der Anwendung wirft dieser Artikel den Vollzugsbehörden Fragen auf. <\/p><p>Die Förderung von erneuerbaren Energien, besonders von Solaranlagen, ist unbestritten. Ebenso ist aber klar, dass Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in geschützten Ortsbildern zu einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen können. Solaranlagen beeinflussen das Erscheinungsbild von Landschaften, Ortsbildern und einzelnen historischen Gebäuden immer mehr. Schlecht gestaltete oder platzierte Solaranlagen können die Schutzziele der Denkmalpflege und des Heimatschutzes beeinträchtigen. Umgekehrt sollten Eigentümer historischer Liegenschaften bei der Suche nach alternativer Energiegewinnung ebenfalls unterstützt werden. <\/p><p>Wissend, dass der Natur- und Heimatschutz in der Kompetenz der Kantone liegt, stellt sich die Frage, ob es nicht bundesrechtliche Vorschriften, Massnahmen und Leitlinien braucht, um eine übermässige Beeinträchtigung unserer Orts- und Landschaftsbilder durch Solaranlagen zu verhindern. Sollte der Bund zur Wahrung unserer Orts- und Landschaftsbilder nicht denkmalpflegerische Kriterien für den Bau von Solaranlagen aufstellen? <\/p><p>Eine Bundesregelung könnte eine einheitliche Praxis in der Anwendung von Artikel 18a RPG in den Gemeinden sicherstellen. <\/p><p>Die Förderung von erneuerbaren Energien entspricht unserem Bestreben nach Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, den künftigen Generationen möglichst intakte Orts- und Landschaftsbilder zu erhalten. Der zukunftsgerichtete Umgang mit erneuerbaren Energien sollte deshalb zwar eine Verpflichtung für Heimatschutz und Denkmalpflege sein; umgekehrt sollte aber der zukunftsgerichtete Umgang mit der Baukultur unseres Landes auch für die Energiefachleute und Bauherren ein Muss sein. Der Schutz von Ortsbildern, Landschaften und historischen Gebäuden liegt nämlich ebenso im öffentlichen Interesse wie das Energiesparen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat pflichtet dem Postulanten bei, dass sowohl der Schutz von Denkmälern, Ortsbildern und Kulturlandschaften wie auch das Energiesparen im öffentlichen Interesse liegt. Es muss dabei jeweils eine Interessenabwägung zwischen Natur- und Heimatschutz und der Nutzung von erneuerbarer Energie vorgenommen werden. Bei bundeseigenen Bauten und im Rahmen von Bundesaufgaben wird den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes in Erfüllung der Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes vom 1. Juli 1966 (SR 451) grundsätzlich entsprochen. In Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) wurde dazu festgehalten, dass sorgfältig integrierte Solaranlagen zu bewilligen sind, wenn keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler oder kantonaler Bedeutung beeinträchtigt werden. Damit wird den Interessen von Natur- und Heimatschutz im Bundesrecht Rechnung getragen. Demgegenüber obliegt es den Kantonen und Gemeinden, im Rahmen ihrer Baugesetzgebung und Nutzungsplanung spezifische gesetzliche Regelungen einzuführen und umzusetzen. <\/p><p>Die möglichen Beeinträchtigungen von Ortsbildern, Landschaften und Einzelobjekten durch Solaranlagen oder andere Energiesparmassnahmen verlangen im Einzelfall zweifellos nach einer qualifizierten Überprüfung und gegebenenfalls nach der Entwicklung von speziellen Lösungen. Dementsprechend hat der Bund die Zweckmässigkeit von Leitlinien im Zusammenhang mit energetisch begründeten Eingriffen an schützenswerten Objekten erkannt. Gegenwärtig erarbeiten das Bundesamt für Energie und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege Empfehlungen zu diesem Thema, sie sollen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur, dem Bundesamt für Umwelt, dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission auch die Belange des Landschafts- und Ortsbildschutzes mit einschliessen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat soll prüfen, ob Massnahmen zu treffen sind, damit die Installation von Solaranlagen nicht mit den Anliegen der Denkmalpflege und des Heimatschutzes im Bereich des Orts- und Landschaftsbildes in Konflikt geraten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Solaranlagen im Orts- und Landschaftsbild"}],"title":"Solaranlagen im Orts- und Landschaftsbild"}