﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093247</id><updated>2023-07-27T20:37:04Z</updated><additionalIndexing>28;finanzieller Verlust;Pensionskasse;Krankenkasse;Deckungsgrad;AHV;Fonds;Kapitalanlage;Versicherungsaufsicht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010205</key><name>finanzieller Verlust</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010209</key><name>Deckungsgrad</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann Hans</name><officialDenomination>Kaufmann</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3247</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) befinden sich per Ende März 2009 57 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in einer Unterdeckung. 18 Prozent weisen einen Deckungsgrad von unter 90 Prozent aus. Aufgrund der Unsicherheit über die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung hält der Bundesrat angemessene Sanierungsmassnahmen, wie sie im BVG definiert sind und in einer Weisung des Bundesrates vom 27. Oktober 2004 präzisiert werden, schon heute und nicht erst bei einer weiteren Verschlechterung für unerlässlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Je nach Grad der Unterdeckung und Struktur der Einrichtung sind verschiedene Massnahmen möglich und zweckmässig (BVG Art. 65d). Sie können Massnahmen auf der Leistungsseite (z. B. Minderverzinsungen oder Nullverzinsungen bei umhüllenden Einrichtungen) oder auf der Finanzierungsseite (z. B. Sanierungsbeiträge, Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht) betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Gemäss der erwähnten Weisung kann die Sanierungsfrist fünf bis sieben Jahre dauern, wobei eine Frist von zehn Jahren nicht überschritten werden sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die Sanierungsmassnahmen sind vom paritätisch zusammengesetzten obersten Organ der Einrichtung zu beschliessen und müssen auf reglementarischen Grundlagen beruhen. Für Sanierungsbeiträge gilt die paritätische Erbringung analog zu den ordentlichen Beiträgen. Im Falle von Minderverzinsungen betreffen die Massnahmen primär die erwerbstätigen Versicherten. Ein Einbezug der Rentner ist heute nur unter sehr restriktiven Bedingungen und nur auf freiwillig gewährten überobligatorischen Leistungen möglich. Die Massnahmen müssen immer ausgewogen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer bilden als komplementäre Teile die Welt der beruflichen Vorsorge und sind keine Substitute. Die Möglichkeit einer effizienten Rückdeckung der BVG-Risiken muss auch für kleine und mittelgrosse Vorsorgeeinrichtungen zukünftig gesichert sein. Für den Bundesrat sind deshalb realistische Rahmenbedingungen (z. B. beim Umwandlungssatz oder beim Mindestzinssatz) sehr wichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Rückzug eines grossen Anbieters aus dem Geschäft der beruflichen Vorsorge könnte theoretisch zu monopolistischen Marktstrukturen führen. Dieses Szenario erachtet der Bundesrat jedoch als unwahrscheinlich. Der Markteintritt, zumindest für bereits in der Schweiz tätige Lebensversicherer, ist jederzeit möglich. Zudem ist nicht anzunehmen, dass bei einem allfälligen Rückzug einer der verbleibenden Anbieter das gesamte aufgegebene Geschäft absorbieren würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit den per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlagevorschriften hat der Bundesrat die Eigenverantwortung sowie die Sorgfaltspflicht und Diversifikation betont. "Asset and Liability"-Erwägungen (ALM) sind dabei als integraler Bestandteil zu betrachten. Je nach Komplexität und Risiko der Vermögensanlagen gehören dazu auch angemessene Stresstests.