{"id":20093232,"updated":"2023-07-28T08:55:50Z","additionalIndexing":"36;Forschungsbericht;Universität;Informationsfreiheit;wissenschaftliche Bibliothek;Urheberrecht;Informationsverbreitung;Datenverarbeitung;Zeitschrift;Lehrbuch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050105","name":"Universität","type":1},{"key":"L03K120304","name":"Datenverarbeitung","type":1},{"key":"L05K1204010204","name":"wissenschaftliche Bibliothek","type":1},{"key":"L04K02020602","name":"Forschungsbericht","type":1},{"key":"L04K02021702","name":"Zeitschrift","type":1},{"key":"L04K13010401","name":"Lehrbuch","type":2},{"key":"L04K16020403","name":"Urheberrecht","type":2},{"key":"L04K05020306","name":"Informationsfreiheit","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237417200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2732,"gender":"f","id":3999,"name":"Prelicz-Huber Katharina","officialDenomination":"Prelicz-Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2521,"gender":"m","id":498,"name":"Neirynck Jacques","officialDenomination":"Neirynck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2672,"gender":"f","id":3869,"name":"Bänziger Marlies","officialDenomination":"Bänziger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2686,"gender":"f","id":3883,"name":"Glauser-Zufferey Alice","officialDenomination":"Glauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3232","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gegenwärtig bemüht sich das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) sehr darum, den Wettbewerb unter den Institutionen der höheren Bildung zu fördern. Eine solche Politik, die mehr den Wettstreit und weniger die Zusammenarbeit begünstigt, verleitet die Hochschulen zu isolierten und unkoordinierten Einzelaktionen. Das endet jedoch nicht selten in einer ganz und gar kontraproduktiven Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Hochschule im Kontext einer Globalisierung auch der Bildung und der Forschung.<\/p><p>Der Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist ein gutes Beispiel für diese Art von Problemen. Heutzutage stellen die elektronischen wissenschaftlichen Zeitschriften und anderen Publikationen in allen Wissenschaftsbereichen die hauptsächliche Form der Verbreitung von wissenschaftlichen Ideen und Forschungsresultaten dar. Nun haben jedoch die einzelnen Hochschulen sehr ungleichen Zugang zu solchen Publikationen. Zwar kommt es vor, dass sich Hochschulen für gemeinsame Abonnemente zusammentun, und doch müssen wir feststellen, dass die finanzkräftigsten Hochschulen heute einen weitaus grösseren und besseren Zugang zu Online-Wissen anbieten können als die Hochschulen mit schmaleren Budgets. Diese Ungleichheit, die im Widerspruch steht zum Grundsatz des freien Wettbewerbs, wie ihn das SBF propagiert, könnte sehr einfach vermieden werden. Deutschland hat 2004 mithilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft einen Gesamtvertrag für alle Hochschulbibliotheken ausgehandelt, sodass jede Studentin, jeder Student und alle in der Forschung Tätigen gleichen Zugang zum Wissen haben. Die Schweizer Hochschulen könnten von einer analogen Lösung profitieren. Damit ein solcher Vertrag jedoch für die ganze Schweiz zustande kommt, muss sich der Bund einschalten. Ein solches Unternehmen würde sämtlichen Studierenden, Lehrenden und Forschenden in der Schweiz die gleichen Arbeitsbedingungen bescheren. Die Hochschulen könnten bedeutende Summen sparen im Bereich der Abonnemente, die viel teurer sind, wenn jede Hochschule sie für sich abschliesst, als wenn man sie für einen Zusammenschluss von Institutionen gemeinsam abschliesst.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es handelt sich um ein sehr wichtiges Anliegen der Forschenden an Schweizer Hochschulen, uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, die für die Forschendengemeinschaft von allgemeinem Interesse sind, zu haben.