﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093248</id><updated>2025-11-14T08:24:00Z</updated><additionalIndexing>24;Steuererhöhung;Lohnpolitik;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Vollzug von Beschlüssen;öffentlicher Schuldendienst</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080305</key><name>Schuldenbremse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080303</key><name>öffentlicher Schuldendienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010104</key><name>Leistungsabbau</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070309</key><name>Steuererhöhung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020103</key><name>Lohnpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3248</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Während die Schuldenbremse in rezessiven Zeiten begrenzte konjunkturelle Defizite erlaubt, verlangt sie in Aufschwungphasen Rechnungsüberschüsse und einen entsprechenden Schuldenabbau. Diese Zielsetzung wurde in der vergangenen Phase der Hochkonjunktur erreicht: Der ordentliche Haushalt erzielte zum Teil hohe Überschüsse, und die Bundesschulden konnten markant reduziert werden. Der Bundeshaushalt ist dank der Schuldenbremse für den kommenden Abschwung gerüstet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die vom Parlament verabschiedete Ergänzungsregel zur Schuldenbremse tritt voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft und wird erstmals im Rahmen des Voranschlags 2010 angewendet. Das Gesetz entfaltet keine Vorwirkung, ausserordentliche Ausgaben und Einnahmen aus früheren Jahren fallen somit nicht unter das Regime der Ergänzungsregel. Davon abgesehen, konnten die ausserordentlichen Ausgaben seit Einführung der Schuldenbremse durch ausserordentliche Einnahmen und strukturelle Überschüsse gedeckt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zusätzliche ausserordentliche Ausgaben könnten im Zusammenhang mit der Sanierung der SBB-Pensionskasse anfallen. Der Bundesrat hat diesbezüglich im Juli 2008 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, welche vier Lösungsvarianten zur Diskussion stellt. Drei sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund in Höhe von 0,7 bis maximal 3,2 Milliarden Franken vor, wobei der Bundesrat der Variante mit einer Belastung von 0,7 Milliarden die Präferenz gibt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls sich die Konjunkturaussichten weiter verschlechtern und die Schweiz in eine schwere Rezession gerät, würde der Bundesrat die Auslösung der dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen vorschlagen. In diesem Fall würde der Ausgabenplafond für die Jahre 2010 und allenfalls 2011 gemäss Artikel 15 FHG im Ausmass der entsprechenden ausserordentlichen Ausgaben erhöht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Januar wurden anlässlich der Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2010 die Einnahmenschätzungen für die Jahre 2009 bis 2012 aktualisiert. Demnach betragen die konjunkturbedingten Mindereinnahmen gegenüber dem aktuellen Voranschlag bzw. Finanzplan zwischen 1,5 Milliarden (2009) und 2,7 Milliarden Franken (2012). Allerdings haben sich seit Anfang Jahr die Konjunkturperspektiven erneut verschlechtert, und die Einnahmenausfälle dürften noch höher ausfallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Die Aktualisierung des Zahlenwerks hat gezeigt, dass die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren nicht mehr erfüllt werden. Neben den beschriebenen Mindereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise ist dies im Wesentlichen auf die geplanten Steuerreformen zurückzuführen. Insgesamt belasten die Steuerreformen (Ausgleich kalte Progression, Reform der Familienbesteuerung sowie Unternehmenssteuerreform III) den Bundeshaushalt in den Finanzplanjahren 2011 und 2012 zusätzlich mit jährlich 1,1 bzw. 1,7 Milliarden Franken. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die aktuellsten Einnahmenschätzungen der AHV stützen sich auf Konjunkturprognosen, die die Wirtschaftskrise berücksichtigen. Die AHV rechnet im Durchschnitt der Jahre 2010-2012 mit Einnahmenausfällen von etwas mehr als 1,1 Milliarden Franken pro Jahr. Die Auswirkungen für 2009 sind geringer, da sich die Krise verzögert auf die AHV-pflichtigen Einkommen auswirkt. Der Einnahmenrückgang ist einerseits auf tiefere Lohnbeiträge sowie andererseits auf Mindereinnahmen aus dem Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV und aus der Spielbankenabgabe zurückzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Frage nach der Einhaltung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse stellt sich nur beim ausserordentlichen Haushalt. Die obenbeschriebene Entwicklung im ordentlichen Bundeshaushalt ist davon nicht direkt tangiert. Bundesrat und Parlament müssen allerdings bei allfälligen ausserordentlichen Ausgaben (Sanierung Pensionskasse SBB, dritte Stufe Stabilisierungsmassnahmen) berücksichtigen, dass diese in den folgenden Jahren zu