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Sicherheitsfonds BVG (Sifo) und nicht die Auffangeinrichtung stellt die Leistungen (auf die das Freizügigkeitsgesetz; FZG anwendbar ist) von zahlungsunfähig gewordenen oder liquidierten Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sifo übernimmt dabei nur die Differenz zwischen dem vorhandenen Vermögen der Einrichtungen und den Verpflichtungen. Von mehreren "Totalausfällen" aufgrund der konjunkturellen Entwicklung muss gegenwärtig nicht ausgegangen werden. Der Geschäftsstelle und den Organen des Sifo sind bis jetzt keine grösseren Ausfälle angekündigt worden. Der Sicherheitsfonds verfügt aktuell über genügend Mittel, um auch eine gegenüber den Vorjahren erhöhte Insolvenzquote abwickeln zu können. Die Fondsreserve belief sich Ende 2008 auf 349 Millionen Franken, was fünfmal mehr ist als der bisher grösste Ausfall (Vera/Pevos). Im Falle eines Extremszenarios müsste ein zusätzlicher Mittelbedarf über Erhöhungen der Sicherheitsfondsbeiträge in den nächsten Jahren gedeckt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat dem Parlament im September 2008 die Botschaft zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften unterbreitet. Um konkrete Massnahmen erwägen zu können, ist vorerst der Ausgang der parlamentarischen Beratungen abzuwarten. Die Idee der Mittelaufnahme am Kapitalmarkt ist dabei eine von vielen Möglichkeiten, Unterdeckungen innert angemessener Frist zu beheben. Sie wird deshalb in der Botschaft explizit erwähnt. Der Bundesrat betont aber gleichzeitig, dass es in der Verantwortung der einzelnen Einrichtungen liegen sollte, konkrete Massnahmen zu eruieren und umzusetzen. Die Einrichtungen unterscheiden sich bezüglich Ausmass der Unterdeckung und Versichertenstruktur in nicht unerheblichem Masse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Aufgrund der Erwägungen zu Frage 1 erachtet der Bundesrat Sanierungsmassnahmen im Falle einer Unterdeckung für unerlässlich. Das zeigt auch eine Szenarioanalyse des BSV bezüglich der finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge in den nächsten Jahren, wo verschiedene wirtschaftliche Szenarien durchgerechnet wurden. Die Probleme, welche mit Unterdeckungen verbunden sein können (z. B. bei Teilliquidationen oder bezüglich Rekrutierung von neuem Personal bei erheblichen Deckungslücken), erfordern ein rasches Handeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 den Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB mit vier Lösungsvorschlägen in die Vernehmlassung gegeben. Der Vernehmlassungsvorlage wurde auch ein Bericht zur Situation der Pensionskasse Ascoop beigelegt. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2009 die Ergebnisse der Vernehmlassung veröffentlichen und bei dieser Gelegenheit auch über das weitere Vorgehen in dieser Frage entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Limite für Aktienanlagen beträgt gemäss BVV2 50 Prozent (vor und nach der Revision der Anlagevorschriften). Vor der Revision waren Abweichungen gegen oben bei entsprechender Risikofähigkeit dann zulässig, wenn die Grundsätze der Sicherheit und Risikoverteilung eingehalten waren und das Reglement eine solche Erweiterung vorsah. Die Einhaltung der Grundsätze musste in einem Bericht schlüssig dargelegt werden. Mit den neuen Anlagevorschriften wurde die Erweiterungsmöglichkeit beibehalten, wobei aber die Grundsätze des Vorsichtsprinzips und der Sorgfaltspflicht noch stärker gewichtet werden. Die Erweiterung bedarf zudem einer reglementarischen Grundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Durchschnitt betrug die Aktienquote per Ende 2007 rund 28 Prozent. Eine Aktienquote von 60 Prozent im Einzelfall ist folglich nicht repräsentativ und beruhte letztlich auf einer Fehleinschätzung der Aktienmarktentwicklung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Verantwortlich für die Anlagestrategie des AHV-Fonds ist der vom Bundesrat gewählte Verwaltungsrat des Fonds. Es gibt bezüglich Umsetzung und Inhalt dieser Strategie keine politischen Vorgaben. Der Bundesrat nimmt weder auf die Strategie noch auf die mittelfristigen Umsetzungskonzepte Einfluss. Die Segmente Europa und Nordamerika (grosskapitalisierte Aktien) wurden nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit bewirtschaftet. Die finanzielle Performance 2008 entsprach der negativen Entwicklung des gesamten Aktienmarktes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Krankenversicherer haben weniger hohe Verluste erlitten, als in anderen Branchen oder bei anderen Sozialversicherungen verzeichnet wurden. Dies liegt u. a. daran, dass die Krankenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und deshalb weniger Kapital akkumuliert als im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Versicherungen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 