﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093249</id><updated>2023-07-28T09:14:35Z</updated><additionalIndexing>10;Beziehungen Schweiz-EU;Beitritt zur Gemeinschaft;Vertrag mit der EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;bilaterale Verhandlungen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K09010102</key><name>Anwendung des Gemeinschaftsrechts</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020103</key><name>Beziehungen Schweiz-EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K100202010201</key><name>bilaterale Verhandlungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020301</key><name>Beitritt zur Gemeinschaft</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-05-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2626</code><gender>m</gender><id>1115</id><name>Reymond André</name><officialDenomination>Reymond</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3249</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Einen Tag nach der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit forderte Bundesrätin Calmy-Rey, die Schweiz brauche einen Rahmenvertrag mit der EU: Der bilaterale Weg sei ein "schwieriger Weg". Die immer neuen Verhandlungen mit der EU seien "mühsam und kompliziert". Zwar komme eine automatische Übernahme von EU-Recht nicht infrage, jedoch müssten die Institutionen "angepasst werden". Gleichzeitig verkündete das Integrationsbüro, Gespräche mit der EU seien seit längerer Zeit im Gange mit dem Ziel, "die Übernahme des EU-Rechts effizienter zu machen" (vgl. "Blick online", 9. Februar 2009). Diese Aussagen erstaunen, hat sich doch das Volk mehrmals klar gegen einen EU-Beitritt und für den bilateralen Weg ausgesprochen. Der Zweck des Bilateralismus liegt darin, spezifische Anliegen zu regeln, institutionelle Bindungen jedoch zu vermeiden. Ein Assoziierungsabkommen hingegen bezweckt, die Gesamtheit der bilateralen Verträge auf eine "institutionelle Basis" zu stellen - also genau das Gegenteil von dem, was das Volk entschieden hat.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen bilateralen Abkommen sind im Allgemeinen statischer Natur. Sie müssen trotzdem regelmässig angepasst werden, um eine einheitliche Anwendung des für die beiden Parteien relevanten Gemeinschaftsrechts sicherzustellen und um auch für die Schweiz nachteilige Verzerrungen zu vermeiden. Ein Rahmenabkommen könnte dazu dienen, diesen Aktualisierungsprozess zu verbessern und zu rationalisieren. Die Interessen und die Souveränität der beiden Parteien sowie die Verfahrensvorschriften der bestehenden Verträge müssten dabei aber gewahrt bleiben. Die Schweiz wird die automatische Übernahme von gemeinschaftlichem Besitzstand nicht akzeptieren. Ein Rahmenabkommen dürfte auch nicht als reines Instrument zur Weiterentwicklung von sektoriellen Abkommen verstanden werden. Vielmehr ginge es um das Ziel, verschiedene horizontale Fragen, die sich bei den meisten bilateralen Verträgen stellen, einheitlich zu regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Über Verhandlungen wurde noch nicht entschieden. Die allfällige Aufnahme von Verhandlungen müsste vom Bundesrat beschlossen werden. Ein solches Mandat würde vorgängig den Kantonen sowie den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Konsultation unterbreitet werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es sind derzeit keine diesbezüglichen Verhandlungen im Gange.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie erwähnt sind keine Verhandlungen im Gange. Auf der Grundlage diverser parlamentarischer Vorstösse - allen voran ein Postulat Stähelin (2005) - wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein solches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU realisierbar und zweckmässig ist. Das Parlament fügte die Aushandlung eines solchen Abkommens in das Legislaturprogramm 2007-2011 ein, als Massnahme zur Konsolidierung der Beziehungen mit der EU. Zu diesem Zweck werden interne Abklärungen getroffen. Es fanden zudem exploratorische Treffen zwischen Schweizer und EU-Experten statt, an welchen die Zweckmässigkeit und der mögliche Inhalt eines Rahmenabkommens erörtert wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Abschluss eines Rahmenabkommens mit der EU hätte an sich keine wirtschaftlichen Konsequenzen, da das Abkommen lediglich Verfahrensweisen festlegen würde. Hingegen könnte die Übernahme einer spezifischen gemeinschaftsrechtlichen Weiterentwicklung in einem bestehenden bilateralen Vertrag und gemäss den im Rahmenabkommen definierten Verfahren wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Diese lassen sich jedoch nicht quantifizieren, da sie sich aus dem übernommenen Rechtsakt selbst ergeben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Nein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ein Rahmenabkommen würde die bestehenden bilateralen Verträge nicht ersetzen. Die Arbeit zum Nachführen der einzelnen Abkommen bliebe dieselbe. Ein Rahmenabkommen impliziert also keinen Stellenabbau in der Bundesverwaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Das Interesse der Schweiz an einem Rahmenabkommen könnte bei folgenden Aspekten liegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Festlegen von Prinzipien für eine gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit, unter Respektierung der Souveränität der Parteien;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Garantieren der Rechtssicherheit unserer bilateralen Verträge als Gesamtheit;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Definieren von gemeinsamen Prozeduren für die Aktualisierung des Acquis; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sicherstellen einer adäquaten Mitbeteiligung am "decision shaping";&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Festhalten von allgemeinen Regeln bezüglich der schweizerischen Teilnahme an verschiedenen EU-Programmen oder -Agenturen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Institutionalisieren eines regelmässigen politischen Dialogs auf hohem Niveau.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Mit einem Rahmenabkommen würde eine effizientere Verwaltung der bilateralen Verträge angestrebt. Dies würde jedoch nicht die automatische Übernahme von Gemeinschaftsrecht implizieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie bereits erwähnt steht die Frage nach einer automatischen Rechtsübernahme ausser Diskussion. Jegliche Entscheidung, Gemeinschaftsrecht zu übernehmen, würde weiterhin gemäss unseren innerstaatlichen Verfahren getroffen werden. Die Schweiz würde im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Verhandlungsergebnisses keinem Übernahmemechanismus zustimmen, welcher nicht in ihrem Interesse wäre.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Worin genau sieht der Bundesrat den Unterschied zwischen der automatischen Übernahme von EU-Recht und einem Rahmenabkommen "zur effizienteren Übernahme von EU-Recht"? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wurden die Verhandlungen zu einem Assoziierungs- bzw. Rahmenabkommen vom Gesamtbundesrat in Auftrag gegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie ist der genaue Stand der diesbezüglichen Verhandlungen mit der EU?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Von wem wurde das Integrationsbüro für diese Verhandlungen mandatiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche wirtschaftlichen Vorteile verspricht er sich von einem solchen Abkommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Dient ein solches Rahmenabkommen nicht in erster Linie der Vorbereitung eines EU-Beitritts?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie viele Stellen könnten im EDA gestrichen werden, wenn man ein solches Rahmenabkommen "zur effizienteren Übernahme von EU-Recht" einführen würde? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche Punkte, die heute noch nicht geregelt sind, soll ein solches Abkommen regeln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wie stellt er sich zum Widerspruch, dass das Volk mit der Wahl des bilateralen Wegs bewusst institutionelle Bindungen vermeiden wollte, ein Assoziierungsabkommen aber gerade darauf abzielt, künftige Rechtsentwicklungen der EU automatisch zu übernehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie rechtfertigt er diese Beschneidung der direkten Demokratie und der Rechte des Volkes zugunsten dieses Automatismus?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rahmenabkommen mit der EU zur Stärkung des Automatismus?</value></text></texts><title>Rahmenabkommen mit der EU zur Stärkung des Automatismus?</title></affair>