Amortisationszahlungen führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der Bundesrat entscheidet im Juni dieses Jahres über die Auslösung einer dritten Stufe von Konjunkturstabilisierungsmassnahmen. Sollte sich dieser Schritt als nötig erweisen, müsste von der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse gemäss Artikel 15 FHG Gebrauch gemacht werden. Dies würde gleichzeitig bedeuten, dass auf ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen im Voranschlag 2010 verzichtet würde. Sobald sich jedoch der wirtschaftliche Aufschwung abzeichnet, wird mit Nachdruck die Konsolidierung des Haushalts vorangetrieben werden. Dabei kommt der Aufgabenüberprüfung eine zentrale Rolle zu. Für den Fall, dass von der Auslösung der dritten Stufe abgesehen werden kann, hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, im Sinne einer Eventualplanung mögliche Sparmassnahmen frühzeitig vorzubereiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Mit der Aufgabenüberprüfung (AÜP) soll das Ausgabenwachstum nachhaltig eingedämmt werden. Mit der im Februar dieses Jahres beschlossenen Neuausrichtung hat der Bundesrat dieses Ziel erneut bekräftigt. Die AÜP wird dazu beitragen müssen, den Haushalt schuldenbremsenkonform zu halten. Je nach Situation können auch weiter gehende Massnahmen nicht ausgeschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Mit Ausnahme der befristeten Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV per 1. Januar 2010 sind keine Steuererhöhungen geplant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Zunächst gilt es festzuhalten, dass für die Lohnverhandlungen beim Bundespersonal die Jahresendteuerung, also die Teuerungsentwicklung von Dezember zu Dezember, massgebend ist. Für die Lohnverhandlungen für das Jahr 2010 ist somit die Teuerungsentwicklung von Dezember 2008 zu Dezember 2009 ausschlaggebend. Im Dezember 2008 waren jedoch die Auswirkungen der Finanzkrise und insbesondere die stark gesunkenen Preise für Erdölprodukte bereits in die Teuerung 2008 eingeflossen (die Jahresteuerung fiel von 2,9 Prozent im September 2008 auf 0,7 Prozent im Dezember 2008). Es ist daher davon auszugehen, dass wegen dem Basiseffekt die Jahresendteuerung nicht negativ sein wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der aktuellen Rezessionsphase rechnet der Bund mit Einnahmenrückgängen von 3 Milliarden Franken pro Jahr. In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Einnahmenschätzungen jeweils zu optimistisch waren. Zudem lanciert der Bund ausgabenerhöhende Konjunkturförderungsprogramme und hält weiter an einem Zielwachstum von 3,1 Prozent über alle Aufgabenbereiche fest, obwohl das Wirtschaftswachstum negativ ausfallen dürfte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es richtig, dass die Mechanismen der Schuldenbremse bereits in der vergangenen Hochkonjunkturphase nicht vollumfänglich eingehalten wurden, weshalb heute keine Überschüsse vorhanden sind, um die aktuelle Rezession auszugleichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann er mit der von ihm angestrebten Finanzpolitik die angehäuften ausserordentlichen Ausgaben der vergangenen Jahre - wie in der Schuldenbremse vorgesehen - innerhalb der kommenden sechs Rechnungsjahre durch den ordentlichen Haushalt abtragen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Rechnet er für die kommenden Jahre mit zusätzlichen ausserordentlichen Ausgaben? In welchen Bereichen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit welchen Steuer- und anderen Einnahmenausfällen rechnet der Bundesrat aufgrund der Rezession bis 2012? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Erachtet er den aktuellen Finanzplan als schuldenbremsenkonform, angesichts der Tatsache, dass die Einnahmen viel zu optimistisch geschätzt sein dürften?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wäre bei einem Einnahmenausfall von 3 Milliarden Franken die Schuldenbremse immer noch eingehalten? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Mit welchen Einnahmenausfällen rechnet die AHV?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Kann er die Einhaltung des Regimes der verschärften Schuldenbremse sicherstellen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wenn die Schuldenbremse aufgrund der Einnahmenausfälle verletzt würde, welche ausgabenseitigen Massnahmen würden dann getroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Ist er bereit, die Aufgabenverzichtplanung zu intensivieren, um die Schuldenbremse einhalten zu können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Plant er auch Steuererhöhungen und neue Abgaben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Wie wird er sich bei den Lohnverhandlungen 2010 verhalten, wenn die Teuerung im Spätherbst negativ ist? Wird er dann auf Lohnerhöhungen verzichten oder die Löhne gar kürzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einhaltung des Regimes der Schuldenbremse</value></text></texts><title>Einhaltung des Regimes der Schuldenbremse</title></affair>