{"id":20093286,"updated":"2025-11-14T07:05:06Z","additionalIndexing":"04;Arbeitnehmerschutz;Kampf gegen die Diskriminierung;Korruption;Informationsverbreitung;Arbeitsbedingungen;Beteiligung der Arbeitnehmer\/innen;Informationsaustausch;Bundespersonal;Beratung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L05K0702040101","name":"Beteiligung der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":2},{"key":"L03K050204","name":"Kampf gegen die Diskriminierung","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2},{"key":"L06K070106020203","name":"Beratung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-07T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2009-05-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1299452400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2609,"gender":"f","id":1114,"name":"Kleiner Marianne","officialDenomination":"Kleiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2680,"gender":"f","id":3877,"name":"Fiala Doris","officialDenomination":"Fiala"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Durch die Etablierung von geeigneten Meldestellen soll möglichst verhindert werden, dass die Hinweisgebenden sich an die Öffentlichkeit wenden. Gerade weil auf keinen Fall missbräuchliches Denunziantentum gefördert werden soll, sind geeignete Anlaufstellen zentral. <\/p><p>In der Bundesverwaltung ist aktuell die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes, die Anlaufstelle für Hinweise am Arbeitsplatz (Whistleblowing) für das gesamte Bundespersonal. Unabhängig von ihrem Leistungsausweis ist die EFK nicht geeignet, als allgemeine Anlaufstelle für Meldungen über Missstände in der Bundesverwaltung eingesetzt zu werden. Die Aufgaben der EFK beschränken sich auf Belange finanzieller Natur. Sie ist deshalb nur kompetent für die Entgegennahme von Meldungen über Unrechtmässigkeiten, die eine finanzielle Komponente aufweisen. Für alle anderen Meldungen wie z. B. die Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen, die zur Gefährdung der Öffentlichkeit führen können, oder die Verletzung von Umweltrechtsnormen ist die EFK nicht geeignet. Die Realität sieht deshalb heute so aus, dass innerhalb der Bundesverwaltung für finanzielle Belange eine Anlaufstelle besteht, dem Bundespersonal hingegen für alle anderen Meldungen keine interne Anlaufstelle zur Verfügung steht.<\/p><p>Diese Ungleichbehandlung der Meldungen und der Meldenden ist stossend. Aus diesem Grund drängt sich die Bezeichnung einer einzigen, allgemeinen Anlaufstelle für das Bundespersonal auf.<\/p><p>Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, eine allgemeine Anlaufstelle für Hinweisgebende zu bezeichnen, welche auch Meldungen nichtfinanzieller Natur entgegennimmt. Denkbar wäre, die bereits bestehende Vertrauensstelle für das Bundespersonal als niederschwellige, unbürokratische und kostengünstige Lösung. Die Vertrauensstelle für das Bundespersonal ist eine unabhängige, neutrale Beratungsstelle, welche die Angestellten des Bundes bei Problemen am Arbeitsplatz berät. Es wäre deshalb ein geringer Aufwand, die bereits bestehende Vertrauensstelle zusätzlich als Anlaufstelle zur Entgegennahme von Meldungen auszugestalten und die Mitarbeitenden der Vertrauensstelle entsprechend zu schulen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat dem Parlament am 10. September 2008 in teilweiser Erfüllung zweier parlamentarischer Vorstösse im Rahmen der Botschaft zum Strafbehördenorganisationsgesetz eine Ergänzung des Bundespersonalgesetzes (BPG) vorgeschlagen. Mit dieser Ergänzung sollen die dem BPG unterstellten Angestellten verpflichtet werden, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit feststellen oder von denen sie erfahren, den Strafverfolgungsbehörden, ihren Vorgesetzten oder der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) anzuzeigen. Daneben soll ein generelles Recht verankert werden, dass Angestellte auch andere Unregelmässigkeiten der EFK melden dürfen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit feststellen oder von denen sie erfahren. In beiden Fällen ist zu gewährleisten, dass der hinweisgebenden Person keine Nachteile in ihrer beruflichen Stellung erwachsen, sofern die Anzeige bzw. Meldung in guten Treuen erfolgt.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich aus guten Gründen dafür entschieden, in beiden Fällen die EFK als Anlaufstelle für Hinweisgebende vorzuschlagen. Der EFK ist es aufgrund ihrer Funktion möglich, im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit diskret und vor Ort die Plausibilität der erhobenen Vorwürfe zu prüfen. Entgegen der Auffassung der Motionärin beschränkt sich die Aufgabe der EFK nicht auf Belange finanzieller Natur. Vielmehr ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, Mängel in der Organisation, der Verwaltungsführung oder in der Aufgabenerfüllung, die sie bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit feststellt, der zuständigen Verwaltungseinheit zur Kenntnis zu bringen und sich über die getroffenen Massnahmen Bericht erstatten zu lassen. Zudem ist es heute auch im Privatsektor üblich, dass derartige Meldungen direkt an die interne Kontroll- bzw. Revisionsstelle erfolgen. Die Vertrauensstelle für das Bundespersonal hingegen verfügt weder über die nötigen gesetzlichen Grundlagen noch über die entsprechenden direkten Kontakte und das technische Know-how (z. B. im Bereich Finanzdelikte, Korruption, Informatik usw.), um die geforderten Abklärungen zu tätigen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat keinen Anlass, von der vorgesehenen Regelung abzuweichen.<\/p><p>Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der geplanten Bestimmung niemand verpflichtet sein wird, direkt bei der EFK Meldung zu erstatten. In Fällen, in denen eine Meldepflicht besteht, kann diese wahlweise auch an die Vorgesetzten oder die Strafverfolgungsbehörden erfolgen. In jenen Fällen, in denen lediglich ein Melderecht besteht, steht es den Angestellten frei, ihre Wahrnehmungen in einem ersten Schritt mit den Vorgesetzten oder einer anderen Stelle, welche befugt ist, mit den Angestellten diese Art von Gesprächen zu führen (z. B. Personal- und Sozialberatung, Vertrauensstelle für das Bundespersonal usw.), zu besprechen und erst dann zu entscheiden, ob eine Meldung an die EFK erfolgen soll.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine geeignete Anlaufstelle für Hinweise am Arbeitsplatz (Whistleblowing) für das Bundespersonal zu bezeichnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Whistleblowing. Anlaufstelle für das Bundespersonal"}],"title":"Whistleblowing. Anlaufstelle für das Bundespersonal"}