<\/p><p>Aus diesem Grund finanzierte der Bund das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken von 2000 bis 2007 im Rahmen der Kooperationsprojekte mit (projektgebundene Beiträge gemäss Art. 20 und 21 UFG; SR 414.20). Das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken ist im Jahr 2000 als nationales Projekt von der Konferenz der Universitätsbibliotheken der Schweiz initiiert worden; ihm gehören alle kantonalen Universitäten, der ETH-Bereich, alle Fachhochschulen, mehrere Pädagogische Hochschulen, die Schweizerische Nationalbibliothek und weitere sekundäre Partner aus öffentlich finanzierten Einrichtungen in der Schweiz an.<\/p><p>Das Unterprojekt \"Lizenzen\", dessen zentrale Aufgabe aus der Lizenzierung von elektronischen Informationsprodukten für die Partnerbibliotheken besteht, ist seit dem Jahr 2006 selbsttragend, während der Bund das Unterprojekt \"E-Archiving\" bis 2007 finanziell unterstützt hat. Seit 2008 finanziert er das Folgeprojekt \"E-Lib.ch\". Auch \"E-Archiving\" und \"E-Lib.ch\" tragen zu einem vereinfachten Zugang zu wissenschaftlichen Informationen bei (für weitere Informationen siehe http:\/\/lib.consortium.ch und http:\/\/www.e-lib.ch).<\/p><p>Durch die vom Konsortium ausgehandelten Lizenzen wird der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen vergünstigt und unter den Hochschulen koordiniert. Es ist allerdings festzustellen, dass das Angebot an wissenschaftlichen Publikationen nicht vollständig und ein umfassender Zugang nicht überall gleich gegeben ist. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Verständnis für den Wunsch, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. Es handelt sich allerdings um eine primäre Aufgabe der Hochschulen bzw. ihrer Träger, ihren Forschenden die bestmöglichen Rahmenbedingungen betreffend Zugang zu Publikationen anzubieten. Der Bund verfügt über beschränkte Kompetenzen in diesem Bereich. Es liegt in der Grundkompetenz der Trägerkantone und ihrer Hochschulen, nach einschlägigen Lösungen zu suchen. In der strategischen Planung und Prioritätensetzung sind die Schweizer Hochschulen autonom.<\/p><p>Der Bund hat mit der Co-Finanzierung des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken eine Anschubfinanzierung geleistet, die es den Hochschulen erlaubt hat, sich zu koordinieren und den Zugang zu wissenschaftlichen Zeitschriften zu vereinfachen. Es ist nun Sache der Hochschulen, sich untereinander zu verständigen für weitere konkrete Schritte. Eine Verlagerung der Kosten von den Kantonen zum Bund kann nicht das Ziel sein. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die in der Motion als Beispiel genannt wird, wird denn auch von den Ländern mitfinanziert, was eine ganz andere Ausgangslage schafft.<\/p><p>Es muss daher abgeklärt werden, inwieweit es Aufgabe des Bundes ist, zu einem umfassenden Zugang der Hochschulen zu wissenschaftlichen Informationen beizutragen. Dabei sind auch die umfangreichen Koordinationskompetenzen der Schweizerischen Hochschulkonferenz nach dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), das derzeit erarbeitet wird, mit einzubeziehen. In einem nächsten Schritt müssten die Finanzflüsse in diesem Bereich offen dargelegt und die Bedingungen zum Erhalt von Nationallizenzen abgeklärt werden. Das Konsortium der Hochschulbibliotheken hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Rahmenbedingungen zu Nationallizenzen in der Schweiz klären wird. Die Resultate werden demnächst publiziert und können hierfür als Grundlage dienen.<\/p><p>Der Bundesrat muss die Motion ablehnen, da die Frage nach der Bundesaufgabe zuerst geprüft werden muss. Er behält sich aber vor, bei Annahme der Motion durch den Erstrat der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat soll sicherstellen, dass sämtliche Schweizer Hochschulen gleichen Zugang erhalten zu wissenschaftlichen Zeitschriften und anderen Publikationen in elektronischer Form wie in der heutzutage hauptsächlichen Form der Verbreitung von wissenschaftlichen Ideen und Forschungsresultaten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wissenschaftliche Publikationen in elektronischer Form. Zugang für die Hochschulen"}],"title":"Wissenschaftliche Publikationen in elektronischer Form. Zugang für die Hochschulen"}