﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20093250</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4807</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0801020102</key><name>Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010203</key><name>Public Relations</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>tw</code><date>2009-05-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.3250</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in der Vergangenheit erklärt, Information sei Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer Vorlage. Propaganda liege dann vor, wenn der Bundesrat das Verhalten der Stimmbürger in der Abstimmung lenken wolle. Was im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar 2009 zur Ausdehnung und Weiterführung der Personenfreizügigkeit vom Bundesrat betrieben wurde, war danach ganz klar Propaganda. Ziel des Bundesrats war es, die Abstimmung zu gewinnen. Er hat dabei einseitig, verfälschend und gar drohend versucht, die Stimmbürger auf seine Seite zu ziehen. Die monatelange Wanderpredigertätigkeit der drei zuständigen Bundesräte gipfelte in einer Videobotschaft von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz, der damit die Würde seines Amtes missbrauchte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einer solchen Staatspropaganda wird die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit, die in Artikel 34 der Bundesverfassung garantiert ist, verletzt. Die direkte Demokratie mutiert zur gelenkten Demokratie. Anstatt dass die Mehrheit eines aufgeklärten Volkes entscheidet, setzt eine kleine machtbewusste Elite ihre Auffassung durch. Es darf nicht sein, dass der Steuerzahler für die Realisierung der "euromantischen" Ideen des Bundesrats auch noch die Propaganda bezahlen muss.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit ihrer Informationsarbeit vor Abstimmungen erfüllen Bundesrat und Verwaltung einen gesetzlichen Auftrag (Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, Art. 10 RVOG, Art. 23 RVOV). Danach hat der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei beachtet er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit und legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar. Bei der Information vor Abstimmungen vertritt der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. Bundesrat und Verwaltung halten sich an diese Vorgaben. Mit dem Nein zur  eidgenössischen Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" haben die Stimmberechtigten bestätigt, dass der Bundesrat sich auch im Vorfeld von Urnengängen äussern darf und soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ja.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats und in weiteren Dokumenten zu der Abstimmung (Faktenblätter) wurde zum Beispiel auf den Anspruch der Zuwanderer auf schweizerische Arbeitslosenunterstützung und auf die entsprechenden Kostenfolgen der Freizügigkeit hingewiesen. Ebenfalls hingewiesen wurde auf die Möglichkeit, dass die Personenfreizügigkeit durch verstärkte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt den Rückgang der Arbeitslosigkeit sowie das Lohnwachstum in der Schweiz leicht dämpfen könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für den Bundesrat massgeblich ist Artikel 10a BPR  über die Information der Stimmberechtigten über Abstimmungsvorlagen. Diese Bestimmung wurde respektiert. Indem der Bundesrat auf Einladung an Anlässen die Vorlagen präsentiert, nimmt er seinen Informationsauftrag wahr. Dabei spielt die Haltung der Organisatoren in Bezug auf die Abstimmungsvorlage keine Rolle. Die Mitglieder der Landesregierung sind an derartigen Anlässen verpflichtet, den Standpunkt von Bundesrat und Parlament zu vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Neben seinem eigenen Standpunkt bzw. jenem des Parlaments vermittelt der Bundesrat in erster Linie die Fakten zu Abstimmungsvorlagen. Das quantitative Engagement der Bundesratsmitglieder ist unter anderem bestimmt durch die Bedeutung der Abstimmungsvorlagen für die Landesinteressen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Informationstätigkeit von Bundesrat und Verwaltung wurde grösstenteils mit den bestehenden personellen Ressourcen geleistet. Einzig der Informationsdienst des Integrationsbüros EDA/EVD wurde wegen des gestiegenen Informationsbedarfs der Öffentlichkeit durch eine befristete 80-Prozent-Stelle verstärkt. Da mehrere Bundesstellen mit sehr unterschiedlicher und wechselnder Intensität über längere Zeit mit Informationstätigkeiten zur Personenfreizügigkeit (u. a. Auskünfte an Stimmberechtigte) beschäftigt waren, lässt sich der Gesamtaufwand der Informationsarbeit für die Abstimmung nicht beziffern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Externe Firmen wurden keine beauftragt. Für die Redaktion der Informationsbroschüre "Personenfreizügigkeit Schweiz-EU" wurde lediglich eine freischaffende Autorin (zu einem Honorar von 4842 Franken) beigezogen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit sind zwei Anlässe mit Beiträgen aus den ordentlichen Informationsbudgets des Bundes unterstützt worden: Das Europa-Forum Luzern, das jedes Jahr einen Beitrag bekommt, erhielt für seine Ausgabe vom 10. November 2008 zum Thema "Die Schweiz in Europa zwischen politischem Alleingang und wirtschaftlicher Integration" 30 000 Franken. Und die überparteiliche bürgerliche Frauenorganisation Fraueninfo erhielt für ihren Anlass "Personenfreizügigkeit" vom 12. Januar 2009 in Zürich 10 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Vgl. Antworten 5, 6 und 7.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass er im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar 2009 ausgewogen über die Vor- und Nachteile der Ausdehnung und Weiterführung der Personenfreizügigkeit informiert hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bei welcher Gelegenheit hat er über die Nachteile der Abstimmung informiert? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erachtet er es als seine Aufgabe, einen Abstimmungskampf zu führen? Wenn nein, warum haben sich dann Vertreter des Bundesrates in unzähligen Podiumsdiskussionen und Vorträgen als Vertreter des Pro-Lagers aufstellen lassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Erachtet er sein einseitiges und überaktives Engagement als verhältnismässig? Muss von nun an bei jeder europapolitischen Abstimmung mit einem solchen bundesrätlichen Aktivismus gerechnet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie hoch war der personelle Aufwand in der gesamten Bundesverwaltung für diesen Abstimmungskampf (inkl. Unterstützung der drei wortführenden Bundesrätinnen in ihren Departementen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wurden darüber hinaus auch externe Firmen mit Kommunikationsprojekten beauftragt? Wenn ja, welche? Durch wen und wie viel hat dies den Steuerzahler gekostet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Hat der Bund im Abstimmungskampf beteiligte Organisationen oder Parteien finanziell, logistisch oder argumentativ unterstützt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie viele Bundesgelder flossen insgesamt in diese Staatspropaganda?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenz über die Staatspropaganda zur Personenfreizügigkeit</value></text></texts><title>Transparenz über die Staatspropaganda zur Personenfreizügigkeit</title></affair>