{"id":20093268,"updated":"2023-07-28T10:17:24Z","additionalIndexing":"28;Leistungsabbau;Pensionskasse;Massenentlassung;Deckungsgrad;Gesellschaftsauflösung;Rente;Fonds","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":1},{"key":"L05K0703040203","name":"Gesellschaftsauflösung","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L06K070203010303","name":"Massenentlassung","type":1},{"key":"L04K01040112","name":"Rente","type":1},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":2},{"key":"L06K010401010209","name":"Deckungsgrad","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-10T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1268175600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2613,"gender":"m","id":1150,"name":"Levrat Christian","officialDenomination":"Levrat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.3268","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Durch die Verschärfung der Rezession kommt es in manchen Betrieben zu Massenentlassungen. Schon ab 10 Prozent der Belegschaft kann das Unternehmen eine Teilliquidation geltend machen und Unterdeckungen in der Pensionskasse an die Entlassenen weitergeben. Die Betroffenen sind doppelt bestraft, denn sie verlieren ihre Stelle und müssen zum Teil hohe Rentenverluste in der Vorsorge in Kauf nehmen, die die verbleibenden Versicherten unter Umständen nicht leisten müssen. Es ist eine Lösung zu suchen, die Härtefälle verhindert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Aufgaben des Sicherheitsfonds beschränken sich auf die Zuschüsse für eine ungünstige Altersstruktur und die Sicherstellung der Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung oder des Arbeitgebers. Eine Ausweitung der Leistungspflicht des Sicherheitsfonds im Sinne der Motion ist aus folgenden Gründen nicht angezeigt:<\/p><p>- Im Falle einer Unterdeckung ist jede Vorsorgeeinrichtung oder bei einer Sammeleinrichtung jede Versichertengruppe selber verantwortlich für die Wiederherstellung ihres finanziellen Gleichgewichts, d. h., es gibt keine Solidaritäten unter den Vorsorgeeinrichtungen. Es besteht keine Notwendigkeit, von diesem grundlegenden Prinzip abzuweichen.<\/p><p>- Ein Eingreifen des Sicherheitsfonds verstösst gegen das Grundprinzip der Dezentralisierung. Die Mittel im Sicherheitsfonds, welche allen Vorsorgeeinrichtungen gehören, würden zur Sanierung einzelner Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Sicherheitsfonds könnte gewisse Vorsorgeeinrichtungen zu einer risikoreicheren Anlagepolitik verleiten. Der Sicherheitsfonds und somit auch die Gesamtheit aller Vorsorgeeinrichtungen müssten teilweise bewusst eingegangene Anlagerisiken einzelner Einrichtungen mittragen.<\/p><p>- Wenn der Sicherheitsfonds Leistungen an Versicherte zahlen müsste, welche eine Kasse in Unterdeckung verlassen, entstünde eine Ungleichbehandlung zu den verbleibenden Versicherten: Diese müssten die Vorsorgeeinrichtung alleine sanieren, da sie keine Leistungen aus dem Sicherheitsfonds erhalten. Sinnvoller wäre es daher, wenn eine Unterdeckung bei Massenentlassungen und Restrukturierungen mit Sozialplänen und in guten Zeiten geäufneten Wohlfahrtsfonds ausgeglichen werden könnte.<\/p><p>- Bei einer Ausweitung der Aufgaben des Sicherheitsfonds müsste die Höhe der Beiträge nach Anzahl erwarteter Teilliquidationsfälle und der damit verbundenen Kosten überprüft werden. Eine Beitragserhöhung wäre die Folge. Da die Zahl der Teilliquidationen und die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schlecht ist, vermehrt auftreten, würde der Sicherheitsfonds auch in dieser Phase vermehrt Leistungsansprüchen gegenüberstehen. Dies hat für den Sicherheitsfonds eine bedeutende Erhöhung der Kosten für die Finanzierung der Unterdeckungen zur Folge, und dies in einem Zeitpunkt, in dem eine Erhöhung der Beiträge schwierig durchzusetzen ist.<\/p><p>Damit Versicherte bei einer Teil- oder Gesamtliquidation keine Verluste hinnehmen müssen, ist es hingegen wichtig, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Unterdeckung nicht durch Zuwarten anwachsen lassen und so das Problem weiter verschärfen. Je früher Sanierungsmassnahmen beginnen, desto effizienter wirken sie. Die Unterdeckung zu begrenzen und schliesslich wieder auszugleichen ist letztlich sowohl im Interesse der austretenden Versicherten, die bei einer Teilliquidation sonst grössere Abzüge auf ihrem überobligatorischen Vorsorgeguthaben erleiden, als auch der verbleibenden Versicherten, die in der Zukunft umso einschneidendere Sanierungsmassnahmen mittragen müssten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, damit Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen, einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds erhalten können. Nicht unter eine Zuschussberechtigung fallen Teilliquidationen infolge Auflösung eines Anschlussvertrages (Wechsel der Vorsorgeeinrichtung\/SammeIstiftungen).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"BVG-Sicherheitsfonds. Vermeidung von Härtefällen bei Massenentlassungen"}],"title":"BVG-Sicherheitsfonds. Vermeidung von Härtefällen bei Massenentlassungen"}