{"id":20093244,"updated":"2023-07-28T12:36:28Z","additionalIndexing":"2841;junger Mensch;Gesundheitsrisiko;Ernährungsgewohnheit;Alkoholkonsum;Konsumenteninformation;behandeltes Lebensmittel;alkoholfreies Getränk;Fehlernährung;Lebensmittelkontrolle","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L05K1402010102","name":"alkoholfreies Getränk","type":1},{"key":"L04K14020302","name":"behandeltes Lebensmittel","type":1},{"key":"L07K14020101010101","name":"Alkoholkonsum","type":1},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":1},{"key":"L04K01050601","name":"Ernährungsgewohnheit","type":2},{"key":"L04K01050604","name":"Fehlernährung","type":2},{"key":"L06K010506060201","name":"Lebensmittelkontrolle","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-14T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1252879200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3244","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Markt der Energy Drinks wird seit einiger Zeit von verschiedenen Sorten wie \"Red Bull\", \"Denner-Energy\" oder \"M-Budget Energy Drink\" usw. regelrecht überflutet. Die Jugendlichen werden zielgerichtet mit teils aggressiven, teils subtilen Werbekampagnen zum Konsumieren angehalten. <\/p><p>Es ist deshalb notwendig, dass die Bevölkerung, insbesondere die Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigte, eine objektive Information über diese Produkte erhalten. So kann jeder konsequent seine Selbstverantwortung ausüben. Der Bund könnte etwa im Rahmen von Präventionskampagnen ernährungsbezogene Informationen verbreiten, welche die Jugendlichen über die Wirkung dieser Nahrungsmittel, insbesondere in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen, klar und eindeutig informieren. <\/p><p>Das Vorgehen der Behörden für die Zulassung von Energy Drinks, welches im Lebensmittelgesetz festgelegt wird, basiert nicht auf unabhängigen experimentellen Studien, die eigentlich unerlässlich für die Zulassung solcher Getränke sein sollten. Prüfungen werden von den Herstellern selber duchgeführt und finanziert. Red Bull etwa wurde 1994 im Schweizer Markt zugelassen, obwohl dieses Getränk umstritten und durch Studien im Ausland als zweifelhaft bezeichnet worden ist. <\/p><p>Die Schweiz sollte diese Zweifel ernst nehmen und ihrerseits ständig überprüfen, ob diese Produkte einer ausgewogenen Ernährung zuwiderlaufen oder sogar zu neuen Krankheitsbildern führen. Dazu ist eine unabhängige, vertiefte und sich der Entwicklung ständig anpassende Studie notwendig. Sie soll zukünftig Teil der Grundlage für die Zulassungsprüfung werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Schweiz obliegt es dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Entwicklung der Ernährungsgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung zu verfolgen und neuartige Lebensmittel zu bewilligen.<\/p><p>1. Energy Drinks werden in der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel (SR 817.022.104) geregelt. Bei koffeinhaltigen Spezialgetränken werden folgende Warnhinweise gefordert: a) dass die Getränke wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen genossen werden dürfen; b) dass sie für koffeinempfindliche Personen, für schwangere Frauen und Kinder ungeeignet sind; c) dass sie nicht mit Alkohol gemischt werden dürfen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass über die Warnhinweise die Konsumentinnen und Konsumenten bereits heute vor einem Missbrauch geschützt sind.<\/p><p>2. In Artikel 6 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 25. November 2005 (LGV; SR 817.02) ist das Bewilligungsverfahren für neuartige Lebensmittel umschrieben. Dieses gilt für alle Lebensmittel und nicht nur für Energy Drinks. Artikel 6 fordert, dass die Beurteilung gemäss dem aktuellen Stand des Wissens erfolgen soll und dass sich die bewilligende Behörde an internationale Normen halten soll.<\/p><p>Im Bereich der Energy Drinks hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Januar 2009 ein neues Gutachten (EFSA Journal 2009, 935, 1-31) veröffentlicht. Das EFSA-Gutachten wurde vom BAG analysiert und wie vorgeschrieben in die kontinuierliche Risikoanalyse mit einbezogen. Die EFSA kommt zum Schluss, dass die Inhaltsstoffe zu keinen Sicherheitsbedenken Anlass geben und dass es unwahrscheinlich sei, dass die Inhaltsstoffe untereinander interagieren. Bei den Energy Drinks ergibt sich somit aufgrund des aktuellen Stands des Wissens kein Handlungsbedarf, und der Bundesrat hält an der heutigen Regelung fest.<\/p><p>Er erachtet einen Bericht über die Zulassung von Energy Drinks in Anbetracht der klaren gesetzlichen Vorgaben und der vorliegenden wissenschaftlichen Unterlagen nicht als notwendig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt,<\/p><p>1. die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um namentlich jugendliche Erwachsene über die Folgen des Missbrauchs von sogenannten Energy Drinks zu informieren und sie bezüglich der möglichen schädigenden Auswirkungen bei Zugabe von Alkohol in solche Getränke oder in Kombination mit anderen Drogen zu sensibilisieren, <\/p><p>2. einen Bericht darüber abzugeben, welche methodologisch und wissenschaftlich neutralen Grundlagen dem Zulassungsprozess von Energy Drinks dienen, sowie darüber, wie gewährleistet wird, dass die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Konsum von künstlich und industriell hergestellten Nahrungsmitteln in den Zulassungsprozess einfliessen und rückwirkend auf frühere Zulassungsentscheide korrigierend wirken.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz vor Missbrauch von Energy Drinks"}],"title":"Schutz vor Missbrauch von Energy Drinks"}