ergab realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken. Aufgrund der Anlageverluste sowie des negativen Verlaufs des Versicherungsgeschäfts ist die Reservequote Ende 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservequote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 stärker ansteigen als noch im Jahr 2009. In Kantonen mit Reserveunterdeckung werden die Prämienerhöhungen 2010 überdurchschnittlich sein, in Kantonen mit Reserveüberdeckung unterdurchschnittlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Eine Verbesserung der Aufsichtstätigkeit ist im Rahmen der Strukturreform vorgesehen. Dabei wird die direkte Aufsicht kantonalisiert bzw. regionalisiert. Die Oberaufsicht wird von einer verwaltungsunabhängigen Kommission ausgeübt. Diese wird mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet sein und sorgt für eine schweizweit einheitliche Rechtsanwendung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufsicht dadurch in zweckmässiger Weise dem komplexer werdenden Marktumfeld angepasst wird. Die Vorlage ist gegenwärtig im Parlament hängig.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Finanzkrise hat nicht nur für die Realwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen. Auch die Pensionskassen (PK), der AHV-Fonds sowie weitere Sozialversicherungen haben erhebliche Verluste erlitten. Daher bittet die SVP-Fraktion den Bundesrat, über folgende Szenarien der Finanzmarktkrise seine allfälligen Massnahmen darzulegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Gros der PK bleibt in Unterdeckung, und viele von ihnen gleiten unter die 85-Prozent-Deckungsgradlimite ab. Die Zinsen bleiben während der nächsten fünf Jahre tief, und die Aktienmärkte erholen sich nur wenig. Auch am Schweizer Immobilienmarkt beginnen die Preise zu bröckeln, und die Mieteinnahmen sinken. Erwartet der Bundesrat, dass in Schweizer Unternehmungen bei den PK Sanierungsmassnahmen ergriffen werden? Welche? In welchem Zeitraum? Sind diese paritätisch vorzunehmen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was gedenkt er zu tun, wenn einer der vier grossen Marktteilnehmer im Kollektiv-PK-Geschäft (Versicherungen) dieses aufgeben will und kein Käufer dafür gefunden werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hält er Stresstests für PK immer noch für überflüssig, und reichen die Mittel der Auffangeinrichtung BVG aus, um mehrere grössere Insolvenzfälle zu retten? Woher kämen allenfalls zusätzliche Hilfsgelder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wäre es nicht sinnvoll, wenn diejenigen Kantone mit PK in Unterdeckung heute zu günstigen Konditionen Kredite (30-jährige Anleihen) aufnehmen würden, um die nicht ausfinanzierten PK zu kapitalisieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Auf welche Fakten stützt er sich ab, wenn er die Meinung vertritt, Sanierungsmassnahmen seien heute nicht nötig, weil sich die Kapitalmärkte wieder erholen würden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie lange will er noch die Unterdeckungen der Ascoop und der SBB-PK dulden? Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen, damit keine Bundesgelder nötig werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Was gedenkt er in Bezug auf Sammeleinrichtungen zu tun, die mit übermässiger Risikobereitschaft (60 Prozent Aktien) grosse Verluste verzeichnet haben? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wer trägt bei der AHV die Verantwortung für die überdurchschnittlichen Verluste der sogenannten nachhaltigen Anlagen, die vor allem aus politischen Gründen gemacht wurden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Was sind die Folgen der massiven Anlageverluste einiger Krankenversicherer im letzten Jahr in Bezug auf die Krankenkassenprämien im Jahr 2010?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Bestehen Probleme bei der Aufsicht der PK? Sollten die PK nicht einer zentralen, professionellen Aufsichtsbehörde unterstellt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Anhaltende Anlageprobleme der Pensionskassen und anderer Sozialversicherungen</value></text></texts><title>Anhaltende Anlageprobleme der Pensionskassen und anderer Sozialversicherungen</title></affair>