{"id":20093270,"updated":"2023-07-28T08:25:41Z","additionalIndexing":"2831;2811;Bewilligung;Geistliche\/r;Sitten und Gebräuche;Arbeitserlaubnis;Kontrolle der Zuwanderungen;Islam;Ausweisung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K01060202","name":"Islam","type":1},{"key":"L04K01060205","name":"Geistliche\/r","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L05K0106030106","name":"Sitten und Gebräuche","type":1},{"key":"L05K0108030601","name":"Kontrolle der Zuwanderungen","type":2},{"key":"L05K0501020202","name":"Ausweisung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-06-01T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1267570800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Extremisten unter den Geistlichen werden ausgewiesen.<\/p><p>Die Tatsache, dass in Biel rund um eine Moschee eine Al-Kaida-Gruppe aktiv Kämpferrekrutierung betrieben hat, zeigt, dass auch die Schweiz nicht gefeit ist vor diesen Problemen. Auch moderate Muslime berichten immer wieder von Hasspredigern und Extremisten in der Schweiz.<\/p><p>Eine Studie des Islamwissenschaftlers Mouhanad Khorchide hat in Österreich für erhebliches Aufsehen gesorgt, zumal sie auf Befragungen von immerhin zwei Dritteln der islamischen Religionslehrer und damit auf einem durchaus repräsentativen Fundament beruht: 22 Prozent der Befragten lehnen Demokratie ab.<\/p><p>27 Prozent negieren die Menschenrechte. 28 Prozent sehen einen Widerspruch zwischen Europäer- und Muslimsein. Für 44 Prozent ist die Vermittlung von Überlegenheitsgefühlen vorrangiges Ziel. 18 Prozent meinen, Muslime, die vom Islam abgefallen sind, wären mit dem Tod zu bestrafen. 73 Prozent haben keine theologische und keine pädagogische Ausbildung.<\/p><p>Anfang Februar 2009 erteilten die Wiener Behörden einem Imam Unterrichtsverbot, weil dieser antisemitische Flugblätter verteilt hatte. Mitte März 2009 stürmten Spezialkommandos der belgischen und deutschen Polizei mehrere Moscheen und Büros von Imamen. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. In Grossbritannien forderte die anti-extremistische islamische Quilliam Foundation strengere Einreisebestimmungen, weil die gegenwärtigen Imame die Jugendlichen radikalisieren würden und Frauen völlig aus ihren Moscheen verbannt würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass religiösen Betreuungspersonen eine wichtige Rolle bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern zukommt. Sie nehmen eine Brückenfunktion zwischen Staat und Glaubensgemeinschaft respektive zwischen Mehrheitsgesellschaft und Glaubensgemeinschaft wahr. <\/p><p>In Einzelfällen schüren Prediger die kulturellen Konflikte, indem sie gegen die hier herrschende Rechts- und Gesellschaftsordnung antreten und somit der Integration von Ausländerinnen und Ausländern entgegenwirken. Dies wird nicht toleriert. <\/p><p>Die ausländerrechtlichen Bestimmungen über das Einreiseverbot, die Nichtverlängerung oder den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die gängige Zulassungsprüfung betreffend Personen aus Drittstaaten sind darauf ausgerichtet, um Verstössen oder Gefährdungen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektive die innere oder äussere Sicherheit betreffen, konsequent zu begegnen: Ausländischen Personen, die zu Gewalt gegen Andersgläubige oder gegen den Rechtsstaat aufrufen, zu Hass gegen Teile der Bevölkerung animieren oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten öffentlich billigen, wird eine Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung nicht erteilt respektive entzogen. <\/p><p>Auch bei religiösen Betreuungspersonen aus den EU-\/Efta-Staaten wird bei konkreten Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz im Einzelfall durch die kantonalen Polizeistellen, den Dienst für Analyse und Prävention oder durch die Migrationsämter eine vertiefte Prüfung vorgenommen. <\/p><p>Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) erlaubt den zuständigen Behörden, präventive Massnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen der inneren Sicherheit zu treffen. Zudem stellt das Schweizerische Strafgesetzbuch die öffentliche Aufforderung zur Gewalttätigkeit, die Verspottung religiöser Überzeugungen sowie die Rassendiskriminierung unter Strafe. <\/p><p>Ein spezielles Prüfungsorgan für Imame würde zu den bestehenden Mitteln keinen zusätzlichen Nutzen bringen, wäre unverhältnismässig aufwendig und hätte zudem eine stigmatisierende Wirkung, welche ihrerseits den religiösen Frieden und die Integration gefährden könnte. <\/p><p>Darüber hinaus verweist der Bundesrat darauf, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen ausländerrechtlichen Bestimmungen explizit auf die wichtige Bedeutung religiöser Betreuungspersonen eingehen. Personen aus Drittstaaten, die eine religiöse Betreuungstätigkeit ausüben, wird nur dann eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung erteilt, wenn sie über die nötigen Fähigkeiten verfügen, ihre spezifische Tätigkeit auszuüben (d. h. ein abgeschlossenes Theologiestudium vorweisen können), mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem in der Schweiz vertraut und zudem fähig sind, diese Kenntnisse bei Bedarf den von ihnen betreuten Ausländerinnen und Ausländern zu vermitteln. Insbesondere werden von ihnen Kenntnisse der am Arbeitsort gesprochenen Landessprache auf dem Sprachniveau B1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GER) verlangt. Diese Bestimmungen bezwecken die Stärkung der positiven Rolle, welche religiöse Betreuungspersonen im Integrationsprozess spielen können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Prüfungsorgan für Imame zu schaffen und eine damit verbundene Bewilligungspflicht für deren Berufsausübung in der Schweiz einzuführen.<\/p><p>Gesetzlich ist festzuhalten: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn er die Einhaltung unserer Rechtsordnung und der verfassungsmässigen Grundrechte anerkennt. Imame, welche unseren säkularen Rechtsstaat, die Demokratie, die Religionsfreiheit oder die Menschenrechte ablehnen, sind aus der Schweiz auszuweisen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bessere Kontrolle von Imamen"}],"title":"Bessere Kontrolle von Imamen"}