{"id":20093273,"updated":"2023-07-28T11:37:25Z","additionalIndexing":"2841;Tarif;junger Mensch;Solidarität;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;reduzierter Preis;älterer Mensch","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L04K08020226","name":"Solidarität","type":1},{"key":"L05K0104010903","name":"Krankenkassenprämie","type":1},{"key":"L05K0107010201","name":"älterer Mensch","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L04K11050412","name":"reduzierter Preis","type":2},{"key":"L06K110503020101","name":"Tarif","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-05-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2671,"gender":"f","id":3868,"name":"Amacker-Amann Kathrin","officialDenomination":"Amacker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"09.3273","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit der Einführung des KVG wurde richtigerweise die Solidarität unter den Versicherten, zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten sowie Versicherten in unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, gesichert, durch die Einheitsprämie sowie durch die Prämienverbilligung. Die Wahrung und Sicherung der Solidarität ist in einer obligatorischen Krankenversicherung essentiell. Es stellt sich indes die Frage, ob das ganze System nicht in eine Schieflage zu geraten gerät. Ein 30-jähriger Mann verursacht der Krankenversicherung Behandlungskosten von etwa 1000 Franken pro Jahr, ein 65-jähriger Mann von etwa 4000 Franken und eine über 85-jährige Person von über 10 000 Franken. Berücksichtigt man demgegenüber die wirtschaftliche Situation, so sind etwa 80 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen unter 50-jährig. Mit anderen Worten: Die junge Generation finanziert ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse die ältere Generation, während wirtschaftlich besser Situierte vor allem bei der älteren Generation zu finden sind. Diese haben über Steuern die Prämien der jüngeren Generation zu subventionieren. Bei dieser eher fragwürdigen Kostenumverteilung stellt sich die Frage einer gerechten Generationensolidarität.<\/p><p>Es gibt derzeit drei Prämienstufen: Kinderprämien, Prämien für Jugendliche sowie die Erwachsenenprämien. In Anbetracht der aufgezeigten Kostensituation und des umverteilten Prämienverbilligungsvolumens ist zu prüfen, ob beispielsweise ab 55 oder 60 Jahren eine Seniorenprämie eingeführt werden soll. Es geht nicht um risikogerechte Prämien, sondern um einen angemessenen Zuschlag auf der Erwachsenenprämie, von beispielsweise 50 Franken pro Monat oder einem prozentualen Zuschlag auf der Erwachsenenprämie. Der soziale Ausgleich wäre über die Prämienverbilligung sichergestellt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Im Rahmen des obligatorischen Versicherungsverhältnisses leisten alle Versicherten einen Beitrag zur Solidarität zwischen Jungen und Alten sowie Kranken und Gesunden. In den Augen des Bundesrates wurde das Solidaritätsziel des KVG erreicht. Dies war insbesondere dank dem Prinzip der Einheitsprämie möglich, nach welchem alle unabhängig von ihrem Alter und Gesundheitszustand dieselbe Prämie bezahlen. Der Risikoausgleich trägt ebenfalls zur Stärkung der Solidarität bei, indem die Kostenunterschiede sowohl zwischen Männern und Frauen als auch zwischen den verschiedenen Altersgruppen abgebaut werden. Um beim Risikoausgleich auch dem Krankheitsrisiko Rechnung zu tragen, wird ab 2012 mit dem Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, welcher länger als drei Tage dauerte, ein neues Kriterium eingeführt. Das System der Prämienverbilligung dient schliesslich als Korrektiv für die Einkommensunterschiede und schafft einen sozialen Ausgleich. <\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Generationensolidarität für die jungen Versicherten eine Belastung sein kann. Aus seiner Sicht ist aber die mit dem KVG eingeführte Solidarität gerechtfertigt und hat die beabsichtigte Wirkung erzielt. Er vertritt die Auffassung, dass an diesem Grundsatz festzuhalten ist und sich die Auswirkungen der Generationensolidarität über andere Massnahmen wie gezielte bedarfsabhängige Finanzierungshilfen auffangen lassen. Aus diesem Grund wurde auch Artikel 65 Absatz 1bis ins KVG aufgenommen. Diese Bestimmung ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten und schreibt vor, dass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.<\/p><p>3.-5. Das System der Prämienverbilligung hat sich bewährt. Es sorgt dafür, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten Berücksichtigung finden, indem bedarfsabhängige Prämienverbilligungen gewährt werden. Die Einführung einer höheren Prämie für ältere Versicherte würde die angestrebte Wirkung dieses Systems verfälschen und gleichzeitig im Widerspruch zu den gesetzlich verankerten Grundsätzen der Solidarität und der vom Gesundheitszustand unabhängigen Einheitsprämie stehen. Aus Sicht des Bundesrates ist eine zusätzliche Prämienstufe für Erwachsene nicht angebracht. Nach seiner Überzeugung sind die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse über gezielte Prämienverbilligungen auszugleichen. Ausserdem ist er der Meinung, dass die Prämienerhöhungen sowohl über individuelle als auch generelle Massnahmen gebremst werden müssen. In diesem Sinne hat der Bundesrat bereits ein dringliches Massnahmenpaket zur Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen vorbereitet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung des KVG bezüglich der Solidarität zwischen jüngeren und älteren Generationen?<\/p><p>2. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass junge Versicherte mit Krankenkassenprämien vor allem ältere mehrheitlich gut situierte Versicherte subventionieren, während vor allem Junge und Familien auf Prämienverbilligungen angewiesen sind?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die Einführung einer vierten Prämienstufe für Seniorinnen und Senioren bei den Krankenkassenprämien?<\/p><p>4. Ist er bereit, die Einführung einer vierten Prämienstufe zu prüfen?<\/p><p>5. Welches wären die Auswirkungen auf die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KVG. Einführung einer vierten Prämienstufe"}],"title":"KVG. Einführung einer vierten Prämienstufe"}